Beiträge von ThomasLIP

    -BW-

    DetMainzel

    Verdammt, "-BW-" ich glaube du hast recht.

    Sorry "Winni" habe deinem Beitrag einen Daumen hoch gegeben aber bei genauerem Überlegen

    und lesen des Beitrags von "-BW-" ist mir wieder eingefallen warum ich meine Kluft seit Jahren

    gewohnheitsmäßig immer nur von aussen nachimprägniere.


    Ich hatte mich vor ewigen Zeiten einmal damit beschäftigt und das von "-BW-" beschriebene Vorgehen

    wurde damals als das sinnvollste beschrieben.


    Werde ich senil? :angry-tappingfoot: Hab's irgendwie vergessen aber habe es gewohnheitsmäßig wohl doch die ganzen

    Jahre richtig gemacht.


    Oder ist das nicht mehr der neueste Stand? Wenn einer mehr weiß kann erja einmal berichten, nichts ist

    in Stein gemeisselt.


    Gruß, Thomas :boywink:

    timhase2004


    Da erwischt du mich auf dem linken Fuss, das habe ich das letzte Mal vor Jahren am Kfz gemacht.

    Unterlagen dazu liegen beim Bekannten.

    Da mußt du einmal googeln. Ich möchte dir aus dem Kopf heraus nichts falsches sagen, bei Bremsen

    hört der Spaß auf, da kann eine falsche Vorgehensweise ins Auge gehen.

    Für das Entlüften des Systems und des ABS-Blocks mit Unterdruck gibt es eine bestimmte Vorgehens-

    weise!


    Gruß, Thomas :boywink:

    timhase2004


    Bei dem was du beschreibst und da keine Bremsflüssigkeit austritt wird wohl doch noch irgendwo

    Luft im System sein, denn nur die Luft kann man komprimieren. Das Pfeifen welches du beschreibst

    läßt mich vermuten das die Luft im ABS-Block sitzt. Den zu entlüften ist nicht ganz einfach.

    Hast du beim entlüften mit Unterdruck gearbeitet oder nur durch pumpen entlüftet?


    Gruß, Thomas :boywink:

    Hallo,


    da mich gerade gestern jemand fragte ob ich wüßte was sich 2025 beim Thema Reifen, Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB)

    etc. ändert habe ich einmal versucht das komplexe Thema halbwegs kompakt zusammenzufassen, Quellen gibt es genug.

    (Einige Passagen sind vom Sinn her doppelt, wollte ich aber nicht noch einmal zusammenfassen, irgendwann is gut).


    Alles unten geschriebene bezieht sich auf Motorräder mit EG-Typgenehmigung 2002 (Richtlinie 2002/24/EG) wie es bei allen

    NC-Modellen der Fall ist.


    Ich weise darauf hin das das Thema komplex ist und das durch die Kürzung nur die meiner Meinung nach wichtigen Punkte

    abgedeckt werden. Wenn es jemand anders sieht bitte nicht gleich meckern, danke.

    ------------------------------------------------------


    Selbst der Gesetzgeber sieht es nicht mehr so eng.

    Deshalb hier zuerst einmal ein Artikel des Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 25.03.2024:


    Bund und Länder haben in Bezug auf die Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern die nachstehend beschrie-

    bene gemeinsame Vorgehensweise abgestimmt:


    Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern


    Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller

    In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I

    ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifen-

    bauart mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind

    gleich oder höherwertig.


    Beurteilung:

    Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.


    Anmerkung von mir: "Obwohl im Schein eine herstellerspezifische Reifenbindung eingetragen ist, ist es jetzt erlaubt

    einen Reifen eines anderen Herstellers aufzuziehen ohne das dies beanstandet werden darf solange die im Schein einge-

    tragenen Dimensionen und Spezifikationen beibehalten werden. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht!"

    ------------------------------------------------------


    Hier zusammengefasst alles für die, die Reifen eines anderen Herstellers aufziehen wollen und die im Schein eingetragenen

    Dimensionen und Spezifikationen beibehalten bzw. diese bei der Tragfähigkeitskennzahl und der Geschwindigkeitskategorie

    übertreffen. Dies gilt wohl für 99% aller NC-Fahrer.


    Die reine Handhabung und Umrüstung von Motorradreifen mittels Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) der Reifenhersteller

    ist im Zuge der Neuregelung durch den Gesetzgeber hinfällig.


    Was bedeutet das für Motorradfahrer? Welche Änderungen ergeben sich durch die Neuregelung für neue Motorradreifen seit

    dem 1.1.2025?


    Sofern ein Reifenmodell einer anderen Marke mit denselben oder vergleichbaren Dimensionen und Spezifikationen am Motor-

    rad montiert werden soll ist eine eventuell in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Reifenmarke für das Modell lediglich

    noch als Bereifungsempfehlung zu betrachten und nicht mehr bindend.


