Haltbarkeit Reifen

  • #41

    Das ist korrekt. Wenn die Reifendimensionen der Eintragung

    im Fahrzeugschein entsprechen, braucht es keine Dokumente.


    Falls sie dies nicht tun, würde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung

    auch nichts nützen, dann müssten sie nämlich abgenommen sein

    und eingetragen werden.

  • #42

    Das ist vollkommen richtig,


    nutzt aber wenig, wenn es der Trachtenverein bei einer Kontrolle sehen möchte.

    Diskussion nutzt da wenig, auch wenn man Recht hat.

  • #43

    Bei der 23er NC sind nur Reifendimensionen eingetragen und kein Hersteller. Ich gehe davon aus, dass das bei der 21er (auch RH09) nicht anders sein wird,
    Was wollen die denn Bemängeln? Das ich Reifen mit der richtigen Dimension fahre?

    NC750X DCT (01/23)

    Spritmonitor.de

  • #44

    Viel Spaß bei der Kontrolle.

    Nicht alle Polizisten sind da auf dem neuesten Stand oder einsichtig.


    Es kostet dann einfach Zeit, die müssen telephonieren, sind dann angepißt, schauen anschließend alles 3 mal an und nach 30 Minuten darfst du weiter fahren.


    Stück Papier dabei und nach einer Minute ist alles erledigt.


    Seit ich mal warten durfte fahre ich die blödsinnige Freigabe spazieren.

  • #45

    Eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" hat keinerlei rechtliche Wirkung,

    solange das Teil nicht im Schein eingetragen ist.


    Sie ist nur hilfreich für ein Gutachten, bzw. die Eintragung in den Schein.


    Aber die Eintragung ist ja eben nicht nötig, solange im Schein nur die

    Dimensionen eingetragen sind.

  • #46

    Da war die handhabe aber damals anders. Als ich für meine Zephyr 1100 neue Reifen brauchte und nicht mehr die alten wollte weil es neuere und bessere Modelle gab, hab ich von Bridgestone die Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt. Die wurde auch in der IG Zephyr verbreitet und es war die Aussage das man damit keine Eintragung braucht. Ich bin wie gesagt nie kontrolliert worden,aber dem TÜV hat das immer gereicht. Die haben ne gesagt das die das Eintragen wollen oder müssen. Vorgezeigt hab ich das Blatt da aber immer.

  • #47

    Die Frage war ernst gemeint.
    Was wollen die Polizisten bemängeln, wenn in den Papieren unter 15.1 (Bereifung Achse 1) 120/70 ZR17 M/C 58W steht (Achse zwei entsprechend) und der Michelin diese Vorgaben erfüllt?

    NC750X DCT (01/23)

    Spritmonitor.de

  • #48

    Hast du schon mal in einer Kontrolle durch einen schlecht gelaunten Polizisten gestanden?

    Nein?

    Das erklärt deine Frage.


    Der zieht sich erst einmal an dem 'fehlenden' Zettel hoch und hält eine Bergpredigt.

    Du weißt, er kann dir nix, er geht dir nur gerade auf die Eier.

    Sein Kollege versucht zu vermitteln, nutzt nix.

    Jetzt wird an 5 oder 6 Stellen das Profil vermessen....Du darfst schieben.

    Vortrag, daß es sinnvoll wäre einen Verbandskasten dabei zu haben, ist aber keine Pflicht, ach da ist ja einer....nee der ist abgelaufen.

    Och der Auspuff ist aber laut, wie Serie, ach so.....und dann wartest du noch auf deine Papiere.

    Und dabei warst du nicht mal zu schnell....der hat nur gesehen, daß du vom Gegenverkehr gewarnt wurdest.

    (Wer es kennt, der Parkplatz hinter Schotten-Eschenrod Fahrtrichtung Gedern)

  • #49

    Das scheint das Verständigungsproblem zu sein:


    ES FEHLT KEIN ZETTEL!


    Dimensionen auf dem Schein mit den Dimensionen auf dem Reifen abgleichen - fertig!


    Anders sähe es nur aus, wenn ein konkret benannter Reifen im Schein stünde.


    Da würde aber dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auch nix nützen!

  • #50

    Danke für die Beschreibung.
    Ich bin bisher von jeder Art der Kontrolle verschont beim Motorrad geblieben. Und das bei 12t km im Jahr. Ich falle wohl nicht ins Beuteschema, bin da aber auch nicht traurig drum.
    Meine letzte Polizeikontrolle war mit dem Auto ca. 1993 nachts auf einem Autobahnparkplatz mit einer Hundertschaft Polizisten, deren Waffen im Anschlag waren. Das war nicht lustig.

    NC750X DCT (01/23)

    Spritmonitor.de

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