Wer alles Spiegler war/ist:
Die Firma von Lothar Spiegler vor der Insolvenz.
Die Fa. ABM, die die Namensrechte von Spiegler kaufte.
Die neue Fa. Spiegler von Johannes Wehrle.
Die neue Firma, die Fabian Spiegler mit seinem Vater Lothar gründete.
Aus den FAQ des Webshops von Spiegler Bremstechnik GmbH (J. Wehrle):
"Für den Fall, dass Ihr Fahrzeug nicht in der ABE gelistet ist, oder der Einbau der Schläuche auf eine andere Verlege-& Einbauart als im Original erfolgt, benötigen Sie ein Teilegutachten. [...]
Alle[n] Leitungen, die in unseren Konfiguratoren als Sonderanfertigungen / Maßanfertigung für Sie hergestellt werden, liegt ein Teilegutachten zur bequemen Eintragung bei TÜV/DEKRA bei."
Aus dem der ABE zugrundeliegenden Gutachten zu Austauschbremsleitungen der Fa. ABM mit der Handelsmarke Spiegler:
"Anbauprüfungen
Die Austauschbremsleitungen [...] entsprechen in Länge und Ausführung der Fittinge den serienmäßigen Bremsleitungen der Fahrzeughersteller. [...]
Verwendungsbereich
Die Austauschbremsleitungen [...] gemäß Gutachten [...] sind geeignet zum Anbau an den in der Anlage 5.1 aufgeführten Fahrzeugen. [...]
Die im Verwendungsbereich aufgeführten Krafträder entsprechen auch nach dem Anbau der Austauschbremsleitungen [...] der StVZO. Die Abnahme des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer wird nicht für erforderlich gehalten. Gegen die Erteilung einer ABE bestehen keine technischen Bedenken."
So oder so ähnlich findet sich das in vielen ABEs und darin enthaltenen Gutachten.
Ändert man irgendetwas an der Länge, Verlegeart, Form der Fittinge etc. oder ist das Fahrzeug nicht im Verwendungsbereich aufgeführt besteht keine allgemeine Betriebserlaubnis und es kommt nur noch eine Einzelabnahme auf Basis eines Gutachtens nach §19 StZO in Frage, also eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere.
Dafür muss ich keinen Mitarbeiter eines Bremsleitungshersteller befragen, mit solchen Themen habe ich seit inzwischen über 25 Jahren beruflich zu tun.