Sturzbügel und Zusatzscheinwerfer an der NC750X DCT

  • #82

    (2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.

    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

  • #83

    -BW-

    Maddoc


    Jungs kommt wieder runter. :angry-argument:

    Ich habe mich in dieser Diskussion ja auch nicht mit Ruhm bekleckert und Falschwissen unter die Leute

    gestreut.


    Aber dank der vielen und gerade eurer Beiträge wissen wir nun genau was wir anbauen dürfen und wie es zu

    verschalten ist.


    Erfolg auf ganzer Linie, was will man mehr


    Gruß aus Lemgo, Thomas :boywink:

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