Das ist die Sache mit relativ und absolut.
Absolut und weltweit gesehen war der Januar relativ warm.
Aber ich wohne in Relativ und da war der Januar relativ kalt.
Ich habe schon überlegt nach Weltweit umzuziehen weils
da relativ warm ist. ![]()
Das ist die Sache mit relativ und absolut.
Absolut und weltweit gesehen war der Januar relativ warm.
Aber ich wohne in Relativ und da war der Januar relativ kalt.
Ich habe schon überlegt nach Weltweit umzuziehen weils
da relativ warm ist. ![]()
Die NC750X RH09 ist ja der Nachfolger der RC90 die bis 2020 gebaut wurde. Die RC90 hatte durch den
30mm längeren Federweg eine um 30mm höhere Sitzhöhe von 830mm.
Da aber die NC750S RC88 mit 120mm Federweg und einer Sitzhöhe von 790mm (anders geformte Sitzbank)
2020 ersatzlos gestrichen wurde haben sie, um kleinere Fahrer nicht auszuschließen, bei der RH09 ab 2021
die Sitzhöhe um 30mm und dementsprechend den Federweg auf 120mm abgesenkt.
Wunder kann man bei 120mm Federweg nicht erwarten aber ich halte das Ansprechverhalten von der
Gabel sowie des Federbeins für ausbaufähig. Leider maximal Klassendurchschnitt und für leichtere Fahrer
eher unkomfortabel. Es würde schon reichen wenn Honda das Ansprechverhalten von Gabel und Federbein
überarbeiten würde.
Und bei einem Motorrad in der Leistungsklasse wie der NC würde eine, übrigens meiner Meinung nach voll-
kommen überbewertete Upside-down-Gabel auch keine Wunder bewirken.
Bis auf eine längere Stützbasis und leichte Vorteile bei der bewegten Masse hat die Upside-down-Gabel
keinerlei Vorteile, es sei denn sie ist besser abgestimmt und es wurden hochwertigere Komponenten verbaut.
Aber da sich die NC nach wie vor gut verkauft und in dieser Klasse die Konkurrenz groß ist wird hier und da
der Rotstift angesetzt und spitz kalkuliert. Daran wird sich wohl erstmal nichts ändern.
Wer den Fahrkomfort verbessern will wird wohl, wie auch ich, selbst Hand anlegen müssen, leider.
Der Fahrkomfort durch das gerade bei leichten Personen etwas unsensible Fahrwerk war auch mein größter
Kritikpunkt an der NC.
Gruß, Thomas
Ich habe aus interesse gerade einmal ein wenig geschaut.
Es ist ja ganz nett das Carbonhelme etwas leichter sind aber wie ich gesehen habe
bringt Carbon oftmals keinen Sicherheitsgewinn! Es gibt sogar Carbonhelme die
beim Aufschlagtest unterdurchschnittlich abschneiden!
Hier ein Auszug eines Testfazit von "MOTORRAD":
"Nur wenn die beiden X-lite-Helme direkt nacheinander bei einem Speed von über 200 km/h
gefahren werden, ist das geringere Gewicht der Carbonvariante zu spüren, weil die Belastungen
vor allem beim Drehen des Kopfes schwächer ausfielen. Beim Landstraßenspaß war kein Unter-
schied festzustellen. Daher gilt: Weniger Gewicht ist gut, aber entscheidend für viel Freude an der
neuen Racing-Mütze sind Faktoren wie Tragekomfort und Passform. Hier liefern alle Helme gute
bis sehr gute Ergebnisse ab – mit kleineren Unterschieden im Detail."
Ich beziehe mich hier beispielhaft einmal auf meinen nicht mehr ganz neuen Shark Skwall 1.9,
den ich nicht gekauft sondern geschenkt bekommen habe. Diesen habe ich nicht gegen einen
anderen ausgetausch, da er mir sehr gut passt und all meine Anforderungen erfüllt:
MOTORRAD sagt zum D-Skwal:
Positiv aufgefallen am Shark D-Skwal
Negativ aufgefallen am Shark D-Skwal
Und zum niedrigen Geräuschniveau: Mir war er noch nicht leise genug und ich habe nachgebessert, leiser geht immer.
Was ich eigentlich sagen will:
Ein teurer Carbonhelm ist nicht zwangsweise besser und sicherer.
Und wie oben zu lesen ist der Gewichtsvorteil von ca. 10-20% im "Normalbetrieb" nicht spürbar.
Und auch bei Carbonhelmen ist der Geräuschpegel je nach Modell unterschiedlich.
Beim Helm gilt, Immer probetragen und wenn es dann, wie bei mir, ein preiswerter Helm aus
Polycarbonat ist, dieser aber passt und gefällt, einfach kaufen, Carbon hin oder her.
