So langsam wird das aber peinlich!
Die nächste (zweite) "Serviceaktion" wegen der abbrennenden Starterrelais:
So langsam wird das aber peinlich!
Die nächste (zweite) "Serviceaktion" wegen der abbrennenden Starterrelais:
Alles anzeigenWiso reden da seitenlang welche über ein Motorrad das sie weder kaufen noch haben möchten?
Ich hatte Ende der 90er eine 1100er GS, und worin begründet sich deine Schreibberechtigung in diesem Thread? ![]()
Alles anzeigenEs fällt auch beim Staat kein Geld vom Himmel oder man druckt es einfach.
Wer ist denn dieser ominöse Staat? Das sind wir!
Letztlich bezahle ich die Bauern sowieso, ob über Subventionen, also per Steuern, oder über Mehl und Milch im Supermarkt ist mir dabei eigentlich total egal.
Wenn es darum geht eine Berufsgruppe zu einem politisch bzw. gesellschaftlich gewünschten Verhalten (Landschaftspflege zum Beispiel) zu überreden, dann kann das bei mir auch gern mit Subventionen passieren, dann aber bitte gut und sinnvoll gesteuert. Für den langfristigen Lebensunterhalt sollte eine Berufsgruppe aber schon selbst ein wirtschaftliches Konzept entwickeln können, das ich in dem Fall aber auch gerne an der Supermarktkasse bezahlen würde.
Womit ich aber ein echtes Problem habe ist, dass der Feind meines vermeintlichen "Feindes" auch automatisch mein Freund sein soll. Ich möchte nicht, dass eine Berufsgruppe, angeblich für mich, gegen eine demokratisch gewählte Regierung kämpft, egal, wie scheiße ich sie finde.
Die Bauern kämpfen für sich, wie auch die Lokführer, beide Berufsgruppen kämpfen nicht für mich! Und die Bauern sind dabei noch eine der politisch mächtigsten Gruppen mit einer riesengroßen Lobby und quasi einem eigenen Minister.
Einer Berufsgruppe würde ich so eine große Lobby wünschen, wie sie die Bauern haben, dem Pflegepersonal.
Ja, auch das passt.
Von der RC90 zur RH09 hat sich beim Auspuff nichts Grundlegendes geändert, die Zubehörtöpfe sind bis 2024 gleich.
So langsam musst du aber Miete zahlen, wenn du ständig ein Teil meines Wohnzimmers bist!
![]()
Die Berliner Innenstadt ist laut Maps stellenweise dicht, ist aber wirklich kein Drama und wer da mit dem Auto hinfährt ist sowieso nicht mehr zu retten. Dafür ist wirklich die gesamte Stadtautobahn grün, was sonst quasi nie der Fall ist. So viel Verkehr verhindern nicht mal die Klimakleber. ![]()
Der Arbeitsweg wäre gar kein Problem gewesen, hab aber drei Tage Urlaub, was allerdings ein Zufall ist.
Ich wünsche den Treckerfahrern einen eiskalten Heimweg mit dem von mir mitfinanzierten Agrardiesel.
Neueste Prüfnorm, alle nötigen Kennzeichnungen für Nebelscheinwerfer vorhanden.
Viel Spaß beim Schrauben!
Man müsste nur beim Wiederverkauf jemanden finden, dem das auch gefällt.
Meins ist es nicht aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
Alles anzeigen[...] liegt [...] ein roter Schalter bei, ist das denn jetzt zulässig [...]
Ja, wenn er nicht leuchtet. Da hat man ganz sicher beim Anschluss die Wahl zwischen Dauerleuchten, Leuchte bei eingeschaltetem Verbraucher oder ganz aus.
Ansonsten hilft z.B. Amazon für einen grünen Appel und ein Ei.
Alles anzeigen[...] ohne weitere Kontrolle (Einstellung der Höhe usw.) [...]
Kontrolle bei der nächsten HU. ![]()
Und es gibt diverse Vorschriften (ECE-R-53) für den Anbau:
ZitatAlles anzeigen6.10. NEBELSCHEINWERFER
6.10.1. Anzahl
Einer oder zwei.
6.10.2. Anbau
Keine besondere Vorschrift.
6.10.3. Anordnung
6.10.3.1. in der Breite: Bei einer Einzelleuchte muss der Bezugspunkt auf der Längsmittelebene des
Fahrzeugs liegen, oder der Rand der zu dieser Ebene nächstgelegenen leuchtenden Fläche darf
nicht weiter als 250 mm von ihr entfernt sein.
6.10.3.2. In der Höhe: nicht weniger als 250 mm über dem Boden. Kein Punkt der leuchtenden Fläche
darf oberhalb des höchsten Punktes der leuchtenden Fläche des Scheinwerfers für Abblendlicht
liegen.
6.10.3.3. in Längsrichtung: an der Vorderseite des Fahrzeugs. Diese Vorschrift gilt als eingehalten, wenn
das ausgestrahlte Licht den Fahrzeugführer weder direkt noch indirekt über die Rückspiegel
und/oder andere spiegelnde Flächen des Fahrzeugs stört.
DEL 166/74 Amtsblatt der Europäischen Union 18.6.2013
6.10.4. Geometrische Sichtbarkeit
Sie wird durch die Winkel α und β nach Absatz 2.11 bestimmt:
α = 5° nach oben und unten;
β = 45 ° nach links und rechts für eine Einzelleuchte außer bei einem außermittigen Licht, bei
dem ein Innenwinkel β = 10 ° gilt.
β = 45° nach außen und 10° nach innen bei jedem Leuchtenpaar.
6.10.5. Ausrichtung
Nach vorn. (Die) Leuchte(n) darf (dürfen) mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.
6.10.6. Kombination mit einer anderen vorderen Leuchte ist nicht zulässig.
6.10.7. Einschaltkontrolle
Zulässig; nicht blinkende grüne Signalleuchte.
6.10.8. Sonstige Vorschriften
Keine
6.10.9. Elektrische Schaltung
Der (Die) Nebelscheinwerfer muss (müssen) unabhängig von dem (den) Scheinwerfer(n) für
Fernlicht oder dem (den) Scheinwerfer(n) für Abblendlicht ein- und ausgeschaltet werden kön
nen.