Fachanwalt für Strafrecht einschalten, falls deiner keiner ist. Damit habe ich bislang noch immer eine Einstellung gegen Auflagen erwirkt, und ich hab mir einiges geleistet. Bei deiner Bagatelle sehe ich da kein großes Problem.
Vor allem kann der Unsinn mit "provokativ" nicht so stehenbleiben. Ich mache selbst einen ziemlich weiten Schwung mit dem Bein beim Aufsteigen, was soll daran denn provokativ sein. Fahrlässigkeit sehe ich dabei auch nicht unbedingt. Ob der Helm schon auf war, wird wohl von Bedeutung sein, man sieht damit ja auch nicht so gut zur Seite.
Nebenbei verhält sich die Tante wie ein plärrendes Kind, die zur Lehrerin geht und petzt. Da würde ich prinzipiell schon mal gar nichts so einfach hinnehmen.
Frage mich auch, ob der Anwalt wirklich weiß was er da tut. Eine Einstellung nach §153a ist eben kein Schuldeingeständnis. Das Akzeptieren eines Strafbefehls aber schon, und man kommt damit fast immer schlecht weg.