Es gibt keine faire Abwicklung in solchen Fällen. Die Versicherungen versuchen stets, billiger dabei herauszukommen. Natürlich sagt keiner offiziell, daß die Versicherer versuchen, die Geschädigten abzuzocken, aber im Interesse der eigenen Kundschaft zu versuchen, die Schadenregulierung gering zu haben bedeutet dasselbe, auch wenn es netter klingen mag.
Das man als Geschädigter tatsächlich verdienen kann, hat einen simplen Grund: Der doofe Geschädigte ohne einen Hauch von Ahnung von Kraftfahrzeugen und vor allem ohne Zeit soll keinen Schaden haben. Das bedeutet, es ist keinem zuzumuten, z. B. einen vergleichbaren Gebrauchtwagen oder ein vergleichbares Motorrad viel billiger privat zu kaufen. Schließlich kann man nicht beurteilen, ob das Fahrzeug gut oder schlecht ist. Also darf man beim Händler kaufen. Da ist das gleichwertige Moped, um beim Beispiel des TEs zu bleiben, locker 1.500 € teurer. Seine privat evtl. nur noch 3.000 € teure NC 700 S steht also bei dem einen oder anderen Händler für 4.500 €. Da soll sich der TE diese gebrauchte kaufen können. Das verlangt das Gesetz.
Aber was spricht dagegen, sich etwas mehr Mühe zu machen? Ohne Aufwand (das steht einem zu), kann man das alte Fahrzeug zum angerechneten Restwert abgeben. Keine Mühe, kein Geld verdient. Macht man sich aber die Mühe, das Fahrzeug selber zu verkaufen, bekommt man mehr Geld dafür. Sozusagen Arbeitslohn. Der gut verdienende Manager wird da gerne drauf verzichten, für ihn lohnt sich der Aufwand nicht. Dafür ist der Schadenersatz kalkuliert. Wer aber nicht dicke verdient und etwas Zeit hat, der macht einen kleinen Gewinn.
Man könnte jetzt sagen, jeder, der Motorrad oder Auto fährt weiß, daß es auch mal krachen kann und daß er eben ein gewisses Verlustrisiko tragen muß, aber die deutsche Gesetzeslage ist anders. Wenn die Haftung bei A liegt, dann bekommt B als Geschädigter so viel, daß er nicht einen Cent Schaden am Ende zurückbehält. Er wird so gestellt, als sei der Unfall nicht passiert. Der Schädiger bzw. dessen Versicherer muß also den üppigen Gewinn des Händlers mitbezahlen, der das gebrauchte Ersatzfahrzeug verkauft. Ist so gesetzlich geregelt.
Was wir jetzt machen ist im Grunde nichts anderes, als zu versuchen, nicht den Händler den Reibach machen zu lassen, sondern dessen Anteil am Braten selber zu essen. Das ist alles. Und das ist auch absolut richtig so.
Gruß Michael