Beiträge von NC-750-X

    Vielen Dank - ich wollte das heute noch ergänzen, denn das ging mir gestern Abend noch durch den Kopf! :clap: Eine Kaufrechnung statt einer Reparaturrechnung geht auch, es muß halt nur die Mehrwerststeuer ausgewiesen sein. Aber eine nicht uninteressante Ergänzung habe ich noch, da die Frage sich ja nicht nur auf diesen Fall beziehen sollte:


    Wenn ein Fahrzeug älter und entsprechend gering im Wert ist, dann kann der Sachverständige in seinem Gutachten feststellen, daß das Fahrzeug (zumindest regional) nicht mehr im gewerblichen Handel, sondern nur noch von Privat angeboten wird. Dann wird im Wiederbeschaffungspreis keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, d. h. dann ist Brutto = Netto. Für die NC 700 S gilt das z. B. nicht, die ist so jung, daß man sie eben auch gebraucht in ausreichender Auswahl bei den Händlern finden kann.



    Gruß Michael

    Die Versicherung zahlt zunächst den Nettobetrag. Wenn Du nachweist, daß eine Reparatur erfolgte oder Du ein Ersatzfahrzeug gekauft hast, dann bekommst Du die Mehrwertsteuer noch ausbezahlt.



    Gruß Michael

    Sofern das nicht vorher ausdrücklich vereinbart wurde, geht das auch nicht. KVA sind per Gesetz kostenlos. Wie sollte man sonst Preisvergleiche anstellen? Allerdings kann ein Händler auch einen Preis dafür vorher (!) mit dem Kunden vereinbaren. Das erfordert dann aber auch eine ausführliche Kalkulation. Ein "ca. 3.800 €" ist auch wenn man das schriftlich bekommt immer ein kostenloser KVA.



    Gruß Michael

    Nein, was Du schreibst ist falsch! Du hast an den Aufkäufer verkauft, den Dir die Versicherung geliefert hat. Du hast also über die Versicherung verkauft - dummer Fehler.


    So geht es richtig: Man teilt der Versicherung mit, daß man das Fahrzeug selber behält. Dann wird das im Gutachten aufgeführte Höchstgebot - in Deinem Beispiel also 8.000 € - abgezogen. Mehr nicht. Du kannst Dein Fahrzeug dann nach Lust und Laune verkaufen. Du schreibst ja selber, daß man da durchaus mehr bekommen kann... Da sind immer ein paar hundert Euro drin. Aber es ist wie schon geschrieben eben auch ein wenig Aufwand. Aber so viel nun auch wieder nicht: 10 Tage bei eBay ab 1 € rein und am Ende freuen.



    Gruß Michael

    Ein P.S. noch: Obwohl die Schuldfrage und die Haftung eindeutig geklärt und von der gegnerischen Versicherung anerkannt ist, ist bei mir die Regulierung meines Schadens noch lange nicht einmal in Sichtweite. Das wird wohl noch Jahre dauern. Ich habe halt einen nicht unerheblichen Personenschaden erlitten (Dauerschaden), zusätzlich den Arbeitsplatz verloren u. ä. m., d. h. ich habe mal eben 2 Jahre ein Drittel weniger Einkommen gehabt usw. usf.. Mein noch offener Schaden ist daher fünfstellig. Ich kann damit rechnen, noch Jahre um den Schadenersatz kämpfen zu müssen. Mein Unfall war vor 40 Monaten, also vor über 3 Jahren...


    Mein Glück ist, wieder voll im Beruf stehen zu können. Nicht wenige, die es körperlich schlimmer traf, verlieren ihre Existenz. Da ist dann nicht selten das als Altersvorsorge gedachte, sauer erwirtschaftete kleine Häuschen futsch. Es ist bekannte Versicherungstaktik, die kleinen Regulierungen schnell zu machen (so ein Totalschaden ist binnen Tagen nach dem Gutachten abgerechnet; mein Sachschaden (Motorrad etc.) wurde auch sehr schnell bezahlt), aber bei Personenschäden so lange zu warten, bis der Geschädigte nicht mehr kann. Meist wirtschaftlich nicht mehr kann, nicht selten auch gesundheitlich.

    Es gibt keine faire Abwicklung in solchen Fällen. Die Versicherungen versuchen stets, billiger dabei herauszukommen. Natürlich sagt keiner offiziell, daß die Versicherer versuchen, die Geschädigten abzuzocken, aber im Interesse der eigenen Kundschaft zu versuchen, die Schadenregulierung gering zu haben bedeutet dasselbe, auch wenn es netter klingen mag.


    Das man als Geschädigter tatsächlich verdienen kann, hat einen simplen Grund: Der doofe Geschädigte ohne einen Hauch von Ahnung von Kraftfahrzeugen und vor allem ohne Zeit soll keinen Schaden haben. Das bedeutet, es ist keinem zuzumuten, z. B. einen vergleichbaren Gebrauchtwagen oder ein vergleichbares Motorrad viel billiger privat zu kaufen. Schließlich kann man nicht beurteilen, ob das Fahrzeug gut oder schlecht ist. Also darf man beim Händler kaufen. Da ist das gleichwertige Moped, um beim Beispiel des TEs zu bleiben, locker 1.500 € teurer. Seine privat evtl. nur noch 3.000 € teure NC 700 S steht also bei dem einen oder anderen Händler für 4.500 €. Da soll sich der TE diese gebrauchte kaufen können. Das verlangt das Gesetz.


