Beiträge von Rentner

    1. comanda
    2. bike-didi
    3. Gasol + Frau
    4. NCX_B
    5. jogimon
    6. Bernhard und Manuela (Xlight mit Frau)
    7. Berni
    8. Berliner NC-Fahrer (erstmal dabei)
    9. Pedex
    10. MvK (erstmal dabei)
    11. Chrissi700XD
    12. MR68 (Micha mit Frau)
    13. Rentner (erstmal dabei)

    Hi Tom,
    Chrissi und ich treffen sich morgen um 14:00 Uhr für eine kleine Tour auf der Spinnerbrücke, später macht keinen Sinn, da es ja nach der Zeitumstellung um 17:00 Uhr fast dunkel ist. Falls du später dazukommen willst, ich bin mobil erreichbar. Route wird morgen festgelegt. Falls noch jemand Lust verspürt, gerne.

    Neue Verkehrsbestimmungen für Motorradfahrer in Belgien, 12.07.2012


    Was Motorradfahrer in Belgien wissen sollten:
    Ab sofort gelten neue Bestimmungen für Fahrer und Beifahrer von Motorrädern (= motocyclettes; Krafträder mit einem Hubraum über 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h).
    Werden diese Neuerungen nicht befolgt, drohen Geldbußen.



    Tragen von Schutzkleidung


    Für Motorradfahrer und deren Beifahrer gehören nicht nur wie bisher Schutzhelme zur
    vorgeschriebenen Ausrüstung. Sie müssen jetzt außerdem Handschuhe, eine langärmlige Jacke, eine lange Hose oder einen Overall tragen. Zudem sind Stiefel oder Stiefelletten zu verwenden, die über die Knöchel reichen. Weitergehende Bestimmungen zur Farbe oder Beschaffenheit der Kleidung enthalten die belgischen Vorschriften nicht. Verstöße werden mit Geldbußen ab 50 Euro geahndet.



    Parken auf Gehsteigen


    Motorräder dürfen innerorts auf Gehsteigen geparkt werden. Voraussetzung ist aber,
    dass Fußgänger nicht behindert werden und für diese noch ein mindestens 1,50 Meter breiter Streifen verbleibt. Kleinkrafträder dürfen generell auf Gehsteigen abgestellt werden, wenn Fußgänger dadurch nicht behindert werden.



    Mitnahme von Kindern auf Motorrädern


    Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren dürfen nur noch auf Motorrädern mit einem Hubraum von mindestens 125 ccm als Beifahrer mitgenommen werden und dann nur in einem hierfür geeigneten Kindersitz. Die Mitnahme von Kindern unter 3 Jahren auf Motorrädern ist generell verboten.



    Vorbeischlängeln


    Das Vorbeischlängeln mit Motorrädern an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen ist jetzt erlaubt. Hierbei darf jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden. Die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Motorrad und zu überholendem, langsam fahrenden Fahrzeug darf nicht mehr als 20 km/h betragen.



    Befahren von Busspuren


    Motorräder, Kleinkrafträder und Fahrräder dürfen für Busse reservierte Fahrspuren befahren, sofern dies durch Zusatzschilder mit den entsprechenden Symbolen für diese Fahrzeuge gestattet ist.



    Trikes auf Autobahnen


    Das Verbot von Trikes mit einem Leergewicht unter400 kg auf Autobahnen wurde aufgehoben.



    Motorräder mit Beiwagen und Anhänger


    Motorräder mit Beiwagen dürfen einen Anhänger ziehen, sofern das Rad des Beiwagens mit einer Bremse ausgestattet ist.



    Neues Verkehrszeichen: Durchfahrt für Quads verboten


    Neu ist das runde Verbotsschild (roter Rand, weiße Fläche, Symbol für Quad).


    http://www.adac.de/reise_freizeit/to...Zv2ugH7mk5smZ_