Beiträge von tho_schmitz

    Musste heute mein Mopi ausführen. Das fuhr schnurstracks zum Louis-Shop. Ergebnis:


    Highway 1 Authentic Lederjacke (nebst zugehörigen Protektoren)


    Highway 1 Denim II Jeans


    Die Sommer-Mopedschuhe von Daytona

    hatte ich mir schon zugelegt.


    Nun kann der Sommer kommen. :dance:


    Greeetz, Thomas

    Es dürfte nur IWV können und nix anderes (insbesondere kein MFV). Und nein, IWV unterstützt keine Wahlwiederholung... ;)


    Echt cooles Teil, btw. Hatte den Nachfolger (gleiches Gehäuse, aber Tasten). Das konnte man immerhin zwischen Impuls- und Mehrfrequenz-Tonwahl umstellen und es hatte sogar diese berühmte Wahlwiederholungstaste. Nachteil: nicht mal halb so cool...


    Greeetz, Thomas

    Das würde mich auch interessieren - vielen Dank für diesen Thread und die Best.-Nr.


    Was mich ferner interessieren würde: lohnt sich die Anschaffung überhaupt? Wäre sehr nett, wenn sich Besitzer des Buchs mit ihren persönlichen Erfahrungen zu Wort melden.


    Greeetz, Thomas

    Zunächst an wossi vielen Dank für den Link. Ich teile Deine Sicht, dass sicher die meisten von uns Vorbeugendes unternehmen, man sich aber unabhängig davon der juristischen Situation bewusst sein sollte. die mir - zumindest bisher - so nicht bekannt war.



    Vielen Dank für den Hinweis, das wusste ich ebenfalls nicht.


    Melde- und Genehmigungspflicht kenne ich für sogenannte Kolonnenfahrten, die auch als solche gekennzeichnet werden, z.B. Signalisierung beim ersten und letzen in der Gruppe. Nach erfolgter Genehmigung darf dann aber auch gegen einzelnen Bestimmungen der StVO verstoßen werden, z.B. bei Rot über die Ampel zu fahren, um die Kolonne zusammen zu halten - bei gleichzeitig zusätzlichen Pflichten, z.B. durch Absicherung besagter Kreuzungen.


    Ab wann ist eine Gruppe eine Kolonne? Wie ist überhaupt eine Gruppe bzw. Gruppenfahrt definiert? Grund meiner Frage: vor ein paar Wochenenden hatte ich an einer Gruppenausfahrt eines größeren Motoradhändlers teilgenommen. Die etwa 50 Fahrer wurden in 5 Gruppen aufgeteilt (von schnell nach langsam, ich war in der langsamsten Gruppe), man unterschrieb vorher eine Vereinbarung, die u.a. einen gegenseitigen Haftungsverzicht beinhaltete. Ich weiß nicht, ob die Veranstalter diese Gruppenfahrt angemeldet und sich genehmigen lassen haben. Ist man als Teilnehmer verpflichtet, sich davon zu überzeugen? Welche Konsequenzen "drohen" dem Veranstalter und den Teilnehmern, wenn der gegen Melde- und Genehmigungspflicht verstößt?


    Greeetz, Thomas

    @ kuni


    Ich habe Erfahrung mit Bikepolster.de/MedPool gemacht. Ich hatte exakt die gleichen Anforderungen wie Du. Und Bikepolster hat das handwerklich gut hinbekommen. Ich kann nicht beurteilen, ob es hätte besser oder schlechter ausfallen können, zu beanstanden habe ich aber nichts.


    Und ja, es hat zumindest bei mir ordentlich was gebracht. Ich sitze bequemer, habe auch nach längeren Fahrten (mein längster Non-Stop-Trip betrug 200 km) keinen wundgescheuerten Hintern und auch das Drücken Oberschenkel-Innenseite an der Flanke ist erheblich reduziert. Oder kurz: ich kann das empfehlen - Maßnahme wie Polsterer.


