Wie man mit-ohne Sicherheitsabstand fahren kann, auch in einer Gruppe, ist mir eh schleierhaft. Wenn ich schon so Sprüche gehört habe, daß der Guide auf "dicht dran bleiben" bestand, wäre das bei mir der Punkt gewesen, wo ich freundlich abgewunken hätte.
Bei uns zieht sich eine Gruppe auch mal auf zwei km auseinander - irgendwann kommt man schon wieder zusammen. Auf Passauffahrt dürfte es sich manchmal noch weiter strecken. Man sieht sich ja oben wieder.
Ich für meinen Fall fahre gerne mit Gruppe - weil die Pausen mehr Spaß machen - aber ich fahre nicht im Pulk.
Wie bindend ist eigentlich ein Urteil eines Oberlandesgerichtes für die Allgemeinheit? Muss das Urteil in einem ähnlichen Fall gleich aussehen? Oder kann es nächstes Mal ganz anders ausgehen?
Ich finde leider den Link nicht mehr... Vor ein paar Wochen gab es einen Motorradunfall, wo ein paar Motorräder einer Gruppe zu Fall kamen, weil sie nach einer Kurve auf ein langsameres Auto aufliefen. Also nicht mal, daß das Auto entgegenkam oder seitlich rausfuhr. Es fuhr nur einfach (zu) gemütlich vor sich hin. 
Daß man deshalb, gleich mit mehreren Fahrzeugen stürzt, muss man auch erstmal schaffen. 