Beiträge von Reinglas

    Hallo,

    ob Unsinn oder auch nicht ! :)

    Im #10 beantwortete ich bereits das "schwerwiegende" Argument der "Deckungs-Summe". Ich schrieb dort:

    "Die versicherte Schadenshöhe ist nach oben fast unbegrenzt (zwischen 1 und 10 Mill.€).

    Sollte es eine Versicherung geben, die bis 100 Mill € absichert, so wäre das unerheblich."

    Quasi versichert die Haftpflicht alle Schäden, die ich mit meinem Fahrzeug anderen zufüge.

    Bei allen Versicherungen wird Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

    Die Versicherung begleicht zwar den Schaden beim Geschädigten.

    Holt sich aber diesen Betrag beim Versicherten zivilrechtlich zurück.

    In Fällen, wie Fahren ohne gültigem Führerschein oder Fahren unter Trunkenheit, wird dies zur Anwendung kommen.

    _____________________________________

    Lass uns doch bitte beim Thema bleiben.


    Reinhard

    Hallo,

    aber natürlich darf hier jeder nach Belieben seine Daten "verheimlichen" oder auch "preisgeben".

    Deshalb heiße ich hier "reinglas" und du "MROH".

    Ich weiß, dass du kein Hydroxid bist, obwohl du hinten mit einer "OH-Gruppe" endest. :)

    Und ich habe mit Jena-Optik auch nichts zu tun.

    ___________________________________________

    Die Vetragsbestandteile einer Schadens-Haftpflicht-Versicherung sind überall gleich.

    Es sind somit Schäden abgdeckt, die ich anderen mit meinem Fahrzeug zufüge.

    Anders verhält es sich bei Voll/Teilkasko-Schäden. Da ist eine Vergleichbarkeit schwieriger.

    Das wären dann aber auch andere Versicherungs-Sachverhalte.


    Reinhard

    Hallo,

    Datenschutz :?:

    Das ist ein oftmals missbräuchlich benutztes Argument.

    Journalisten, Politiker und Bürger, die nur etwas über sich selbst erfahren möchten, können viele Strophen

    der Ballade "Vom Datenschutz" mehrstimmig singen.

    Wenn ich, du oder ein Anderer, hier bekannt gibt, bei welcher Versicherung er bei welcher SF-Klasse welchen Beitrag zu zahlen hat,

    dann ist das legitim. Vergleichsportale oder die Stiftung "Warentest" tun nichts anderes.

    Selbstverständlich können sich Kunden mit der Fessel "Datenschutz" selbst fesseln

    und somit das Versicherungswesen noch mehr intranparenter machen.

    Solltest du beim Abschluss deines Versicherungsvertrages auch gleichzeitig eine Verschwiegenheits-Erklärung unterzeichnet haben,

    dann wärst du vertragsbrüchig und die Versicherung könnte den Vertrag mit dir kündigen.

    Ich unterzeichnet keine solche Schweige-Erklärung.


    Reinhard

    . . . so ist es. Wenn's ein Problem gibt, dann ist es sehr allgemein.

    Kennt ein Forist eine Sache, die im Vergleich zu 2018 billger geworden ist ?

    ________________________________________________

    DetMainzel

    Zum Thema "Vergleichbarkeit". Wenn wir uns hier im Forum gegenseitig die prozentuale Beitragserhöhungen unsere Schadens-Versicherungen mitteilen, hat keiner etwas davon.

    Eine günstige Versicherung kann die Beiträge um 18 % erhöhen und bleibt dennoch eine günstige Versicherung.

    Eine "hochpreisige" Versicherung kann ihre Beiträge nur um 10 % erhöhen und bleibt immer noch ungünstig.

    Deshalb meinte ich, dass man absolute Zahlen mitteilen müsste, um etwas bewerten zu können.
    ___________________________________

    Mit Prozenten kann man viel lügen.

    Werden wieder einmal die Löhne und Gehälter um 5 % steigen, dann hat derjenige mit 100.000 € Jahresverdienst 5.000 € im Jahr mehr.