    Ist keine Reifenbindung eingetragen ist jeder Reifen, egal von welchem Hersteller zulässig solange die im Schein eingetrage-

    nen Dimensionen und Spezifikationen beibehalten werden wobei die Tragfähigkeitskennzahl sowie der Geschwindigkeitsindex

    auch höher sein dürfen. (dies gilt wohl für alle NC's)


    Die Freigabe des Reifenherstellers hatten Motorradfahrer bislang als Nachweis bei jeder Fahrt stets mitzuführen. Mit der

    2018/2019 beschlossenen Neuregelung ändert sich das nun. Insbesondere seit Januar 2025, nach Ablauf einer "Schonfrist“.

    Ab 2025 werden die neuen Regelungen auf alle Reifen unabhängig von dem Herstellungsdatum angewendet. Kein Papierkram

    mehr bei Serienbereifung!


    Bereits seit vielen Jahren war Prüforganisationen daran gelegen, die bewährte Regelung auf Basis der Herstellerfreigaben zu

    kippen, das ist nun eingetreten.

    --------------------------------------------------------

    FÜR WEN WIRD ES AB 01.01.2025 AUFWÄNDIGER


    Wenn ihr einen Reifen aufziehen wollt der von den im Schein eingetragenen Spezifikationen abweicht (z.B. einen 170er statt

    dem im Schein eingetragenen 160er) wird es ab 01.01.2025 aufwändiger und teurer einen Reifen der vom Certificate of

    Conformity (COC) abweicht für den Straßenverkehr zuzulassen.


    Ab 2025 ist eine Einzelabnahme mit Erstellung eines Gutachtens bei einer Prüforganisation sowie eine anschliessende

    Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) durch die Behörde fällig. (Der einzutragende Reifen muß

    zur Erstellung des Gutachtens schon aufgezogen sein).

    -----------------------------------------------------------

    POSITIV


    Bei einer reinen Abweichung des Reifenherstellers ist keine Abnahme erforderlich, solange alle Dimensionen und Eigen-

    schaften mit den Daten in den Papieren übereinstimmen oder diese sogar übertroffen werden. Die grundsätzlichen Maße wie

    Zollgröße, Abrollumfang, Breite und Querschnitt müssen also identisch sein. Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeits-

    index dürfen höher sein.

    Bei einer einfachen Umrüstung mit original Dimensionen ist keine Eintragung erforderlich.


    Als zusätzlicher Faktor entfällt das Mitführen der UBB der Reifenhersteller seit Jahresbeginn 2025. Zwar kann das herstellerseitige

    Dokument z.B. bei Verkehrskontrollen noch als hilfreiche Informationsquelle dienen, die bisherige Pflicht ist aber hinfällig und die

    Unbedenklichkeitsbescheinigung darf zuhause bleiben.


    Ein weiterer Aspekt, der Motorradfahrern zu Gute kommt ist die Tatsache, dass Motorradreifen durch die Reifenhersteller

    oft als Kombination aus Vorder und Hinterrad angeboten werden. Durch die wegfallende Orientierung an Herstellerfreigaben führt

    die jetzt geltende Neuregelung dazu, das Mischbereifung erlaubt ist. So können Biker also bspw. auf der Hinterachse einen

    Michelin und auf der Vorderachse einen Continental Reifen fahren, sofern andere Eigenschaften der Reifen und des Fahrzeugs

    den Vorgaben entsprechen.


    Anmerkung von mir: Total verrückt ist das man schon immer unterschiedliche Reifenfabrikate aufziehen konnte. Es gab für

    Motörräder keine separate Vorschrift. Beim Auto dürft ihr laut Gesetz z.B vorne Winterreifen und hinten Sommerreifen aufziehen,

    die Bereifung muß nur pro Achse gleich sein. Ausnahme, es dürfen pro Achse nicht Diagonal- sowie Radialreifen gemischt

    werden. Beim letzten TÜV hatte ich auf der NC übergangsweise vorne einen Pirelli und hinten den noch zu guten Bridgestone

    verbaut. Der Prüfer, den ich seit Ewigkeiten kenne, hat das erkannt und nicht bemängelt!

    Jetzt hat der Gesetzgeber aber eine Vereinheitlichung zwischen Auto und Motorrad vorgenommen, wurde auch Zeit.


    Ich hoffe nur das die Streckenposten die Neuregelung schnell verinnerlichen und bei einer Kontrolle dann professionell umsetzen.


    Auch wenn dieser Beitrag wohl so schnell wie alle anderen in den unendlichen Weiten des Forums verschwinden wird hoffe ich

    das das geschriebene eventuell dem ein oder andern weiterhilft.


