Also, jetzt möchte ich euch dazu eine (frei erfundene) Geschichte erzählen:
Ein Motorradfahrer hat diese elektronische Geschwindigkeitsregelanlage in seiner NC 750 eingebaut. Bei einer Motorradfahrt kommt es aufgrund einer Fehlfunktion dieser Geschwindigkeitsregelung zu einem unkontrollierten Beschleunigen des Motorrads. In der Folge stürzt der Motorradfahrer. Er rutscht über die Straße und erwischt dabei ein Kind, das auf dem Fahrrad fährt. Das Kind stürzt, verletzt sich so schwer, dass es an den folgen des Unfalls verstirbt.
Bei diesem schwerwiegenden Unfall mit Todesfolge wird das Motorrad untersucht, und man stellt fest, dass dieses Zubehörteil eingebaut wurde. Wie nicht anders zu erwarten, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Der Motorradfahrer erklärt im Rahmen der Verhandlung, dass das Motorrad plötzlich unkontrolliert Gas gegeben hat und er deshalb gestürzt ist.
Der Motorradfahrer wird nachweisen müssen, dass diese elektronische Geschwindigkeitskontrolle, die nachträglich eingebaut wurde, unter allen Betriebsbedingungen einwandfrei funktioniert und bei einem Fehlverhalten soweit abgesichert ist, dass es eben nicht zu einer unkontrollierten Funktion kommen wird bzw. es werden Nachweise vom Hersteller benötigt.
Der Unfallverursacher wird sich natürlich jetzt an den Hersteller dieser Geschwindigkeitsregelanlage wenden und diese Nachweise einfordern.
Der Hersteller wird darauf hinweisen, dass er jegliche Haftung ablehnt und er ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass der Käufer selbst für den Einbau und den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr verantwortlich ist. Zu allem Übel ist der Hersteller aus Kanada, und es gilt kanadisches Recht.
Was glaubt ihr, wie diese Geschichte ausgeht?