    Einer mit einem Jahreseinkommen von 24.000 € hat dann 1.2000 € im Jahr mehr. Bei der nächsten Einkommenserhöhung setzt sich das fort.

    Das setzt sich seit 1949 fort. Eine Inflationsrate von 6 % macht die Augen auch wieder blind.

    Nicht zufällig hat das Bundesamt für Statistik in Wiesbaden im Januar 2023 die Berechnung der Inflationssrate geändert.


    Reinhard

    H

    Hallo Winni,

    ich bin da andere Meinung.

    Meine Haftpflicht-Versicherung deckt Schäden ab, die ich anderen zufüge. Weil so mancher (ich auch) mit einer entsprechenden Schadenshöhe überfordert wäre, ist das eine Pflichtversicherung. Das Fahrzeug ist versichert, nicht der Fahrer.

    Die versicherte Schadenshöhe ist nach oben fast unbegrenzt (zwischen 1 und 10 Mill.€).

    Sollte es eine Versicherung geben, die bis 100 Mill € absichert, so wäre das unerheblich.

    Um einigermaßen die Beiträge gerecht zu verteilen, gibt es Regelungen:

    - die Schadenshäufigkeit. Warum soll ich mit SF30 den gleichen Betrag zahlen, als ein Krawallfahrer, der jedes Jahr einen Schaden verursacht.

    - Es gibt Fahrzeug-Gruppen, die häufiger Unfälle verursachen, als andere. Die Versicherungen haben da entsprechende Statistiken.


    Da wir alle eine NC fahren, dürfte da allemal eine Vergleichbarkeit vorhanden sein.

    Bleibt also nur noch die Schadensfreiheits-Klasse. Deshalb sollte man diese hier angeben.


    Reinhard

    Hallo,

    ich schalte auch (manchmal) runter, um den Motor als Bremse zu benutzen.

    Möchte ich zügig überholen, dann übernimmt die Automatik durch die Stellung des Gasdrehgriffes das Runterschalten.

    Der Motor verbleibt dann erstmal eine Weile hochtourig, wenn ich mich bereits mit 80 km/h eingeordnet habe.

    Da schalte ich auch schon mal per Hand von den 4'ten in den 6'ten

    Die Automatik weiß ja erstmal nicht, ob ich weiter "rasen" möchte.

    Frauen sind da ganz anders. Die können oftmals meine Wünsche von meinen Augen ablesen. :)

    Keine Elektronik schaut mir in die Augen.


    Reinhard

    Hallo Grafyan ,

    ich kann nur hoffen, dass du meinen # 2 nicht so empfindest, wie ihn offenbar "Winterfahrer" versteht.

    Nicht herablassend, nicht verhohnepipelnd, nicht sarkastisch war er gemeint.

    Wie du, sehe ich diese Honda-Funktion auch sehr entspannt und für unnütz. Sie ist aber mal vorhanden.

    Warum soll sie nicht verwendet werden. Deshalb waren meine Vorschläge auch ernst gemeint.


    Reinhard

    Hallo "Grafyan",

    als ich meine NC vor reichlich 3 Jahren übernahm, war ich auch erst mal mit dieser Frage "überfordert".

    Immerhin ist die "Begrüßung/Verabschiedung" nicht nur lebenswichtig sondern überlebenswichtig. :)

    Du nicht und kein Anderer wird das zukünftig beachten.

    Aus diesem Grund löschte ich alles.

    Wenn du aber etwas hast, was du zuweilen vergißt, dann schreibe dir das dahin:

    - Postleitzahl deines Wohnortes;

    - PIN deiner EC-Karte;

    - Zugangs-Passwort zu irgendetwas;

    - Nummerncode eines Schlosses;

    - Telefon-Nummer der Geliebten;


    Stell dir vor, du hättest dein Handy verloren und bräuchtest Hilfe. All deine Telefon-Nummer sind im Handy.

    Keine ist im Kopf.

    Wenn du aber alles im Kopf hast, dann lasse die beiden Felder frei.


    Reinhard