Beiträge von Rentner

    Neue Verkehrsbestimmungen für Motorradfahrer in Belgien, 12.07.2012


    Was Motorradfahrer in Belgien wissen sollten:
    Ab sofort gelten neue Bestimmungen für Fahrer und Beifahrer von Motorrädern (= motocyclettes; Krafträder mit einem Hubraum über 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h).
    Werden diese Neuerungen nicht befolgt, drohen Geldbußen.



    Tragen von Schutzkleidung


    Für Motorradfahrer und deren Beifahrer gehören nicht nur wie bisher Schutzhelme zur
    vorgeschriebenen Ausrüstung. Sie müssen jetzt außerdem Handschuhe, eine langärmlige Jacke, eine lange Hose oder einen Overall tragen. Zudem sind Stiefel oder Stiefelletten zu verwenden, die über die Knöchel reichen. Weitergehende Bestimmungen zur Farbe oder Beschaffenheit der Kleidung enthalten die belgischen Vorschriften nicht. Verstöße werden mit Geldbußen ab 50 Euro geahndet.



    Parken auf Gehsteigen


    Motorräder dürfen innerorts auf Gehsteigen geparkt werden. Voraussetzung ist aber,
    dass Fußgänger nicht behindert werden und für diese noch ein mindestens 1,50 Meter breiter Streifen verbleibt. Kleinkrafträder dürfen generell auf Gehsteigen abgestellt werden, wenn Fußgänger dadurch nicht behindert werden.



    Mitnahme von Kindern auf Motorrädern


    Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren dürfen nur noch auf Motorrädern mit einem Hubraum von mindestens 125 ccm als Beifahrer mitgenommen werden und dann nur in einem hierfür geeigneten Kindersitz. Die Mitnahme von Kindern unter 3 Jahren auf Motorrädern ist generell verboten.



    Vorbeischlängeln


    Das Vorbeischlängeln mit Motorrädern an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen ist jetzt erlaubt. Hierbei darf jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden. Die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Motorrad und zu überholendem, langsam fahrenden Fahrzeug darf nicht mehr als 20 km/h betragen.



    Befahren von Busspuren


    Motorräder, Kleinkrafträder und Fahrräder dürfen für Busse reservierte Fahrspuren befahren, sofern dies durch Zusatzschilder mit den entsprechenden Symbolen für diese Fahrzeuge gestattet ist.



    Trikes auf Autobahnen


    Das Verbot von Trikes mit einem Leergewicht unter400 kg auf Autobahnen wurde aufgehoben.



    Motorräder mit Beiwagen und Anhänger


    Motorräder mit Beiwagen dürfen einen Anhänger ziehen, sofern das Rad des Beiwagens mit einer Bremse ausgestattet ist.



    Neues Verkehrszeichen: Durchfahrt für Quads verboten


    Neu ist das runde Verbotsschild (roter Rand, weiße Fläche, Symbol für Quad).


    http://www.adac.de/reise_freizeit/to...Zv2ugH7mk5smZ_

    Dass auf dem Video ist völlig falsch, was soll denn das Fett außen auf den Rollen, sie drehen sich zwar beim fahren ein wenig, aber bis dahin ist das meiste Fett schon wieder abgeschleudert.
    Bei mir wird die NC auf den Hauptständer gestellt, wenn ich nicht gerade gefahren bin mache ich den Motor an, und lasse sie im 2. Gang mit ca. 50km/h ca. eine Min. Laufen. Die Kette ist dann schön geschmeidig und etwas wärmer (das Fett fliesst dann besser).
    Nun nehme ich ein stück Pappe, lege dieses zwischen Kette und Rad, mache auf ein Kettenglied einen Kreidestrich, drehe das Rad langsam von Hand wobei ich von innen sparsam Kettenfett auftrage. (Kent White Grease III), wenn ich wieder an meinem Kreidestrich angekommen bin, ist genug Fett auf der Kette. Nun lasse ich die NC noch ca. 30min. Stehen. Das war es.

    Nachdem Chrissi und ich heute Vormittag bei Cintula unsere Kettenprobleme gelöst haben, und Chrissi ohne NC nach Hause ist, habe ich am Nachmittag noch eine Tour durch den Fläming gemacht, Luckenwalde, Kloster Zina und auf Umwegen zurück.


    Martin, Rene werde Morgen so gegen 11:30 Uhr an der Spinnerbrücke sein.

    Von 1961 - 1965 habe ich bei der Fa. König-Motorenbau in Berlin gearbeitet, die dort hergestellten 4 Zyl. 2 Takt Boxer-Boots-Rennmotoren hatten ein bruchgeteiltes KW-Mittellager (Außenring), und das als Rollenlager und max. 12.000 U/Min.