Bis auf den nicht spürbaren Gewichtsvorteil sehe ich da keine Überlegenheit.
Ich bin immer noch mit meinem Franzosen der in Portugal gefertigt wurde zufrieden. Ich kann
für den Shark und wohl auch andere preiswerte Helme sagen das ein Helm für ca. 200Eur absolut
sicher, bequem und praktisch sein kann.
Und wenn dir ein 500Eur Carbon-Edelteil einmal runterfällt
, das tut bestimmt mehr weh.
Ein Helm ist in gewisser Weise ein Gebrauchsgegenstand der bestimmte Anforderungen erfüllen soll
und erst in zweiter Linie ein Designobjekt, oder?
Gruß, Thomas ![]()
Kurzer Nachtrag: Habe den Skwal der eine große XL-Helmschale hat gerade einmal gewogen. Mit
Headsetlautsprechern und Kabeln sowie montiertem Pinlockvisier wiegt er 1556 Gramm.
Auch wenn es mich bei der Historie meiner RC88 weniger interessiert habe ich einmal
die FIN eingegeben.
Ergebnis: Weder die durchgeführte 1000Km Erstinspektion oder irgend etwas anderes
wurde von "Perschall" ins digitale Serviceheft eingetragen.
Schlamperei ![]()
Ist aber egal, Garantie gibt's schon lange nicht mehr und wenn was ist mach ich es selbst.
Und so zuverlässig wie die NC's nunmal sind, null Problemo.
Wie ich oben gelesen habe hat manch einer Probleme mit einem zischelnden Helm.
Wie man das Problem entschärfen kann hatte ich in folgendem thread einmal behandelt:
Natürlich war nicht jeder mit meinen Ausführungen und deren Umfang einverstanden,
aber damit muss und kann ich durchaus leben.
Manchmal muss man eben selbst Hand anlegen um etwas zum besseren zu verändern.
Ob ein Helm unangenehme Windgeräusche erzeugt stellt man leider oft erst nach dem Kauf fest.
Tauscht man diesen wenn überhaupt möglich um muss der nächste nicht unbedingt besser sein.
That's Life.
Gruß, Thomas ![]()
6 Jahre Garantie was ist das, wie geht das? ![]()
Meine RC88-DCT ist Erstzulassung 2018. Ich habe sie im November 2022 mit sage und
schreibe 3.017 Km auf der Uhr als leicht verunfalltes Fahrzeug für 3.800 gekauft.
Die Erstbesitzerin hat laut Kundendienstheft am 12.08.2021 bei 1274 Km die 1.000 Km
Inspektion bei Perschall durchführen lassen. Hut ab keine 1.300 Km in ca. 3,5 Jahren.
Ob sie mit der "verspäteten Erstinspektion" noch die Garantieregularien eingehalten hat? ![]()
Der zweite Halter hat sie dann 2022 noch knapp 1750 Km gefahren bis er von einem
LKW beim Abbiegen abgedrängt wurde und über den Bürgersteig geschliddert ist.
Als ich sie dann 2023 zugelassen habe hatte sich das, selbst wenn sie eine Garantie-
verlängerung auf 6 Jahre gehabt hätte, wohl garantietechnisch erledigt.
Ich habe bis auf meine Zündapp KS50 (1976) noch nie ein Fahrzeug mit Garantie besessen.
Damit fang ich auch jetzt nicht mehr an. Den bei Fahrzeugen starken Wertverlust der ersten
Jahre habe ich immer den Vorbesitzern überlassen.
Und wenn ich hier so lese ist die NC bis auf wenige Aussnahmen, die auf Serienfehler zurück-
zuführen waren und welche auf Kulanz geregelt wurden, vollkommen unauffällig.
Wie gesagt, ich rede hier von Garantieansprüchen, nicht von Gewährleistungsansprüchen
innerhalb der ersten 2 Jahre.
Wer schon einen teuren Fehler in der erweiterten Garantiezeit gehabt hat möge das doch einmal
schildern, das würde mich, oder eventuell auch andere, interessieren.
Was ich so hier und da mitbekommen habe sagt wohl jeder Händler, Garantie, überhaupt kein
Problem. Aber wenn es dann zu einem konkreten Fall gekommen ist wurden viele plötzlich
ganz komisch und versuchten sich zu drücken. Nicht zu vergessen das Garantieansprüche
gegenüber dem Hersteller bzw. dem Generalimporteur geltend gemacht werden müssen und
der Händler nur das Bindeglied ist. Und Garantie bezieht sich meist nur auf das Ersatzteil ansich
und weniger auf die anfallenden Arbeitswerte (AW's)
Ziemlich wakelieges Konstrukt und wenn ich dann die Garantiebedingungen lese, alter Schwede,
wunderschön auslegbar je nach Standpunkt.
