LED Tagfahrlicht

  • #11


    Das ist nicht richtig.


    Die Zulassung für Tagfahrlicht (RL) hat eine andere Kennzeichnung als für Positionsleuchten (A02) und müssen auch anders verschaltet werden. Außerdem sind an einem Motorrad nach EG-Zulassung, wie der NC, zwei Positionsleuchten zulässig, wenn sie symmetrisch zur Fahrzeuglängsachse angebracht sind und die richtigen Abstände eingehalten werden.

  • #12

    Diese Vorgaben haben mich dazu gebracht, Nebler zu verbauen und beim Fahren gezielt darauf zu achten, dass man vergisst, die Nebler auszuschalten. Klingt schräg, ist auch so. Immerhin: man riskiert nicht den Entzug der Zulassung und bekommt auch keine Probleme beim TÜV.


    Greeetz, Thomas

    "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung"
    [Kaiser Wilhelm II.]

  • #13

    Genau deswegen habe ich kombinierte LED Nebel/TFL


    Tags TFL, nachts Nebel zur Unterstützung der Serienfunzel. (Wobei Unterstützung ist untertrieben, die bringen den Hauptteil)


    Und für die Rennleitung immer "Nebel". Uuupps abschalten vergessen, Sorry :oops:


    Mehr ?:
    Bitte den fett markierten Suchbegriff benutzen ;)

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!