Beiträge von reinglas

    Hallo Fritz ,

    du verweist auf das Ohmsche Gesetz. Das hilft fast immer - diesmal aber nicht.

    Die Spannung (U) ist bekannt (12 V)

    Die Stromstärke (I) und der Wiederstand (R) sind unbekannt.

    Erst die Leistungsangabe auf der Hupe (N = 80 W) bringt einem weiter.

    N = I x U > I = N / U > I = 80 Watt / 12 Volt > I = 6,67 A

    Erst daraus folgt, dass die Hupe einen Wiederstand von 1,79 Ω hat.

    Früher galt für mich die Faustformel 1 mm2 Cu-Querschnitt ist max. mit 10 A belastbar.

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    Der Sachverhalt ist aber etwas komplzierter.

    Jeder Stromleiter hat einen Wiederstand. Fließt durch einen Leiter Strom, so erzeugt dieser Wiederstand Wärme.

    Erhöht sich die Temperatur, so erhöht sich der Wiederstand und somit auch die Wärmeentwicklung (ein Teufelskreis).

    Ein Cu-Kabel mit 1 m Länge und einem Querschnitt von 1 mm2 hat einen Widerstand von 0,0172 Ω.

    Das gleiche Cu-Kabel mit einer Länge von 10 m hat also einen zehnfach hohen Wiederstand.

    Da die Hupe (wie auch der Anlasser) nur kurzzeitig benutzt werden, ist die Erwärmung bei ausreichedem Querschnitt vernachlässigbar.

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    Deshalb sind für die Hupe 0,75 mm2 ausreichend. Auch 0,5 mm2 dürften noch in diesem Fall ausreichend sein.

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    Du empfielst im Beitrag 17 eine Luft-Hupe (alle Hupen sind Luft-Hupen).

    Die hat eine Leistung 220 Watt - zieht als 18 A. Diese Stromstärke sollte mit einem passenden Relais geschaltet werden.


    Reinhard

    Hallo,

    auch ich empfinde die Hupe an meiner NC als die leiseste an meinen bisherigen Fahrzeugen.

    Ob sie zu leise ist, das glaube ich nicht. Würde ich auf der Stadtautobahn bemerken, dass ein Autofahrer nach dem Hupen nicht reagiert,

    dann würde ich vermuten, dass er nur noch auf die dröhnenden Bässe seines Autoradios reagiert.

    Die Lautstärke einer Hupe lässt sich auf dem Motorrad sitzend schlecht fesstellen.

    In 20 m Entfernung wäre eine subjektive Einschätzung eher möglich.

    Ich habe seit knapp 20 Jahren 2 verchromte Hupen im Keller liegen (trocken, UV-geschützt, kein Frost, nicotinfrei).

    Die würde ich als Pärchen für 20 € "verschenken" (s. Foto).


    Reinhard


    Hallo,

    Hier eine Außenansicht eines "Hurric Pro2"- Auspuffes.

    Ganz bestimmt ist ein solches Foto gar nicht gefragt.

    Wie gelangt man zu einer Innenansicht ?

    Nur mit einer Stethoskop-Kamera.

    Ultraschall, Röntgen u. CT und auch MRT fallen aus unterschiedlichen Gründen aus.


    Es bleibt die Halbierung in Längsrichtung. Dann könnte man mit einem Smartphon knipsen


    Reinhard


    Hallo Paul,

    den Verkäufer regresspflichtig zu machen, dürfte schwerfallen. Es ist kein verdeckter Mangel. Der Mangel war hörbar.

    Ebenso hätte der Verkäufer, die NC ohne Vorderrrad verkaufen können.

    Da wäre der Mangel sichtbar und auch vom Verkäufer verursacht worden.

    Zudem könnte der Verkäufer behaupten, dass sich das Dämmaterial innen von selbst aufgelöst hätte.

    Solche Fälle gibt es tatsächlich. Deshalb kommt der Begriff "arglistig Täuschung" hier kaum zur Anwendung.

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    Vielleicht hat der Verkäufer noch den Original-Auspuff im Keller/Garage.


    Reinhard

    . . . die katastrophale Erstbereifung bei der Honda NC 750 wurde mir von zwei NC-Fahrern bestätigt.

    Aber . . . die Kette kam nicht von Dunlop.

    Das Thema lautet "Kette: Lebensdauer"

    . . . . Tschuldigung.


    Reinhard

    Hallo,

    ich verkneife mir mal, meine Meinung über "besserer Auspuff " wiederszugeben.

    Guter Sound hat mit Laustärke gar nichts zu tun. Ein Streicher-Quartett, das ein Violinkonzert von J. Brahms spielt ist nicht laut.

    Dem Sound lauscht man aber.

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    Regressforderung an den Vorbesitzer zu stellen, wäre unnötig.

    Im Kaufvertrag steht sicherlich: "Wie gesehen so gekauft". Dieser kurze Satz beinhaltet auch die Tatsache ". . . so gehört"

    Wenn's der TÜV-Mann gehört hat, dann konnte das der Käufer auch hören.


    Reinhard

    Hallo,

    dein Nick-Name assoziiert aber etwas anderes.

    Was hälst du von einer Umtaufe ?

    Aus "rennsemmel " könnte doch "spazierbrötchen " werden. :)


    Reinhard

    Hallo,

    das finde ich gut. Nun lernt er dazu. Nun kann er seine "Ordnungsliebe" erweitern.

    100 Stunden gemeinnützige Arbeit und 1.000 € Geldstrafe ist unausgewogen.

    Er war zur Tatzeit minderjährig und Schüler. Warum sollen seine Eltern 1.000 € blechen.

    Er hat kein Geld, dafür aber um so mehr Zeit.

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    Ich hätte ihm 300 Stunden vermacht. Dann hätte er das Gras in Parks mähen können, Mülltonnen leeren und Parkbänke reparieren können.

    Müll und Zigaretten-Kippen "wachsen" überall. Jede ihm übertragene Arbeit wäre mit einer Zeitvorgabe ausgestattet.

    Bloßer Aufenthalt im Park wäre nicht anrechenbare Pausenzeit.

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    Sollten sich jedoch auf seinem Giro-Konto 1.000 € befinden, dann weg damit. Das wären vermutlich Gagen der Bild-Zeitung.


    Reinhard

    Hallo,

    in diesem Jahr heißt der Wasserstand am Bodensee "Holzstand". Sehr viel Treibholz versperrt oder behinndet die Hafeneinfahrten (s. Foto).


    Reinhard