    Aber was spricht dagegen, sich etwas mehr Mühe zu machen? Ohne Aufwand (das steht einem zu), kann man das alte Fahrzeug zum angerechneten Restwert abgeben. Keine Mühe, kein Geld verdient. Macht man sich aber die Mühe, das Fahrzeug selber zu verkaufen, bekommt man mehr Geld dafür. Sozusagen Arbeitslohn. ;) Der gut verdienende Manager wird da gerne drauf verzichten, für ihn lohnt sich der Aufwand nicht. Dafür ist der Schadenersatz kalkuliert. Wer aber nicht dicke verdient und etwas Zeit hat, der macht einen kleinen Gewinn.


    Man könnte jetzt sagen, jeder, der Motorrad oder Auto fährt weiß, daß es auch mal krachen kann und daß er eben ein gewisses Verlustrisiko tragen muß, aber die deutsche Gesetzeslage ist anders. Wenn die Haftung bei A liegt, dann bekommt B als Geschädigter so viel, daß er nicht einen Cent Schaden am Ende zurückbehält. Er wird so gestellt, als sei der Unfall nicht passiert. Der Schädiger bzw. dessen Versicherer muß also den üppigen Gewinn des Händlers mitbezahlen, der das gebrauchte Ersatzfahrzeug verkauft. Ist so gesetzlich geregelt.


    Was wir jetzt machen ist im Grunde nichts anderes, als zu versuchen, nicht den Händler den Reibach machen zu lassen, sondern dessen Anteil am Braten selber zu essen. Das ist alles. Und das ist auch absolut richtig so.



    Gruß Michael

    Das ist so nicht richtig: DU HAST DIE FREIE WAHL EINES GUTACHTERS DEINES VERTRAUENS. Wenn Du noch kein Gutachten in Auftrag gegeben hast und nichts in der Richtung unterschrieben hast, sag dem von der Versicherung beauftragten TÜV-Menschen, daß er das Fahrzeug nicht besichtigen darf. Es ist Dein Eigentum, Du darfst ihm das verwehren. Sprich mit Deinem Anwalt! Du lässt Dich zu leicht einwickeln! Da kommen Leute mit eigenen Interessen und die erzählen Dir was und Du ziehst den Schwanz ein. Nochmal: Du bist der Geschädigte, Du alleine darfst den Gutachter bestimmen! Und Du darfst auch ein weiteres Gutachten verweigern. Frag Deinen Anwalt.



    Gruß Michael

    Ausnahmen bestätigen die Regel. Die DEKRA-Gutachter stehen in dem Ruf, sehr neutral zu bleiben. Das gilt aber eben nur für die DEKRA-Gutachter und nicht für die ganze Branche. Sehr vorsichtig sind auch Schnellschadendienste zu bewerten: Sofort Bares (oder einen Scheck) klingt zwar toll, bedeutet aber meist mal eben einen nicht selten um ein Drittel oder mehr geringeren Schaden. Die Versicherungen haben die Schnellschadendienste nicht aus menschenfreundlichkeit erfunden und eingeführt.


    Ich bin auch kein großer Freund der TÜV-Gutachter. Die machen wie die DEKRA-Leute ihre Arbeit sehr neutral, sind also nicht schlecht, aber Punkte wie der örtliche Markt wird meist weniger berücksichtigt und der kann viel ausmachen. Ich rate stets zu den regionalen Sachverständigenbüros. Da hat man als Geschädigter meist am Ende die besten Karten, also die besten Zahlen im Gutachten stehen.


    Ich habe nicht nur als Geschädigter mehr als genug Schäden gehabt, ich habe auch viele Jahre in der Branche gearbeitet und weiß, wie der Hase läuft. Besser als per unverschuldeten wirtschaftlichen Totalschaden kann man sein Fahrzeug nicht verkaufen. Immerhin bekommt man den Händlerverkaufspreis (der liegt deutlich über dem Preis am Privatmarkt und Welten über dem Händlereinkaufspreis) plus ein paar (also drei- oder vierstellig) Euro zusätzlich für den Verkauf des Unfallfahrzeugs und ggf. Extras wie den Nutzungsausfall. Unterm Strich also richtig viel Geld.



    Gruß Michael

    Ich habe mal eben geschaut: Die Endpreise für fabrikneue NC 750 S beginnen bei 5.250 €. 22 Händler bieten Deutschlandweit diese als Neufahrzeug an, teilweise mit netten Extras wie 3 oder sogar 4 Jahren Garantie (kostet normal Aufpreis).


    Wie mehrfach gesagt: Wenn Du Dich geschickt anstellst, springt für Dich eine neue 750er statt Deiner alten 700er dabei raus.



    Gruß Michael

    Zu den Teilen: Kein Auftrag, keine Haftung. Der Händler hat versucht, Deine offensichtliche Unsicherheit auszunutzen, um den fetten Reibach zu machen. Dem ist es doch vollkommen wurscht, ob Du Geld verschenkst, indem Du eine unwirtschaftliche Reparatur machen lässt. Hauptsache er macht seine Kassen voll.


    An Deiner Stelle würde ich schon mal bei Mobile schauen, welche Händler noch fabrikneue 2015er NC 750 S anbieten und mir eine günstige sichern.


    Du kannst Deinem Händler dann auch um ein Angebot für ein Neufahrzeug bitten. Halte ihm ruhig die Konkurrenzangebote ab etwa 5.000 € unter die Nase und mach ihm klar, daß Du nach Preis kaufen willst. Schließlich hast Du kein Geld zu verschenken. Wie gesagt, bei den Eckdaten könnte für Dich eine neue NC 750 S für lau oder wenigstens sehr billig rausspringen.



    Gruß Michael