Alles anzeigenGrundsätzlich sollte man keine Angaben machen, wer gefahren ist. Die Polizei, egal wo, ist eine Ermitlungsbehörde gegen einen/Dich !!!
Man hat das Recht zu schweigen und sich nicht selber zu belasten.
Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, sollte man diese in anspruch nehmen.
In der NL ist der Fahrzeughalter dafür verantwortlich aber auch hier muß man keine Angaben zum geschehen machen.
Schweizer Behörden können Ihnen nicht direkt in Deutschland die Fahrerlaubnis entziehen, da sie nur für ihr eigenes Staatsgebiet zuständig sind, auch hier sollte man einen RA hinzu ziehen
Wenn ich den Betrag richtig verstanden habe, gilt das Fahrverbot für die Schweiz. Daher sollte das richtig sein, wenn es der Schweizer Rechtsprechung entspricht.
Zu "keine Angaben machen" habe ich eine etwas andere Meinung.
Vielleicht entspricht meine Auffassung nicht mehr dem aktuellen Stand, aber ich denke, wenn ich Scheiß gemacht habe und erwischt werde, muss ich den Arsch in der Buxe haben dafür gerade zu stehen.