Gil Ofarim lässt Frist verstreichen - Verfahren gegen Hotelmitarbeiter eingestellt
Im Oktober 2021 hatte Gil Ofarim behauptet, ein Angestellter des Leipziger Hotels "Westin" habe ihn antisemitisch beleidigt – er erstattete daraufhin Anzeige. Ende März wurden die Ermittlungen gegen den Mitarbeiter jedoch eingestellt, da entgegen Ofarims Behauptungen kein hinreichender Tatverdacht bestand. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Leipzig verkündet, dass der Sänger dagegen keine Beschwerde eingereicht hat – und dass sämtliche Ermittlungen gegen den Hotelmitarbeiter somit rechtskräftig eingestellt sind.
Das sagt die Staatsanwaltschaft Leipzig:
"Das Verfahren gegen den Hotelmitarbeiter wurde durch Verfügung vom 31. März eingestellt. Herr Ofarim hat keine Beschwerde erhoben, damit ist die Einstellung bestandskräftig", heißt es in dem Statement des Pressesprechers.
Kurz erläutert bedeutet das: Der 39-Jährige und seine Anwälte haben die Frist, innerhalb der sie sich gegen die Einstellung des Verfahrens hätten wehren müssen, verstreichen lassen.
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