Beiträge von lautmaler

    Möchte an der Stelle ein kleines Zwischenfazit ziehen. Weil ich in der Zwischenzeit ein paar Anbieter angeschrieben habe, wie ihre Scheinwerfer zu montieren sind. Ergebnis: Interessiert niemanden.


    Auch die Berichte in Foren bzgl. HU-Prüfungen zeigen ein ähnliches Bild: Die Prüfer sind froh, wenn sie ein ECE-Prüfzeichen finden, die Dinger ungefähr symmetrisch angeordnet und schaltbar sind und man nicht übertreibt.


    Ansonsten spielen die ganzen schönen Richtlinien, die wir uns hier gegenseitig zitiert haben, wohl nur bei einer Homologation eine Rolle.


    @Fabian: Würde mich noch interessieren, was bei deiner Anfrage an H&B herausgekommen ist. Aber so, wie ich es jetzt erfahren habe, dürften auch dort keinerlei Zweifel an der unmittelbaren Verwendbarkeit im deutschen Strassenverkehr herrschen.

    Zugegeben, ich war auch kurz davor, mir das Teil zu bestellen. Bevor mich andere hier im Forum auf die Problematik aufmerksam gemacht haben. Ich sehe nach wie vor den Anbieter mit in der Verantwortung, auf die Situation hinzuweisen.


    Und ja, mit zusätzlichen Scheinwerfern, die nur Nebellicht können, ist man am Ende wahrscheinlich besser bedient.

    Hier noch ein Schmankerl aus der StVZO, §50:


    "Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen."


    Das bedeutet, Du musst die Zusatzscheinwerfer mit dem Hauptscheinwerfer koppeln. Georg aus Wien kann das. Ich ehrlich gesagt nicht.

    Das Bauteil muss so gestaltet und verbaut sein, dass es beim Gebrauch im Zusammenspiel mit den übrigen Komponenten keine Vorschriften verletzt.


    Stell Dir einfach vor, Du leihst die Maschine einem Freund. Der weiss natürlich nichts davon, dass die Zusatzscheinwerfer nicht in Stufe 2 betrieben werden dürfen.


    Es macht also durchaus Sinn, dass ein technisches System soweit determiniert ist, dass bei ordnungsgemäßer und üblicher Bedienung keine Betriebszustände auftreten, die zu einer Gefährdung führen können.

    Es geht in diesem konkreten Fall darum, dass die zwei H&B-Zusatzscheinwerfer eine Fernlichtfunktion beinhalten. Rechtlich gesehen dürfen aber am Motorrad maximal zwei Scheinwerfer mit Fernlicht betrieben werden. Es ist also einer zuviel nach der Montage. Du müsstest demnach bei einem von den dreien (1 Hauptscheinwerfer und 2 Zusatzscheinwerfer) die Fernlichtfunktion dauerhaft deaktivieren. Da hilft dir ein Relais nicht weiter. Und auch eine keine Fachwerkstatt.

    Unter Verantwortung verstehe ich hier auch nicht die juristische, sondern die moralische. Der inländische renommierte Hersteller sollte in diesem Fall die Kenntnis über die Rechtslage haben und diese auch transparent kommunizieren.


    Mit einer korrekten Montage des neuen Bauteils ist es eben hier anscheinend nicht getan. Ich müsste das bereits bestehende System am Motorrad komplett umbauen, um das montierte Bauteil rechtskonform betreiben zu können. Diese Modifikation ist offensichtlich gar nicht möglich bzw. nur unter erheblichem Aufwand.

    Guten Morgen Fabian,


    ich finde, Du musst dir nichts vorwerfen. Rein rechtlich gesehen mag der Hinweis, dass "landesspezifische, rechtliche Vorschriften zur Montage zu beachten sind" ausreichen. Aber genau genommen müsste ich ja die Fernlichtfunktion des Hauptscheinwerfers deaktivieren, um diesen Vorschriften genüge zu tun. Wie das konkret geschehen soll, bleibt dem armen Kunden überlassen.


    Der Hersteller bzw. der Inverkehrbringer entzieht sich damit elegant seiner Verantwortung und wälzt das Problem einfach auf den Kunden ab. Das ist nicht in Ordnung. Ich bin auf die Antwort von H&B gespannt.


    Und wie schon gesagt, das Problem wäre überhaupt nicht entstanden, wenn man sich auf das Nebellicht beschränkt hätte.

    Ja, Du hast Recht. Entscheidend ist nicht nur das genehmigte Bauteil, sondern auch der Verwendungsbereich. Ohne den genauen Wortlaut der ECE-Genehmigung zu kennen, vermute ich, dass lediglich der Einsatz als Nebelscheinwerfer regelkonform ist. Das bedeutet: Betrieb der Scheinwerfer in der 1. Stufe erlaubt. Denn als Fernlicht (2. Stufe) würden die zwei Zusatzscheinwerfer gegen die zitierte EU-Regulierung (maximal 2 Fernlichter) verstossen.

    Unstrittig dürfte sein, dass die Zusatzscheinwerfer von Hepco&Becker ein ECE-Prüfzeichen besitzen. Damit sind sie von der Behörde eines Landes zugelassen worden, unabhängig von den Regelungen der EU.


    Nach der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung haben solche Genehmigungen auch in Deutschland Gültigkeit:


    StVZO §21a: Anerkennung von Genehmigungen und >


    Die Ziffer hinter dem E-Buchstaben kennzeichnet das Land der Genehmigung. 1 wäre z. B. Deutschland, 8 steht für Tschechien. Vielleicht kann ja jemand nachschauen, welche Ziffer bei den Hepco&Becker-Scheinwerfern steht.