Hallo,
es ist nicht mein Senf, den ich hier zugeben möchte. Es sind vielmehr meine Erfahrungen mit dem TÜV.
Ich hatte mal eine BMW-Boxer (R850R; Bj.2001; Typ 259), die war werkseitig mit entsprechenden Koffern und Halterunge ausgestattet.
Als Zusatzausstattung hatte mein Vorgänger eine Original-Gepäckbrücke anbauen lassen. Werkseitig war kein Topcase vorgesehen.
Ich wollte typenrein bleiben. Deshalb "musste" es ein BMW-Topcase mit BMW-Logo sein. Für andere Ausführungen (LT, GS u.s.w. )
gab es bei BMW Topcase. Hätte ich auf der vorhandenen Gepäckbrücke eine BMW-Topcase mit selbstgebauten Adapter aufgesetzt,
hätte ich zum Beladen eine Leiter gebraucht. Ich bin 1,81 m groß.
Ich baute eine eigene Topcase-Halterung und fuhr etwas gehemmt zum nächsten TÜV-Termin.
Die Prüfung war problemlos. Ich gab dem Prüfer zu bedenken, dass diese Halterung Eigenbau sei.
Seine Antwort: "Das geht dem TÜV nichts an."
Er erklärte mir an Beispielen, was der TÜV nicht prüft, z.B.:
- Dachgepäckträger am PKW
- Anhängekupplung und die Steckdose
- Gepäckaufnahme-Systeme an Motorrädern.
Immer gilt es, bestehende Bestimmungen einzuhalten:
- max. Breite
- uneingeschränkte Sichbarkeit der Leuchtmittel, u.s.w.
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Ist es aber sinnvoll, alles das zu tun, was nicht ausdrücklich verboten ist ?
Ein "erwachsenes" Fahrrad würde ich mit dem Motorrad nicht mitnehmen.
Die Motorrad-Tour soll doch auch Freude machen.
Reinhard