Zitat von ryker
Im Zweifel löhnt der Halter - die werden das Verfahren ganz bestimmt nicht einstellen, wenn du nicht weißt, wer gefahren ist.
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Ne, der Halter löhnt bei uns eben nicht. Dahinter steht ein höheres und wichtiges Rechtsprinzip, nämlich dass man nur für seine eigene Tat verantwortlich gemacht werden kann.
Wie die mich identifizieren wollen, ist deren Problem. Und ohne Foto vom Kennzeichen haut denen das vermutlich eh jeder Anwalt um die Ohren.
Es gab mal einen krassen Fall, bei dem jemand mit seinem Supersportler in Hamburg angehalten werden sollte und über die Autobahn nach Itzehoe geflohen ist. Künstlicher Stau, usw., alles nichts genützt. Dort hat er die Verfolger irgendwo auf der Landstraße abgeschüttelt. Und ist damit durchgekommen.
Ich mache mir da keine Sorgen. Werde ich nicht angehalten, muss ich mir keine Gedanken machen. So einfach ist das.
Habe übrigens schon dutzendfach Radaranlagen ausgelöst hier, meine Hausstrecke hat mehrere festinstallierte.