Restwert / Wiederbeschaffungswert NC700S AD

  • #1

    Hallo Mitfahrer ;)


    Ich weiß es ist garnicht so wichtig, denn ich lebe ja noch ... aber es geht nunmal alles ums Geld und ich hoffe Ihr könnt meinem Verständnis auf die Sprünge helfen ^^
    Bitte nicht auf die Rechtschreibfehler achten - linke Hand ist ja gebrochen ;)


    Heute ist das Gutachten gekommen von meiner Unfallmaschine (Daten unten).
    - Totalschaden, weil Reparatur über 8.000€
    - Restwert (mit Gebot) 1.500 €
    - Wiederbeschaffungswert 5.300 €
    -Wiederbeschaffung in 6-8 Tagen


    Meine Frage: laut Versicherungstypen bekomme ich von den 6755€ Neuwert nur noch insgesamt die 5.300€ zurück, wenn ich die noch verkaufe (zum Restwert) dann dementsprechend von der Versicherung nur 5.300€ minus Restwert - richtig ?


    :arrow: Meine Vermutung: der Gutachter hat nicht gerafft, dass die DCT 1.000,00 mehr kostet. Gutachten anzweifeln ?
    Immerhin hat er geschrieben das es ein Moto mit Leistungsbegrenzung is, was ja bei der auch nicht zutrifft. Daher denke ich ist Ihm ein Fehler unterlaufen.


    NC700S AD mit DCT finde ich nicht für 5.300 € innerhalb von einer Woche zur Wiederbeschaffung.
    - 4.300 km
    - gekauft 06.06.12
    - Unfall 18.08.2012
    - Vollkasko

    Einmal editiert, zuletzt von 4evercHaZzY ()

  • #2

    Hallo,


    ich würde es eher so verstehen, dass Du von der Versicherung 5300 € bekommst plus dem Erlös von 1500 € für die alte Maschine (die Dein Händler gern in Zahlung nimmt). Dann hast Du insgesamt wieder den Neuwert.
    Ich würde bei der Versicherung mal anrufen und nach fragen. Selbst wenn es eine online Versicherung ist, haben die für Schadenfälle eine Hotline.
    Viel Glück und weiterhin gute Genesung,
    Werner

  • #3

    Moin,


    du hast ja einen unverschuldeten Unfall erlitten. Grundsätzlich würde ich in einem solchen Fall die gesamte Abwicklung einem Rechtsanwalt übergeben. Da du ja auch einen nicht unerheblichen Personenschaden davongetragen hast, geht es neben dem materiellen Ersatz für Moped und Bekleidung usw. ja auch um Schmerzensgeld, und da versuchen die Versicherungen oft, die Geschädigten "über den Tisch zu ziehen".


    Bezüglich des Gutachtens würde ich den Gutachter zunächst mal freundlich fragen, ob er denn den Neupreis der DCT Variante zugrunde gelegt hat. Einen Wertverlust von ~1.700 EUR in zwei Monaten halte ich für etwas überzogen.


    Wenn er darauf nicht eingeht, siehe oben, der Rechtsanwalt.


    Werner:
    Das ist falsch, die VS zahlt Zeitwert minus Restwert

    Gruß
    Uwe
    --------------
    ohne NC
    jetzt mit GS 1200

  • #4

    Hey,


    hab mit dem Gutachter gesprochen. Wegen dem DCT feature gibts 900€ mehr. Leider bietet im Internet einer die S-AD für den Preis an. Damit liege ich dann knapp 500€ unter Neuwert, dann sehe ich das auch entspannt ... schade ums Geld aber der Gutachter macht sein Gutachten neu ;)
    Hihi, und er hat auch gleich gefragt wie die DCT so is bei der Maschine und ob ich des wieder kaufen würde *g* normale Reaktion bei den Leuten.


    Das Gutachten ist nicht Fall des Anwaltes (meint er), aber an Klamotten usw. hab ich noch gar nicht gedacht, danke !


    Wenn ich mir nochmal was Kaufe dann wohl die Kleine ;) Erstmal fahren trauen ;)

  • #5

    Gute Besserung wünsch ich dir.
    Und aus Erfahrung kann ich dir nur Raten einen Anwalt das machen zu lassen. Da kommen noch Dinge, an die man gar nicht denkt. Wie schon erwähnt Schmerzensgeld. Eventuell Verdienstausfall.

