Beiträge von Opa-Kalle


    Hallo Tobi,


    Wer einen Kurs zu den "lebensrettenden Sofortmaßnahmen" absolviert hatte, konnte diesen bei einem "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" bis einschließlich 21. Oktober 2017 verwenden. Ab dem 22. Oktober 2017 wurde der Erste Hilfe Kurs nach § 19 FeV verbindlich vorgeschrieben.


    Wenn ich das richtig verstanden habe, werden wie in deinem Beispiel die alten “großen Erste Hilfe Kurse“ (16 Stunden) wie sie früher für Klasse C oder Bus-Führerschein erforderlich waren, bei einem Antrag auf Führerscheinerweiterung z.B. auf Klasse A ebenfalls seit 21. Oktober 2017

    auch nicht mehr anerkannt.


    Gruß Kalle

    Hallo,

    sowohl die Vorführer, als auch die Miet- NC750 sind mit der Standard-Scheibe ausgestattet !

    Unsere Tendenz, mein Bauchgefühl = Die kleine Serienscheibe


    Gruß Kalle

    Hallo,

    da ja bei uns auch bald der Kaufvertrag für eine NC750X unterschrieben wird, werden noch einige Details der endgültigen Konfiguration diskutiert.

    Größte "Unsicherheit" momentan: Reicht das Serien-Windschild, oder doch das Höhere verstellbare für 399,- EUR dazu bestellen ?

    Meine Frau und ich sind in etwa gleichgroß (174/175 cm, wobei ich der Kleinere bin 😉)

    Wie lautet eure Empfehlung ?

    Bitte keine Alternativen, es geht nur um das Original Ja oder Nein !

    (Rein optisch finden wir beide die Serienscheibe "schöner")


    Gruß Kalle

    Hallo Tobi,

    stimmt, im Sommer wäre es die Investition der 35,- EUR eher wert...

    Wie weit bist du bezüglich der Anschaffung einer NC750X voran gekommen ?


    Gruß Kalle

    Hallo,

    die Tücke liegt im Detail.

    Die alte Bescheinigung „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ bleiben als solche immer gültig in Verbindung mit der Fahrerlaubnis, wofür sie mal gemacht werden musste.

    Für Führerscheinerweiterungen ab 2019 z.B. B > A, musst du einen aktuellen entsprechenden Erste Hilfe-Kurs nachweisen.

    Diese komplizierte Verordnung führte auch immer wieder bei entsprechenden Behörden zu Irritationen .


    Gruß Kalle

    Hallo,

    Es gibt (zumindest hier in Düsseldorf) die Möglichkeit der Express-Bearbeitung. Das kostet jedoch 35,- EUR zusätzlich, dann ist der neue Führerschein jedoch in 3 - 5 Tagen da.


    Gruß Kalle

    „Weißt Du, in welche Verordnung das Eingang gefunden hat“

    Hallo Ronny.Ste


    • Reform 2015:

    Mit der 2. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wurde der LSMU-Kurs zum 1. April 2015 abgeschafft und durch den einheitlichen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten ersetzt.

    • Übergangsregelung:• Alle bis 31. März 2015 ausgestellten LSMU-Bescheinigungen wurden den neuen Erste-Hilfe-Kursen gleichgestellt.

    • Diese Bescheinigungen gelten unbefristet, d. h. sie verlieren nicht automatisch ihre Anerkennung.


    • 2019 – 13. FeV-Änderungsverordnung:

    Zum 19. März 2019 trat eine weitere Änderung (§ 19 FeV) in Kraft. Sie stellte klar, dass für Erweiterungen der Fahrerlaubnis ebenfalls der neue 9-UE-Erste-Hilfe-Kurs erforderlich ist.

    → Wichtig: Diese Änderung betraf nicht die Gültigkeit alter LSMU-Bescheinigungen, sondern nur die Anforderungen für neue Anträge und Erweiterungen


    Gruß Kalle