    Gruß, Thomas :boywink:

    yupp


    Bitte sei mir nicht böse, aber ich mußte gerade ein wenig schmunzeln, warum? :)


    Samstag um 8Uhr schriebst du:

    "Ich werde dann die V35 erstmal dran lassen. Alukoffer, Topcase und Träger sind ein Warenkorb von 910 € !!!

    Das ist mir zuviel, aber ich warte auf eine Gelegenheit"


    Samstag um 15Uhr schriebst du im "Marktplatz":
    "Ich verkaufe einen Satz Koffer und ein Topcase von Givi..........................."


    Was manchmal 7 Stunden doch ausmachen können, das nenne ich einen schnellen Sinneswandel.

    Nichts für ungut, alles o.k., ich fand es nur bemerkenswert.


    Gruß,Thomas :boywink:

    Lord_Buster


    Danke das du mir die Rechenarbeit abgenommen hast. :handgestures-thumbupright:

    Nachdem ich die vorigen Beiträge gelesen habe war ich drauf und dran da einmal Licht ins Dunkel zu bringen

    und die Relationen geradezurücken.


    Gruß, Thomas :boywink:

    Zu den HONDA Ersatzteilpreisen will ich auch einmal meinen Senf dazugeben.


    Ich habe meine NC750SD RC88 (DCT), die gerade einmal 3017 Km gelaufen hatte, bei UKD-Haaren für

    3800,- gekauft.

    UKD heißt nichts anderes wie "Unfall-Krad-Depot". Sie handeln unter anderem mit Motorrädern aus

    Versicherungsschäden.


    Jetzt hatte ich mich vorm Kauf schon mit den sportlichen Ersatzteilpreisen von HONDA auseinandergesetzt,

    was sich letztendlich als förderlich für die Preisverhandlungen herausstellte.

    Als es um den Preis ging kam dann irgendwann sein Argument er könnte sie auch wieder herrichten und

    sie für einen wesentlich höheren Preis verkaufen.


    Na, dann fing ich einmal an grob zu rechnen und er merkte, aus der Nummer kommt er nicht mehr raus.

    Eine Wiederherstellung mit Original Neuteilen hätte, wie ich nach dem Kauf zu Hause zusammengerechnet

    habe, ca. 6.000 Eur ohne Arbeitslohn und Lackierarbeiten gekostet!

    Selbst mir blieb da die Spucke weg. Auch mit Ersatzteilen von "Webike" direkt aus Japan absolut unrealistisch.


    Für mich als Doityourselfer hat sich die Ersatzteilpreispolitik von Honda absolut ausgezahlt.

    Seid ihr allerdings auf Fremdleistung und Original-Ersatzteile angewiesen, achtet auf euer Schätzchen!

    Der wirtschaftliche Totalschaden ist manchmal näher als man denkt.


    Würde mir soetwas passieren, Moped abmelden, anderes besorgen und wenn es sich lohnt in Eigenleistung

    und mit Gebrauchtteilen die NC wieder herrichten. Bei mir hat es bei der NC 4 Monate gedauert bis ich alles

    zusammenhatte, aber das Warten auf günstige Gebrauchtteile hat sich gelohnt.

    (Und wie viele wissen, ich mache gerne etwas selbst, ist quasi ein Hobby und macht mir Spaß).


    Wie sieht das eigentlich mit Ersatteilpreisen andere Hersteller aus? Wenn dazu jemand etwas beitragen kann,

    würd mich sehr interessieren ob nur HONDA da mit mehreren 100% kalkuliert.


    Gruß, Thomas :boywink:


    Ja das war damals echt ärgerlich mit der Reifenbindung.

    Wolltest du eine andere Marke aufziehen mußtest du dich erst um die Reifenfreigabe vom Motorrad-

    hersteller kümmern. War der dann noch nicht gelistet, Pech gehabt. Ist mir vor Ewigkeiten einmal passiert.


    Das Theater ist seit 2019 definitiv vorbei, die Reifenbindung wurde 2019 aufgehoben. Man darf jeden

    Reifen in der richtigen Bauart und Größe aufziehen. Man darf sogar wie beim Kfz pro Achse verschiedene

    Marken aufziehen, z.B vorne Michelin, hinten Metzler.................


    Ich vermute das "Maddoc" das Pech gehabt hat jemanden zu erwischen der das noch nicht wußte.

    Aber er hat sich dann ja wenigstens schlau gemacht. Wenn ihm dann noch eine Laus über die Leber

    gelaufen ist dann kann es schon mal länger dauern. Auch Polizisten dürfen eine "Tagesform" haben.


    Ist zwar ärgerlich, aber was da gelaufen ist halte ich für eine absolute Ausnahme und ist wohl nicht die

    Regel.


    Gruß, Thomas :boywink: