RH23 (2025) Kann man sich die A2 Drosselung im Display anzeigen lassen?

  • #11

    Bei einer elektronischen Drosselung kannst du als Laie nicht nachvollziehen ob diese wirklich eine gedrosselte Software hat, schon agr nicht bei einer NC. Dann kannst du dich nur auf die Papiere des Sachverstänigers verlassen.

    Anders hingegen bei mechanischen Drosseln, diese könntest du selbst als Laie ohne größeren Aufwand im nachhinhein entfernen.


    Ja, der Vorwurf fahren ohne gültige Fahrerlaubnis steht natürlich erstmal im Raum, soweit dachte ich ncoh gar nicht.


    Edit: Wie verhält es sich bei Zubehörteile mit EG Nummer und/oder ABE? Da bin ich auch nicht in Beweispflicht das es seine Richtigkeit hat, solang es für mein Fahrzeug zugelassen ist.



    VG André

    Ride safe, ride smart!

    2 Mal editiert, zuletzt von Drehicz ()

  • #12

    Letztes Jahr war ich unter anderem auch mal beim lokalen Kawasaki - Händler auf einen Plausch und habe ihn gefragt, wie das Ganze mit der elektronischen Drosselung per Software eigentlich funktioniert.


    Er sagte, das sei seines Wissens bei allen Marken gleich:


    Der Fachhändler hat einen Intranetzugang zum Softwareportal des Herstellers. Dort loggt er sich ein, koppelt seinen Laptop ans Motorrad und spielt die entsprechende Firmware auf. Ich vermute mal, dass dieser Vorgang mit der FIN beim Hersteller mit Datum gespeichert wird, anderenfalls gäbe es keine Nachweise. Das habe ich aber nicht explizit gefragt.


    Die Prüfer von TÜV, DEKRA usw. kommen beim Händler vorbei, nachdem dieser die Firmware geändert hat und stellen die Bescheinigung aus und verlassen sich dabei auf die Angaben des Händlers. Die Zeit, beim Vorgang selbst dabei zu sein oder die Möglichkeit, da was zu prüfen, haben sie gar nicht. So war es zumindest in meinem Fall beim FHH.


    Interessant wäre zu erfahren, ob die Hersteller die Veränderung einer Firmware wirklich fahrzeugspezifisch festhalten oder sich die Händler beliebige Firmware - Images runterladen können und dann damit nach Lust und Laune hantieren können, das werden wir aber kaum rausfinden können.



    PS: Für Autos kann man sich doch diese Diagnosegeräte zum Fehlerspeicher auslesen kaufen und ich meine am Computer kann man sich dann auch eine Menge Infos zum Fahrzeug anzeigen lassen, gibt es sowas für Motorräder nicht auch?

  • #13

    Ich glaube nicht das man in einem solchen Fall den Halter-Fahrer wegen Unterlassung seiner

    Sorgfaltspflichten in die Haftung nehmen kann.


    Sobald man dem Händler die Aufgabe übergibt die Drosselung vorzunehmen ist der Kunde

    auf Treu und Glauben darauf angewiesen diesem zu vertrauen das die Drosselung vorgenommen

    wird. Er ist nicht verpflichtet diesen Vorgang zu "überwachen". Zudem kann man von diesem nicht

    verlangen das er den Vorgang der Drosselung, bei dem das Motorrad per Intranet mit dem Honda-

    Server verbunden wird, vom Ablauf her verstehen und diesen nachvollziehen kann bzw. muß.

    Dem Kunden ist es ferner auch nicht möglich und zumutbar mit vertretbarem Aufwand und dem

    benötigten Sachverstand die Drosselung zu überprüfen.


    Wenn jemand das mit dem nötigen Sachverstand überprüfen könnte wäre es weniger der Kunde

    sondern die Prüforganisation (TÜV, DEKRA etc.) die ja quasi auf Vertrauensbasis dem Händler

    gegenüber die Bescheinigung ausstellt, die als Bestätigung für den Kunden gilt, das die Drosselung

    sachgemäß durchgeführt wurde.


    Sobald die Drosselung durch Vorlage der Bescheinigung bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeug-

    papiere eingetragen ist, ist der Kunde seinen Sorgfaltspflichten voll umfänglich nachgekommen.


    Sollte im Fall der Fälle festgestellt werden das die Drosselung widerrechtlich nicht vorgenommen

    wurde liegt die Verantwortung beim Händler bzw. eventuell anteilig bei der Prüforganisation.


    Wie sich das dann juristisch auswirkt steht auf einem anderen Blatt. Allerdings hat der Kunde damit

    nichts zu tun und es dürfen ihm durch die "Fehler Dritter" mit denen er in einem Vertrauensverhältnis

    steht bzw. stand keine Nachteile entstehen.


    Da ist natürlich nur meine Sicht der Dinge.


    Gruß, Thomas:boywink:

  • #14

    wenn das ein Modell vor 2016 war ist der Leistungsunterschied im Bereich der Serienstreuung .....Da kann ich den Händler fast verstehen ;)

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!