Beiträge von Winterfahrer

    Das hat BMW scheinbar gelesen und reagiert.

    Im aktuellen MORORRAD, Heft 26/23, S. 8 berichten sie über einen Vorfall bei "1000PS.at". Der Tester hat die R 1300GS nach dem Test gewaschen und war mit ihr im Transporter auf dem Rückweg. Plötzlich hört er Geräusche aus dem Laderaum und fährt rechts ran. "Die Zündung war aus, aber der Anlasser der GS drehte, rauchte, und es schlugen unterhalb vom Tank sogar Flammen aus der Verkleidung."

    Nach dem Abklemmen der Batterie war Ruhe, laut BMW habe es bei der Montage "vereinzelte Beschädigungen an der Kunststoffbeschichtung des Starterrelais" gegeben, was durch das Waschen zum Kurzschluss führte. BMW hat daraufhin die betroffenen Starterrelais noch vor Auslieferung an die Kunden überprüft bzw. ersetzt.

    Meine RC72, Bj.2014, hat jetzt über 73.000km drauf und gerade der erste Gang geht fast immer nur "krachend" rein. Daran hat sich auch bei keiner der regelmäßig durchgeführten Inspektionen bei verschiedenen Händlern etwas geändert.

    Zum Thema Bruchstrich habe ich von Dietmar Wischmeyer in der aktuellen Motorrad News, Heft 12/23 S. 119 gefunden: "Ist man mit einem Saisonkennzeichen immer noch ein Warmduscher oder einfach ein Realist? Sind Ganzjahreskennzeichen Ausweis knallharter Typen oder nur realitätsfernes Blendwerk? Elefantentreffen und Kristallrallye gehören nicht mehr zu den feuchten Träumen eines Zweirad-Hipsters..."

    Dass Du verzeihen kannst, ist lieb von Dir - und ich hab Dich auch lieb!

    Ich muss aber auch darauf achten, dass wir uns nicht gegenseitig provozieren (lassen). Da sind die Kollegen anstrengend, die seitenlange Ausführungen machen, aber auch die, die Probleme immer und immer wieder nach vorne holen. Der Kollege, den Du ansprichst, hat (sich) seit fast einem Jahr eine Auszeit (gegönnt). Wenn der von Dir zitierte Beitrag bereits im September 2022 gemeldet worden wäre oder ich selber eingeschritten wäre und gleich gelöscht hätte...

    In diesem Sinn schon mal für morgen einen schönen ersten Advent.

    Abgesehen davon, dass er ja nicht freigesprochen wurde, gehören Zusätze wie "wegen er- oder bewiesener Unschuld" in D nicht in die Urteilsformel eines Freispruchs, sondern finden sich allenfalls in der Begründung des Urteils. Da könnte das Gericht zur Erklärung z.B. ausführen, dass es den Angeklagten für unschuldig hält.