Alles anzeigenDie DGHS begleitet zwar in puncto Arzt und Rechtsbeistand, aber die Ausführung obliegt immer dem Sterbewilligen selbst - kann der nicht mehr selber die Pillen schlucken wird ihm niemand von denen helfen dürfen!
Stimmt, und das ist auch in dem von mir verlinkten Artikel so beschrieben.
Allerdings werden da keine Pillen geschluckt, sondern eine Infusion gelegt, die man dann selbst aufdrehen muss.
Also vergleichbar mit einer Bluttransfusion.
Es grüßt
sin_moto

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