    Greeetz, Thomas


    Falls Du gerade diese drei Polsterer in die enge Auswahl genommen hast - kommst Du aus der Ecke? Vielleicht kann man sich ja mal treffen - der Onkel Boris, Quasimodo, und Andy 292 freuen uns immer über Gleichgesinnte aus der Gegend Hannover/Hildesheim/Hameln...

    Das sieht ja gewaltig aus - fast schon ein wenig Science Fiction, nur eben real. Vielen Dank für den Link.


    Ich habe einen Folierer hier gleich in der Nähe angefragt - der will für beide Teile zwischen 80 und 100 € verlangen, nach Aufwand. Ich will mein Mopi nicht in ein Kunstwerk verwandeln, sondern dieses Teil nur in der gleichen Farbe haben wie der Schnabel, also dunkelgrau/schwarz. Auch vom Carbon-Look (wie von Quasimodo angeregt) bin ich wieder etwas abgekommen - es wäre das einzige Teil in diesem Look. Entweder wäre es dann ein Fremdkörper oder ich müsste noch andere Teile ebenso folieren - und das wäre mir zu aufwändig.


    Nochmals vielen Dank für eure Beiträge, sehr aufschluss- und hilfreich.


    Greeetz, Thomas

    Sehr guter, fundierter Abriss, Anon. Zwei Anmerkungen dazu meinerseits.


    Zum einen ist die von Honda gewährte Neufahrzeuggarantie eine kostenlose Dreingabe in dem von Dir beschriebenen Sinne, denn sie wird nicht als Extraposten beim Kauf aufgeführt. Folglich gilt dort die von mir aufgeführte Gestaltungsfreiheit der zur Inanspruchnahme vorliegenden Bedingungen. Bei Gebrauchtmotorrädern mit extra ausgewiesener (Händler!-) Garantie mag das anders sein.


    Zum anderen glaube ich, dass eine Bestimmung, die zur Wartung bzw. Reparatur bei einer autorisierten Werkstatt verpflichtet, wohl kaum "überraschend" sein dürfte - schon deswegen nicht, weil die überwiegende Mehrzahl der Hersteller, die Werksgarantien geben, dies so oder ähnlich verlangen und dem Kern nach auch einen gewissen nachvollziehbaren Bezug zur versprochenen Leistung hat.


    So oder so, es bleibt bei der Durchsetzung das Wagnis "groß" (= Honda) gegen "klein" (= Käufer). Das beste ist wirklich, sich vorher mit den Details vertraut zu machen und Rücksprache beim Hersteller zu halten. Wie Michael am eigenen Leib erfahren musste, ist dies der einzig verlässliche Weg.


    Greeetz, Thomas


    Da bin ich mir, ehrlich gesagt, nicht sicher.


    Die gesetzliche Gewährleistung ist nicht gefährdet, soweit alles klar (schon deshalb, weil der Händler und nicht der Hersteller in der Verantwortung ist, mit dem der Käufer den Vertrag hält). Aber die Garantie ist eine frei im Ermessen des Herstellers erbrachte Leistung. Es wurde wiederholt vor deutschen Gerichten entschieden, dass der Hersteller auch frei ist in der Festlegung von Bestimmungen und Abgrenzungen (solange die nicht diskrimierend sind, also zum Beispiel nicht zwischen Ausländern und Deutschen oder Männlein und Weiblein unterschieden wird). Hat mir mein Nachbar, ein Jurist, auch so bestätigt. Demnach darf der Hersteller festlegen, dass die Inanspruchnahme der Garantie an die Bedingung geknüpft ist, alle bis dahin aufgelaufenen Inspektionen und Reparaturen durch eine autorisierte Werkstatt durchführen zu lassen. Der Hersteller darf nur dann nicht verweigern, wenn diesbezügliche Formulierungen nicht bestehen oder zu allgemein gehalten sind.


    Greeetz, Thomas