Ja richtig, wobei es ja auch das Prinzip der Kostenvermeidung gibt- man soll ja den Schaden und die Kosten nicht einfach wahllos in die Höhe treiben- deswegen warte ich erstmal ab wie die Rückmeldung der Versicherung aussieht.
Beiträge von Roomba
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Ja, da hst du Recht- aber für solche Fälle in denen mich selbst ja gar keine Schuld trifft, muss doch die Versicherung des Verursachers für die anwaltlichen Kosten auch aufkommen, oder nicht?
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Das wirst Du dann vermutlich über Deinen Rechtschutz abwickeln.
Meist bekommt man ohnedies von der Rechtschutzversicherung einen Anwalt genannt bzw. zugewiesen..
Kann man den Anwalt lt. Vertrag frei wählen und kennt keinen der Verkehrsrecht erledigt, lässt man sich einen von der Rechtschutz empfehlen.Ich hatte unlängst einen Wasserschaden in der Küche.
Der Versicherungsgutachter hat alles aufgenommen und die Reparatur wurde freigegeben.
Reparaturkosten lt. KV und Rechnung € 3.040.-
Bei einer Barablöse des Schadens hätte mir die Versicherung lediglich €. 1.900.- ausbezahlt.
Verhandeln unmöglich.
So wurde halt alles repariert und der gesamte Rechnungsbetrag von der Versicherung übernommen.Ich habe keine Rechtsschutzversicherung- diese brauche ich hier meines Wissens nach auch nicht, denn es ist unstreitig wer den Schaden verursacht und die Schuld daran trägt, polizeilich aufgenommen und ich habe ja auch von der Versicherung bereits schriftlich dass der Schaden reguliert wird.
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Danke für deine Ratschläge und Hilfestellung- werde auf jeden Fall weiter berichten wenn es etwas neues gibt.
Ich wollte halt einfach, aufgrund des Telefonats mit der Versicherung am Schadenstag- nicht gleich rechtlichen Beistand einsetzen.Für mich wäre nun die Abrechnung nach dem erstellten Gutachten zufriedenstellend.
Sollte aber wie gesagt die Versicherung doch auf den Gedanken kommen zu kürzen, oder einen eigenen SV zu beauftragen, ist mein erster Gang der zum Fachanwalt(welchen muss man da überhaupt wählen für solche Fälle?), soll der dann sich drum kümmern.
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Ja, ich möchte eine Barablöse- da sich alles andere für mich hier in dem Fall nicht rechnet. Wie geschrieben, sollte die Versicherung Kürzungen an dem Gutachten vornehmen, gehts eben zum Anwalt. Und warum sollte der einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt fordern? Im Gutachten wurden die Stundenpreise meines Honda Händlers zur Kalkulation zugrunde gelegt, ich glaube kaum dass der Kostenvoranschlag grossartig anders ausfallen würde. Und zum Thema Wertminderung wäre mir vom Gutachter gesagt dass das schon anders als bei Autos gehandhabt wird, in der Regel wird bei Motorrädern keine Wertminderung berechnet- was ich selbst nicht ganz verstehen kann- denn wir alle wissen dass bei einem späteren Weiterverkauf Unfallfahrzeuge wesentlich niedriger zu anderen gehandelt werden, als 300 EUR Unterschied...
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Gutachten des von mir beauftragten Gutachters.
Ich warte jetzt erstmal die Abrechnung der Versicherung ab wenn diese das Gutachten "geprüft" haben, kann dann notfalls ( falls da gekürzt wird oder ähnliches) immer noch anwaltliche Hilfe oder eine Werkstatt in Anspruch nehmen.
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Gutachten liegt mir nun seit Donnerstag vor- Reparaturkosten sind 1886 EUR ohne Märchensteuer, dazu ein Wertverlust in Höhe von 300 EUR (wobei ich das eher bezweifle- wenn ich später die Maschine nicht mehr als unfallfrei anbieten kann, dann werden die Interessenten nicht nur 300 EUR weniger- gegenüber vergleichbaren unfallfreien Modellen, bezahlen wollen)...nun ja, wen sich die Versicherung nun an Ihre schriftliche Zusage hält ist ja alles soweit in Ordnung. Wenn Sie aber anfangen wollen zu kürzen, gehts direkt zum Anwalt.
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Was ist denn deiner Meinung nach an einem Scottoiler (meine die Elektrische Version) suboptimal?
Noch einfacher geht es eigentlich nicht- der einzige "Eingriff" der notwendig ist, ist das Anschliessen der beiden Pole an die Batterie, Sicherung ist bereits im Kabel integriert. Danach kann ich die Tropfrate jederzeit mit einem Tastendruck am Display ändern und muss mich um nichts weiter kümmern- außer ab und an das Reservoir nachfüllen (und selbst das bekommt man im Display angezeigt).
Ich kenne kein anderes System mit diesen Komfortmerkmalen dass weniger Eingriff in die Bordelektronik erfordert, das ganze läuft alleine über das Display das den Beschleunigungs- und Stillstandsensor integriert hat.
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War auch das erste was ich an meiner RC89 gemacht habe, die gelben Original Birnchen gegen Philips LED getauscht, ich finde der Gegensatz vom weissen LED Hauptscheinwerfer zu den gelben Standlicht Birnen sieht einfach grausam aus

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OK. Danke für Deine Antwort. Die hat mich weitergebracht. Wusste bisher nicht, dass es auch eine "e-Variante" vom Scottoiler gibt. Die scheint ja relativ einfach montierbar zu sein. Unterscheidet sich aber offensichtlich wenig vom "Mofessor" von berotec - außer im Preis
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Nebenbei: Dass die Variante "V" vom Scottoiler auch in einer NC 750 X verbaut werden kann, ist mir ebenfalls neu. Die Modell-Listen des Herstellers geben darüber nämlich auch keine Auskunft. Wäre mir aber auch bzgl. Einbau zu aufwändig. Da ist die elektrische Variante einfacher einzubauen und außerdem - wie es beim Hersteller heißt - auch noch sparsamer im Ölverbrauch.ich nutze seit Jahren das E-Scottoiler System und möchte nichts anderes mehr haben, unkomplizierter und zuverlässiger geht es meiner Meinung nach nicht- einzig und allein der Kaufpreis ist natürlich ebenfalls "spitze", aber das war mir der Komfort wert.