Achtung: Dieses ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinungsäußerung, die auf persönlichen Erfahrungen beruht!
Punkt 1: Vergiß das mit den Kassenbons! Schutzkleidung muß zum aktuellen Neupreis erstattet werden. Wenn an Deiner Bekleidung Schäden sind, dann mache Bilder davon und suche nach vergleichbaren Angeboten. Den Preis dieser Vergleichsangebote kannst Du verlangen und bekommst sie auch problemlos bezahlt. Daß viele Unfallopfer weniger erhalten liegt daran, daß sie ihre Rechte nicht kennen und zu wenig verlangen. Bei Schutzkleidung gibt es KEINEN Zeitwert oder Abzug für neu statt alt. Bei meinem Unfall 2013 war so ziemlich die einfachste Forderung die nach dem Ersatz der Schutzkleidung - zum Neupreis! Was Du bezahlt hast ist egal, es kommt darauf an, was die Sachen jetzt kosten.
Punkt 2: Das mit dem Nutzungsausfall ist nicht ganz so eindeutig, aber den bekommt man grundsätzlich auch bei einem Motorrad. Es kommt darauf an, wie das Fahrzeug genutzt wurde. Der ADAC bezieht sich auf einen erklärten Hobbyfahrer. Meines Wissens kann man wie beim Auto uneingeschränkt Nutzungsausfall bekommen, wenn es sich um ein täglich genutztes Alltagsfahrzeug handelt. Wer zwei Autos hat bekommt in der Regel nach einem Unfall ja auch Nutzungsausfall. Bei Totalschäden soll es wohl noch einfacher sein, da richten sich die Versicherungen nach dem Gutachten für die Dauer der Wiederbeschaffung. 10 bis 14 Tage sind da meist kein Problem. Die legt der Sachverständige fest, den DU beauftragen solltest! Prinzip "Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing!". Bei mir wurde trotz mehrerer Ersatzfahrzeuge der Nutzungsausfall anerkannt und bezahlt. Und das, obwohl ich neben meiner Unfall-CBR noch eine angemeldete Kawasaki und noch ein Auto nur für mich persönlich hatte und weder im Krankenhaus, noch die Wochen danach überhaupt fahren konnte.
Punkt 3: Du beauftragst einen Sachverständigen. Die Rahmenvermessung ist obligatorisch!!! Die muß bei einer Reparatur durchgeführt werden, weil ohen nicht alle Schäden zu ermitteln sind. Daß Dir Dein Händler das auch ohne anbietet liegt schlicht daran, daß er etwas verdienen will. Nur mal als Vergleich: Meinem Neffen ist kürzlich ein Kumpel auf seine 125er Yamaha aufgefahren. Der Kumpel traf mit seinem Moped die Schwinge. Der Schaden lag selbst bei der 125er (!) bei über 4.000 €, obwohl er damit sogar noch nach Hause fahren konnte. Schon 2013 sagte mir mein Sachverständiger, daß bei einem durchschnittlichen Motorrad (meins war eine Honda CBR 1000 F) bei einem Heckaufprall der Schaden in der Regel bei 4.000 € bis 5.000 € läge. Er brauchte daher den Schaden gar nicht zu kalkulieren, er mußte nur den Zeitwert ermitteln, denn die CBR war älter als Deine NC und war nur um die 2.000 € wert. Ein Totalschaden ist in Sachen Schadenersatz aber gut für den Geschädigten. Ein Beispiel: Der Wiederbeschaffungswert beim Händler sind sagen wir mal 4.500 €, auf dem Privatmarkt 3.500 € bis 4.000 €. Hier werden nun natürlich die 4.500 € angesetzt. Nun wird der Restwert des Fahrzeugs ermittelt. Das passiert in aller Regel über die Restwertbörse. So eine Art eBay nur für dort registrierte Händler. Da macht dann einer ein verbindliches Angebot von 1.500 €. Die Versicherung zahlt Dir also 4.500 € - 1.500 € = 3.000 €. Das Angebot mit den 1.500 € ist verbindlich, Du kannst Dein Moped dafür garantiert verkaufen. Das machst Du aber nicht, sondern stellst sie mit Gutachten und vielen Bildern bei eBay für 10 Tage ab 1 € ein. Die Angebote aus der Restwertbörse liegen nahezu immer unter den Preisen auf dem Privatmarkt incl. eBay. Da sind 500 € mehr allemal drin. Damit hättest Du 5.000 € in der Hand - das reicht schon fast für eine fabrikneue NC 750 S aus dem Modelljahr 2015. Ein paar gibt es noch! Mit dem Geld für den Nutzungsausfall und für Deine Klamotten(*) reicht es ganz sicher dafür. Mein Neffe bekam für seine knapp ein Jahr alte Yamaha mit über 10.000 km auf der Uhr auch eine fabrikneue desselben Modells. Zulassungspauschalen in Höhe von 80 € (Abmeldung Altfahrzeug, Anmeldung Neufahrzeug plus neues Kennzeichen) und 30 € bis 40 € für Telefonate und Schriftverkehr werden auch bezahlt, wenn man sie fordert.
Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich mir eine fabrikneue NC gönnen. Die kostet Dich fast nichts.
Gruß Michael
(*) Bei meinem Klamottenschaden war ich gründlich: Ich habe selbst mein T-Shirt noch mit einem Neuwert von 20 € oder so angegeben; immerhin hatten mich die Sanis und Ärzte ja aus den Klamotten rausgeschnitten. Normales Ausziehen geht bei Brüchen usw. halt nicht so. Ein T-Shirt ist zwar keine Schutzkleidung, aber wenn schon, denn schon...
Wichtig: Haben die Handschuhe vom Abstützen Schrammen? Sind die Stiefel verschrammt? Hat der Helm Aufprallspuren (meist sind das nur wenige Schrammen)? Ist die Jacke an der Schulter "verkratzt" (kommt bei Leder schnell vor, geht aber auch bei Textilklamotten)? Alles bezahlen lassen! Zum jetzt aktuellen Neupreis! Ich hatte keine teuren Sachen, aber ich habe in Erinnerung, daß ich über 700 € für die Klamotten bekommen habe. Ohne auch nur ein Wort der Diskussion. Und tatsächlich nicht mehr brauchbar waren nur Jacke (aufgechnitten) und Helm (nach zwei Aufprällen auf Auto und Straße ein Sicherheitsrisiko, also ein Fall für die Tonne).