Für 6000 EUR wirst du wohl dann doch auf die vorherigen Modell zurück greifen müssen, das 2016er Modell gibt es nur selten gebraucht- und dann locker 1,5-2k über deinem limit......dann schaue dich nach dem 2015er Modell um, auch damit bist du super bedient
Beiträge von Roomba
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Wenn dann würde ich an deiner Stelle auf das Modell ab 2016 zurückgreifen, dort hast du ein überarbeitetes DCT, LED Licht Ausstattung, den wesentlich umfangreicheren Tacho und das verbesserte Fahrwerk mit Showa Gabel und verstellbarem Federbein hinten- das macht sich wirklich gegenüber den "alten" Modell richtig bemerkbar finde ich.
Klar sollte aber auch sein dass eine Integra zwar relativ wendig ist und sich sicher und stabil fahren lässt, aber an die Wuseligkeit eines kleinen Rollers kommt sie nicht heran. Ansonsten wirst du ein völlig neues Fahrgefühl geniessen
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Hallo,
ich nutze meine Integra für tägliche Fahrten zur Arbeit und zurück, ebenso für Einkaufsfahrten( natürlich dann keine Grosseinkäufe)- und für Touren oder Kurztrips- für mich gibt es wenig alltagstauglicheres als eine Integra.
Und ob du zu schnell unterwegs bist hängt ja letztendlich nicht alleine von deinem Untersatz ab, sondern zum grössten Teil von dir selbst
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Genau deswegen habe ich ja die Abrechnung der Versicherung abgewartet- und nachdem diese sich exakt an die Beträge im Gutachten gehalten hat, besteht für mich auch kein Grund mehr anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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Heute das Schreiben der Versicherung erhalten, Betrag wurde eins zu eins vom Gutachten übernommen- damit ist die Sache für mich erledigt.
Gruß
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Ja richtig, wobei es ja auch das Prinzip der Kostenvermeidung gibt- man soll ja den Schaden und die Kosten nicht einfach wahllos in die Höhe treiben- deswegen warte ich erstmal ab wie die Rückmeldung der Versicherung aussieht.
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Ja, da hst du Recht- aber für solche Fälle in denen mich selbst ja gar keine Schuld trifft, muss doch die Versicherung des Verursachers für die anwaltlichen Kosten auch aufkommen, oder nicht?
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Das wirst Du dann vermutlich über Deinen Rechtschutz abwickeln.
Meist bekommt man ohnedies von der Rechtschutzversicherung einen Anwalt genannt bzw. zugewiesen..
Kann man den Anwalt lt. Vertrag frei wählen und kennt keinen der Verkehrsrecht erledigt, lässt man sich einen von der Rechtschutz empfehlen.Ich hatte unlängst einen Wasserschaden in der Küche.
Der Versicherungsgutachter hat alles aufgenommen und die Reparatur wurde freigegeben.
Reparaturkosten lt. KV und Rechnung € 3.040.-
Bei einer Barablöse des Schadens hätte mir die Versicherung lediglich €. 1.900.- ausbezahlt.
Verhandeln unmöglich.
So wurde halt alles repariert und der gesamte Rechnungsbetrag von der Versicherung übernommen.Ich habe keine Rechtsschutzversicherung- diese brauche ich hier meines Wissens nach auch nicht, denn es ist unstreitig wer den Schaden verursacht und die Schuld daran trägt, polizeilich aufgenommen und ich habe ja auch von der Versicherung bereits schriftlich dass der Schaden reguliert wird.
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Danke für deine Ratschläge und Hilfestellung- werde auf jeden Fall weiter berichten wenn es etwas neues gibt.
Ich wollte halt einfach, aufgrund des Telefonats mit der Versicherung am Schadenstag- nicht gleich rechtlichen Beistand einsetzen.Für mich wäre nun die Abrechnung nach dem erstellten Gutachten zufriedenstellend.
Sollte aber wie gesagt die Versicherung doch auf den Gedanken kommen zu kürzen, oder einen eigenen SV zu beauftragen, ist mein erster Gang der zum Fachanwalt(welchen muss man da überhaupt wählen für solche Fälle?), soll der dann sich drum kümmern.
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Ja, ich möchte eine Barablöse- da sich alles andere für mich hier in dem Fall nicht rechnet. Wie geschrieben, sollte die Versicherung Kürzungen an dem Gutachten vornehmen, gehts eben zum Anwalt. Und warum sollte der einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt fordern? Im Gutachten wurden die Stundenpreise meines Honda Händlers zur Kalkulation zugrunde gelegt, ich glaube kaum dass der Kostenvoranschlag grossartig anders ausfallen würde. Und zum Thema Wertminderung wäre mir vom Gutachter gesagt dass das schon anders als bei Autos gehandhabt wird, in der Regel wird bei Motorrädern keine Wertminderung berechnet- was ich selbst nicht ganz verstehen kann- denn wir alle wissen dass bei einem späteren Weiterverkauf Unfallfahrzeuge wesentlich niedriger zu anderen gehandelt werden, als 300 EUR Unterschied...