    Gruß René


    Früher war ich Schizophren, aber heute geht's uns gut!


    Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.
    Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.


  • #7

    Hallo zusammen,


    das mit dem Restwert/Zeitwert ist so nicht ganz korrekt.


    Vielmehr hängt die Art und Weise der Entschädigung von den Tarifbedingungen des Versicherers ab.


    Gute Serviceversicherer bieten in den ersten 6 bzw. 12 Monaten die "Neuwertentschädigung" an. Schau dir mal deine TB an.


    PS. Ich weiß von was ich schreibe - ich arbeite bei der Allianz.

  • #8

    Hi Stephan.


    was du schreibst, trifft auf Kaskoversicherung zu, nicht aber auf Haftplichtschäden.


    Allerdings gibt es auch im Haftpflichtbereich einen Neuwertersatz, hier ist diues abhängig vom Alter und Laufleistung des Fahrzeugs. Bei EZ 6/2012 und gut 4.000km werden allerdings wohl die Kilometer gegen den Neuwertersatz aus der Haftpflicht sprechen.


    Aber das sollte alles über den Anwalt geklärt werden.


    Wenn das Gutachten jetzt auf einen "Verlust" von ca. 500 EUR hinausläuft, lohnt meines Erachtens die Inanspruchnahme der Vollkasko nicht, sofern diese vorhanden ist. Läuft es allerdings auf eine Teilschuld hinaus, sieht dies schon ganz anders aus.


    Ich weiss auch wovon ich schreibe, ich war über 20 Jahre als Autoverkäufer tätig, da ist so manches Unfallgeschäft durch meine Hände gegangen.

    Gruß
    Uwe
    --------------
    ohne NC
    jetzt mit GS 1200

  • #9

    Hi NoOne,


    was passiert denn bei Teilschuld ? bzw. machen die Versicherungen die Schuldfrage unter sich aus oder besteht eine Abhängigkeit zum Polizeiurteil ? Hab für die neue Maschine ne VK abgeschlossen.

  • #10

    Hi,


    mal folgendes angenommen. Die Schuldverteilung findet im Verhältnis 40% du, 60% der andere statt.


    Jetzt mal nur zu den materiellen Schäden an den Fahrzeugen:
    Dann zahlt deine Haftpflicht den Schaden des anderen zu 40%, du bekommst von der Haftplicht des anderen 60% deines Schadens ersetzt. Nehmen wir mal an, das neue Gutachten sagt Zeitwert 6.000 EUR, Restwert bleibt bei 1.500 EUR. Du bekommst dann von der gegnerischen Versicherung 3.600 EUR abzüglich den Restwert von 1.500 EUR also 2.100 EUR. Die 1.500 erlöst du ja durch den Verkauf des Restes, du hast also 3.600 EUR.


    Die 40% = 2.400 EUR, auf denen du "sitzenbleibst", kannst du auf jeden Fall bei deiner Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Wenn die Bedingungen deiner Vollkasko es hergeben, sogar den Differenzbetrag von 3.600 EUR zum Neupreis des Mopeds.


    Wenn sich die Klärung der Schuldfrage länger hinziehen sollte und du vorher schon wieder Mopped fahren willst, kannst du sogar deine Vollkasko ganz in Anspruch nehmen. Solltest du dann in dem Rechtsstreit keine Teilschuld bekommen, kannst du den ausgezahlten Betrag wieder an die Versicherung zurück zahlen und hast dann keinen Rabattverlust in der Kasko. Wenn du Teilschuld bekommst, musst du natürlich den Betrag, den du bekommst, an deine Versicherung abtreten, ansonsten würdest du dich ja bereichern. Bereicherung ist aber ein absolutes NoGo bei Versicherungsschäden. :mrgreen:


    Aber kläre das alles mit deinem Rechtsanwalt. Es ist aber gut, dich hier zu informieren, dann weisst du schon mal etwas, wenn du mit ihm redest, kannst das eine oder andere selbst ansprechen und bist nicht so ausgeliefert. ;)

    Gruß
    Uwe
    --------------
    ohne NC
    jetzt mit GS 1200

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