Ich habe jetzt mal ein paar als seriös anzusehende Quellen zu der Geschichte mit dem Imam gelesen. Es tut mir leid, aber da muß ich ganz klar sagen, daß die Schule im Recht ist und zusätzlich die Strafanzeige des Mannes abzuweisen ist. Wir haben natürlich die Regilionsfreiheit, aber die gilt nur soweit, wie sie andere nicht beeinträchtigt. Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die der anderen beginnt. So ist es hier nun einmal.
Der Imam verweigert der Frau den Ihr zustehenden Respekt. Die Argumentation des Mannes, wonach er seine Hand auf sein Herz legen würde, da dies seiner Vorstellung nach die maximal erlaubte und mögliche Respektbezeugung einer Frau gegenüber sei, ist in sich bereits eine Beleidigung und Herabwürdigung der Frau.
Völlig klar, daß hier zwei Wertesysteme kollidieren. Der Imam hält sich nach dem Koran für "wertvoller" als die unreine Frau, die er wegen dieser Unreinheit (!) nicht berühren darf! Auch das ist eindeutig herabwürdigend und beleidigend.
Klar, der Imam beruft sich auf den Koran, aber der hat hier nichts zu suchen. Unsere Gesellschaftsordnung geht vor. Die Religion ist Privatsache. Wer in Westeuropa leben will, der muß sich an Westeuropa anpassen und kann nicht verlangen, daß sich Westeuropa seinen Vorstellungen anpasst. Wir haben hier in Sachen Emanzipation nun einmal einige Generationen Vorsprung und schon als Vater zweier Töchter kann ich eine derartige, mit angeblichen Religionspflichten gerechtfertigte Beleidigung und Herabwürdigung aller Frauen nicht akzeptieren.
Gruß Michael