Es war auf Nachfrage über 1,0, also anscheinen doch eine Straftat, womit sich die Frage nach der Verjährung anscheinend erübrigt.
Eine Blutprobe ist entnommen worden.
Ich finde eine relativ strenge Bestrafung schon gerecht, aber selbige jetzt erst zu vollziehen kommt mir ungefähr so vor, wie wenn das Kind schlechte Zeugnisse nach Hause brächte, dafür aber erst im übernächsten Schuljahr das Taschengeld gekürzt bekommen würde…
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Auf einen Anwalt will er verzichten, weil der Dussel natürlich nicht mal eine Rechtsschutzversicherung hat.
Was soll's...
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Es grüßt
sin_moto,
der auf rechtlichen Beistand nicht verzichten würde... ![]()
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