Hallo,
vielleicht weiß einer jetzt schon etwas über den juristischen Sachverhalt ?
Gestern fuhr ich auf einer Ausfallstraße noch innerorts mit dem Motorrad hinter einem PKW. Der/die PKW-Fahrer/in schnippte die Zigarettenasche ihrer Zigarette aus dem geöffneten Fenster. Daraufhin hupte ich kurz als Zeichen, dass hinter ihm/ihr ein Motorrad fährt.
Kurze Zeit später wurde die Kippe rausgeworfen. Sie landete auf der Straße und wurde durch die verwirbelte Luft wieder hochgewirbelt und landete in einer Falte meiner Jeans. Am Landeplatz entstand ein Brandfleck (durchgebrannt).
An der nächsten rotem Ampel stellte ich mich neben dem Auto und rief laut "Hallo". Der/die Fahrer/in sah stur nach vorn. Als ich das zweite mal "Hallo" rief, wandte sie sich kurz zu mir (wortlos). Ich gab ihr den Preis meiner Hose bekannt (120,-€).
Seine/ihre Reaktion: Weiterhin sturer Blick nach vorn und Wortlosigkeit. Beim Umschalten der Ampel auf Grün Weiterfahrt. Ich verzichtet auf eine Verfolgung. Ich hatte ja das amtl. Kennzeichen.
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Heute fuhr ich mit meiner durchgebrannten Hose zur Polizei (in Waren). Dort wurde mir schon im Eingangsbereich eine Unfallmeldung verweigert.
Begründung: Das ist kein Verkehrsunfall. Wir tauschten freundlich juristische Begriffe aus, wie z.B. vorsätzlich, fahrläsig, grob fahrlässig, versehentlich.
Daraufhin rief ich meine Versicherung an, um Rat zu erhalten. Ca. 15 Minuten verweilte ich erfolglos in der Warteschleife.
Ich fuhr zum Amtsgericht und erhielt am Empfangsschalter voller Mitgefühl die Telefon-Nummer der Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg.
Im Landratsamt hatte man auch keinen Rat aber auch sehr viel Mitgefühl.
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Moralisch sehr hoch gerüstet, fuhr ich erneut zur Polizei, um dort eine "Anzeige gegen Unbekannt" zu erstatten. Auch dies wurde mir verwehrt.
An allen Stellen blieben die Dialoge sehr freundlich. . . . . aber erflglos.
Zu hause rief ich die Nummer der Zentrale der Schadensversicherer an und erhielt die Haftpflicht-Versicherung des PKW's und die dazugehörige Telefon-Nummer genannt. Der Versuch, die Angelegenheit telefonisch zu regeln, war ebenso erfolglos. Ich wurde zweimal 20 Minuten in der Warteschleife aufgehalten.
Nun sandte ich dieser Versicherung eine Mail.
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Das nächste mal werde ich die Weiterfahrt des PKW's durch Blockade verhindern. Strafrechtlich wäre das Nötigung.
Wer aber die Weiterfahrt eines Unfallflüchtigen verhindert, macht sich nicht schuldig.
Dann werden wir gemeinsam auf das Eintreffen der Polizei warten und bis dahin den Verkehr aufhalten (wegen 120,-€)
Ich werde hier gegebenenfalls über den Fortgang des Vorganges berichten.
Reinhard