Zitat von Michi94
Kostenvoranschlag wurde angenommen ohne gutachter.
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Und das wundert Dich? Du magst andere Worte benutzt haben, aber im Grunde hast Du das der Versicherung mitgeteilt:
"Ist mir egal, welche Ansprüche ich habe. Ich brauche nicht das, was mir per Gesetz zusteht und ich habe Verständnis dafür, daß Sie als Versicherungsunternehmen möglichst wenig bezahlen möchten. Ich komme Ihnen daher entgegen und verzichte auf erhebliche Ansprüche. Es wäre nett, wenn Sie dem zustimmen könnten und die mir lästigen Summen einfach behalten, damit mich das viele Geld nicht belastet. Vielen Dank."
Fakt ist, Deine Mühle hat einen Totalschaden. Das ist immer dann der Fall, wenn der Schaden so 2/3, also ca. 60 bis 70 % des Zeitwertes erreicht. Bei Deinem Moped ist zu erwarten, daß der Schadenersatz fast für ein fabrikneues Mopeds reichen sollte. Rechne mal alleine den Gegenwert der neuen Garantie für Dich! Statt einer neuen nimmst Du lieber eine alte Honda, die als Unfallmotorrad deutlich im Wert gemindert ist, d. h. die Du nie mehr für einen angemessen Preis verkaufen kannst.
Frag Deinen Anwalt, ob noch eine Begutachtung möglich ist - falls ja, lass da unbedingt einen Gutachter ran!
Gruß Michael
Tante Edith hat da noch etwas. Steht zwar weiter oben schon, aber Du hast es ja offensichtlich nicht gelesen!
Punkt 3: Du beauftragst einen Sachverständigen. Die Rahmenvermessung ist obligatorisch!!! Die muß bei einer Reparatur durchgeführt werden, weil ohen nicht alle Schäden zu ermitteln sind. Daß Dir Dein Händler das auch ohne anbietet liegt schlicht daran, daß er etwas verdienen will. Nur mal als Vergleich: Meinem Neffen ist kürzlich ein Kumpel auf seine 125er Yamaha aufgefahren. Der Kumpel traf mit seinem Moped die Schwinge. Der Schaden lag selbst bei der 125er (!) bei über 4.000 €, obwohl er damit sogar noch nach Hause fahren konnte. Schon 2013 sagte mir mein Sachverständiger, daß bei einem durchschnittlichen Motorrad (meins war eine Honda CBR 1000 F) bei einem Heckaufprall der Schaden in der Regel bei 4.000 € bis 5.000 € läge. Er brauchte daher den Schaden gar nicht zu kalkulieren, er mußte nur den Zeitwert ermitteln, denn die CBR war älter als Deine NC und war nur um die 2.000 € wert. Ein Totalschaden ist in Sachen Schadenersatz aber gut für den Geschädigten. Ein Beispiel: Der Wiederbeschaffungswert beim Händler sind sagen wir mal 4.500 €, auf dem Privatmarkt 3.500 € bis 4.000 €. Hier werden nun natürlich die 4.500 € angesetzt. Nun wird der Restwert des Fahrzeugs ermittelt. Das passiert in aller Regel über die Restwertbörse. So eine Art eBay nur für dort registrierte Händler. Da macht dann einer ein verbindliches Angebot von 1.500 €. Die Versicherung zahlt Dir also 4.500 € - 1.500 € = 3.000 €. Das Angebot mit den 1.500 € ist verbindlich, Du kannst Dein Moped dafür garantiert verkaufen. Das machst Du aber nicht, sondern stellst sie mit Gutachten und vielen Bildern bei eBay für 10 Tage ab 1 € ein. Die Angebote aus der Restwertbörse liegen nahezu immer unter den Preisen auf dem Privatmarkt incl. eBay. Da sind 500 € mehr allemal drin. Damit hättest Du 5.000 € in der Hand - das reicht schon fast für eine fabrikneue NC 750 S aus dem Modelljahr 2015. Ein paar gibt es noch! Mit dem Geld für den Nutzungsausfall und für Deine Klamotten(*) reicht es ganz sicher dafür. Mein Neffe bekam für seine knapp ein Jahr alte Yamaha mit über 10.000 km auf der Uhr auch eine fabrikneue desselben Modells. Zulassungspauschalen in Höhe von 80 € (Abmeldung Altfahrzeug, Anmeldung Neufahrzeug plus neues Kennzeichen) und 30 € bis 40 € für Telefonate und Schriftverkehr werden auch bezahlt, wenn man sie fordert.
Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich mir eine fabrikneue NC gönnen. Die kostet Dich fast nichts.