Zitat von BikermanAlles anzeigenWenn Du willst kannst Du auch Positionsleuchten sagen. OK, Standlicht darf nur ein Licht beim Motorrad leuchten. Wichtig ist nur die e-Nummer.
Das ist nicht richtig.
Die Zulassung für Tagfahrlicht (RL) hat eine andere Kennzeichnung als für Positionsleuchten (A02) und müssen auch anders verschaltet werden. Außerdem sind an einem Motorrad nach EG-Zulassung, wie der NC, zwei Positionsleuchten zulässig, wenn sie symmetrisch zur Fahrzeuglängsachse angebracht sind und die richtigen Abstände eingehalten werden.