Ah, ein mittelgroßes Monster.
Die Leistung reicht ja auch für eine Nackte mehr als aus.
Viel Spaß damit!
Ah, ein mittelgroßes Monster.
Die Leistung reicht ja auch für eine Nackte mehr als aus.
Viel Spaß damit!
Alles anzeigenals ehemaliger Suzuki DR-800-Fahrer würde mir die
V-Strom 1050XTsehr gut gefallen.
Mir als EX-TL-1000-R-Fahrer auch!
Alles anzeigenHier hat sich doch niemand aufgeregt.
Du hast ja auch meinen Smiley nicht mitzitiert. ![]()
Ich habe heute eine Handvoll U-Scheiben gekauft um meine neuen Scheinwerferhalter provisorisch auszudistanzieren bis ich Buchsen drehe. Aber bekanntlich hält ja nichts besser als das erste Provisorium.
Ach Leute,
alle NCs sind nach EG-Recht typgenehmigt, es sind also zwei (2) Nebelscheinwerfer erlaubt.
Nach StVZO war damals (vor mehr als 20 Jahren und noch früher) nur ein Nebelscheinwerfer erlaubt.
Ihr könnt euch wieder beruhigen! ![]()
Alles anzeigen-BW- konkurrierende Rechtsnormen sind innerhalb der EU gar nicht so selten. Selbst in Deutschland kommt das vor. Dann zieht das höherrangige Recht. In diesem Fall wäre das das EG.
Jein.
Beim Zulassungsrecht ist ja auch noch entscheidend, nach welcher Norm das Fahrzeug zugelassen wurde. Da gibt es natürlich Bestandsschutz für alte Fahrzeuge, der dann aber beim Umbau auch neue Vorschriften nicht automatisch anwendbar macht. So müsste man z.B. bei Motorrädern mit nationaler Zulassung noch immer einen langen Hinterradspritzschutz und deutlich größere Blinkerabstände haben. Auch wären gelbe, vordere Begrenzungsleuchten (siehe Affentwin) an alten Fahrzeugen problematisch auch wenn sie nach aktueller ECE-R-53 seit 2013 zulässig sind. Da kräht zwar in der Praxis oft kein Hahn nach, wenn das neue Aussehen der Fahrzeuge nach neuen Normen endlich in den Köpfen aller Beteiligten abgespeichert wurde, aber wenn man es genau nimmt kann das Probleme geben.
Alles anzeigen-BW- Dein Beitrag hat mich mal animiert in die StVZO zu schauen.
Das gefällt mir!
Nach EG-Recht sind 2 Nebelscheinwerfer erlaubt.
Hier findet man alle alten und neuen Richtlinien und Verordnungen zum Thema:
EUR-Lex - mi0028 - EN - EUR-Lex
Aktuell gilt diese Verordnung:
https://eur-lex.europa.eu/lega…T/?uri=celex%3A32013R0168
Viel Spaß damit. Kleiner Tipp: Motorräder sind die Fahrzeuklasse L3e.
Alles anzeigenHallo! So lange ein separater Ein/ausschalter dabei ist, laufen die unter Arbeitsscheinwerfer. Da kann man so ziemlich alles anbauen.
Tchüß. Jens
Leider nein!
§52 Abs. 7 StVZO
"Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein."
Alles anzeigenEs handelt sich um keine Neblel-SW sondern es sind Zusatz-SW.
Du darfst vorne am Motorrad maximal je 2x Standlicht/Positionslicht, Tagfahrlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Kurvenlicht und Nebelscheinwerfer haben.
Als was sind denn deine zugelassen?
Alles anzeigenAlso ich habe das Thema Gleitlager im Video eher im Zusammenhang mit den Motoröl verstanden.
Das ist plausibel.
Wenn aber Grundlagen schlecht bis falsch erklärt werden, ist die Qualität der Schlußfolgerungen daraus zumindest fragwürdig. Da erwarte ich von solchen Erklärvideos, wofür von Fachmagazinen extra Experten eingeladen werden, echt etwas mehr. Der Mann ist immerhin nicht nur Ex-Rennfahrer, sondern auch Dipl. Ing. für Mechatronik und müsste es eigentlich besser können.
Es wurde viel zu wortreich und schwammig erklärt, was man auch auf 3 Minuten eingedampft ganz konkret auf den Punkt bringen könnte. Aber dann wäre auch viel weniger Zeit für bunte Bilder mit vielen kleinen Sponsorlogos und Werbung für die eigene Firma.
Richtig "toll" fand ich auch den Louis-Experten aus dem Video oben, als er gefragt wurde, ob es Einfahröle noch gibt: "Nicht, dass ich wüsste [...] obwohl, obwohl man weiß ja [...] keine Ahnung, möglich ist es."
Entschuldigt bitte, aber dafür brauche ich keinen "Experten"!
Alles anzeigenAuf der Duc wird auf jeden Fall der Original-Auspuff bleiben.
Was ist denn verbaut? Originale A04, B04?
Dann brauchst du keine anderen Töpfe für mehr Sound.