Alles anzeigenDanke für die Klarstellung. Dann hat bei mir doch alles seine Richtigkeit, denn ich habe damals in den 90ern nur die "Sofortmaßnahmen am Unfallort" gemacht und keinen ganztägigen Erste-Hilfe-Kurs wie jetzt für den Stufenführerschein. Otto Normalverbraucher wie ich wirft das einfach alles in die selbe Schublade und nennt es fälschlich "Erste Hilfe", daher die Verwirrung.
Angenommen, man hätte den "großen" Erste-Hilfe-Kurs z.B. 2010 gemacht, wäre der dann jetzt noch für den Stufenführerschein ausreichend oder zu alt? An der Stelle bin ich unsicher, ob ich es richtig verstanden habe. Wie alt darf denn der große EH-Kurs sein / was bedeutet "aktuell" genau?
Hallo Tobi,
Wer einen Kurs zu den "lebensrettenden Sofortmaßnahmen" absolviert hatte, konnte diesen bei einem "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" bis einschließlich 21. Oktober 2017 verwenden. Ab dem 22. Oktober 2017 wurde der Erste Hilfe Kurs nach § 19 FeV verbindlich vorgeschrieben.
Wenn ich das richtig verstanden habe, werden wie in deinem Beispiel die alten “großen Erste Hilfe Kurse“ (16 Stunden) wie sie früher für Klasse C oder Bus-Führerschein erforderlich waren, bei einem Antrag auf Führerscheinerweiterung z.B. auf Klasse A ebenfalls seit 21. Oktober 2017
auch nicht mehr anerkannt.
Gruß Kalle