Zusatzbeleuchtung / Nebelleuchten / Tagfahrlicht

  • #31

    Bist kein Buhhmann! :lol:


    Die sind ja im Moment noch nicht dran, leider ist die Auswahl an möglichen Positionen nicht so groß. Da ich allerdings noch mit dem Gedanken spiele mir diesen Endurobügel zu besorgen, ergäben sich andere, bessere Montageplätze.

  • #32


    Hallo


    bin auch auf der Suche nach was passendem wo hast Du den Bügel gesehen ?


    Gruß raso

    und immer eine Handbreit Teer unter den Reifen


  • #38

    Hi Felix,


    bevor du groß mit Ultra-Super-Kleber am Kühler rumbappst, warte mal noch mit Anbau...


    Da leider null Reaktion auf meine Frage zur rechtlichen Zulassung von Tagfahrlicht, Zusatzscheinwerfer für Fern/Abblendlicht bzw. Nebelscheinwerfern gekommen ist, habe ich mal angefangen, mich durch den Paragraphendschungel zu kämpfen.


    Eins ist schonmal sicher, all das, was du vorhast, ist nicht zulässig. Sogar aus mehreren Gründen nicht. Sicherlich praktisch und eine eindeutige Verbesserung der Sicherheit, aber das interessiert weder TÜV noch die Rennleitung...


    Ich habe alle Paragraphen noch nicht zusammen und leider gibts da nochmal ne Unterscheidung nach StVZO und EG/ECE Regelung und die StVO hat auch noch was zu sagen...
    Nagel mich mal nicht mit Paragraphennummern fest, die werde ich mal gebündelt zu einem späteren Zeitpunkt in die Gesetzeecke packen (...bis das Wiki mal fertig ist... ;) ). Aber mal kurz soweit, wie ich das verstanden hab:


    - Tagfahrlicht generell nicht zulässig, da dieses bei Fahren mit Abblendlicht abgeschaltet sein muß (was ja zwangsläufig am Motorrad beim Einschalten der Zündung passiert), Kennzeichnung neben e-Nr. Zusatz "RL" --> nicht zugelassen


    - Positionslicht/Begrenzungslicht sind max. 2 Stück erlaubt; da das originale Standlicht die gleiche Funktion erfüllt, muß dieses stillgelegt werden, min. 350mm - max. 1.500mm über der Fahrbahn, symetrisch zur Längsmittelebene des Fzg.; Kennzeichnung neben e-Nr. Zusatz "A" --> zugelassen


    - Nebelscheinwerfer sind 2 zusätzlich erlaubt, je max. 250mm von Mittelebene entfernt und nicht höher als das Abblendlicht, müssen separat zuschaltbar sein, dürfen bei Fern- und Abblendlicht benutzt werden aber Benutzung nur bei entsprechender Witterung (Nebel, Regen, Schneefall) nach §17 StVO erlaubt!


    - Abblendlicht sind max. 2 Stück erlaubt, dürfen nicht weiter als 200mm auseinander sein und min 500 - max. 1.200 mm über Fahrbahn --> nach ECE Regelung wirds dann ganz wild, was die alles erfüllen müssen, da hab ich mich aber noch nicht eingelesen; aber schon an der vorgeschriebenen Ausleuchtgeometrie dürften Zusatzscheinwerfer schonmal scheitern...


    - Fernlicht max. 2 Stück erlaubt, Abstand 200mm zueinander, zur Höhe habe ich noch nichts gefunden, nehme aber an, dass es identisch zum Abblendlich ist. Zur Ausleuchtungsgrenze gibts klare Festlegungen (Leuchtstärke in bestimmter Entfernung blabla), auch hier dürfte es nach ECE Regelung ganz schlimme Regularien geben --> Deine Variante mit Fahrlicht geht aus und Zusatzscheinwerfer auf 100% dürfte nicht zulässig sein


    Im Grunde sind die Nebler die einzigst flexible Lösung meiner Meinung nach. Positionslichter sollten sich einfach umsetzen lassen, bringen allerdings Nachts absolut keinen Mehrwert was die Sicht angeht. Da wären ein Paar Nebelscheinwerfer schon eine sinnvollere Lösung, weil die in jeder Beleuchtungsart (Abblend- und Fernlicht) benutzt werden dürfen. Allerdings müssen die als solche auch deklariert sein (wobei ich hier die Kennzeichnung nicht kenne). Die Regelung des Einsatzes nach §17 StVO machts dann aber wieder schwierig...


    Sicher gibts einige Rennleitungskommissare, die aus Gründen der Sichtbarkeit ein Auge zudrücken sowohl bei Tagfahrlicht oder eingeschalteten Neblern. Aber grad TÜV-seitig sollte es schon wasserfest sein, weil zu kaufen gibts ne Menge Krempel. Auch wenn du an nen grün-weißen mit schlechter Laune gerätst, nimmt der dich da mit entsprechender Sachkenntnis ganz schnell auseinander.


    Und an alle Augenroller - ja, ich weiß, dass ich da wieder die Rosinen aus dem Brötchen puhle, aber ich mags gern nach Norm. Und bevor dann im Frühjahr nach der TÜV-Welle wieder 100 Hassthreads auf die ach so blöden Prüfer aus dem Boden schießen, lieber gleich alles konform machen. Das spart Arbeit und Ärger. Und es gibt doch nichts schöneres, als den selbsterklärten Experten der Strassenkontrollen mal alles wasserfest anbieten und auch noch erklären zu können...


    Grüße, Ryker

  • #39

    Danke Ryker das ist doch was mit Hand und Fuß. Ich gehöre auch zu den Leuten die ihre Sachen gern Tüv konform haben, stellt sich nur die Frage wie Honda das mit den LED-Leuchten zugelassen bekommen hat?

  • #40

    Ganz einfach, sind als Nebelleuchten im Programm. Da brauchts ja nix weiter. Und Benutzung liegt beim Fahrer. Wer damit bei Sonnenschein unterwegs ist, riskiert halt ein Knöllchen. Mir kam letztes We bei meiner Tour eine 12er GS mit eingeschalteten Zusatzneblern entgegen. War schon krass, wie gut man den auf Entfernung schon gesehen hat.


    Beim TÜV ist ja alles in Butter, nur die lieben Ordnungshüter dürften was zu meckern haben, wenn du bei Sonnenbrillenwetter mit aktiven Neblern unterwegs bist. Da mußt du auf Laune und Kulanz der Bengels hoffen... Im Grunde tust du ja keinem weh bzw. blendest damit in irgend einer Form (solange die Dinger richtig eingestellt sind) jemanden, aber nen Bekannten haben die vor Jahren mal mit dem Auto angehalten, als die ersten Tagfahrlichter aufkammen, er sich welche angeschraubt hatte und die Schnittlauchbrigade das für Nebelleuchten hielt. Das Knöllchen mußte er trotz Einspruch zahlen...


    Gruß, Ryker

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