Kann klappen, muss aber nicht.
Gruß, Thomas ![]()
Doch, das gibt's bei SHARK-Helmen sogar schon länger.
Mein SHARK SKWAL V.1.9, den ich quasi ungebraucht "geerbt" habe, hatte das auch.
Meine erste Amtshandlung war dann auch den Akku auszubauen um dem Zauber ein
Ende zu setzen. Ich hätte sowieso immer vergessen den Akku zu laden und da ich
seltenst im dunkeln fahre.......
Gruß, Thomas ![]()
Sorry
, wie peinlich.
Ich habe deine beiden Beitäge nur noch einmal überflogen.
Dabei habe ich das von dir gekaufte und gelesene Buch "Die Wand" und die
"Bucheli Anleitung" fälschlicherweise in einen Topf geschmissen.
Ja ja, wer (richtig) lesen kann ist klar im Vorteil. ![]()
Wo ich schon einmal dabei bin habe ich gerade einmal geschaut und festgestellt
das es für die NC auch nur die Reparaturanleitung von Bucheli gibt oder eben das
Original HONDA Werkstatthandbuch welches ich als pdf besitze.
Aber jetzt weiß ich wenigstens das das so garnicht deine Welt ist, vollkommen o.k.
Gruß, Thomas ![]()
Ich habe gerade gesehen das du dir die Reparaturanleitung vom "Bucheli Verlag" zugelegt hast.
Da du ja schon einmal sagtest das "Moppedschrauben" nicht so dein Ding ist wird diese
Anleitung vollkommen ausreichend sein um mehr über dein Mopped zu erfahren.
Ich hatte ja eine K75 und im Forum war man sich einig das die Reperaturanleitung von Bucheli
ihr Geld nicht wert sei da Arbeitsschritte nur unzureichend und teilweise falsch dokumentiert
waren etc.
Jeder der ans "Eingemachte" der teilweise schon über 30 Jahre alten Maschinen ging empfahl
definitiv die Anleitung vom "Delius-Klasing-Verlag". Ich kann das nur bestätigen.
Ich denke aber das die Jungs bei "Bucheli" über die Jahre ihre Hausaufgaben gemacht haben und
dazugelernt haben. Glaube mir, die damalige Anleitung für die K75-K100 war richtig schlecht gemacht.
Aber davon abgesehen finde ich es klasse das du, auch wenn laut deinen Aussagen Technik nicht so
dein Ding ist, du deinen Horizont was die NC anbelangt erweitern möchtest und auch einmal unter
den Motordeckel etc. schauen willst. ![]()
Man lernt nie aus und Technik zu verstehen kann meiner Meinung nach sehr interessant sein.
Guß, Thomas ![]()
Ich glaube nicht das man in einem solchen Fall den Halter-Fahrer wegen Unterlassung seiner
Sorgfaltspflichten in die Haftung nehmen kann.
Sobald man dem Händler die Aufgabe übergibt die Drosselung vorzunehmen ist der Kunde
auf Treu und Glauben darauf angewiesen diesem zu vertrauen das die Drosselung vorgenommen
wird. Er ist nicht verpflichtet diesen Vorgang zu "überwachen". Zudem kann man von diesem nicht
verlangen das er den Vorgang der Drosselung, bei dem das Motorrad per Intranet mit dem Honda-
Server verbunden wird, vom Ablauf her verstehen und diesen nachvollziehen kann bzw. muß.
Dem Kunden ist es ferner auch nicht möglich und zumutbar mit vertretbarem Aufwand und dem
benötigten Sachverstand die Drosselung zu überprüfen.
Wenn jemand das mit dem nötigen Sachverstand überprüfen könnte wäre es weniger der Kunde
sondern die Prüforganisation (TÜV, DEKRA etc.) die ja quasi auf Vertrauensbasis dem Händler
gegenüber die Bescheinigung ausstellt, die als Bestätigung für den Kunden gilt, das die Drosselung
sachgemäß durchgeführt wurde.
Sobald die Drosselung durch Vorlage der Bescheinigung bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeug-
papiere eingetragen ist, ist der Kunde seinen Sorgfaltspflichten voll umfänglich nachgekommen.
Sollte im Fall der Fälle festgestellt werden das die Drosselung widerrechtlich nicht vorgenommen
wurde liegt die Verantwortung beim Händler bzw. eventuell anteilig bei der Prüforganisation.
Wie sich das dann juristisch auswirkt steht auf einem anderen Blatt. Allerdings hat der Kunde damit
nichts zu tun und es dürfen ihm durch die "Fehler Dritter" mit denen er in einem Vertrauensverhältnis
steht bzw. stand keine Nachteile entstehen.
Da ist natürlich nur meine Sicht der Dinge.
Gruß, Thomas![]()