Zunächst an wossi vielen Dank für den Link. Ich teile Deine Sicht, dass sicher die meisten von uns Vorbeugendes unternehmen, man sich aber unabhängig davon der juristischen Situation bewusst sein sollte. die mir - zumindest bisher - so nicht bekannt war.
Zitat von NC-750-X
Durch die Fahrt in der mündlich vereinbarten Gruppe missachtet man bereits die StVO, denn Gruppenfahrten sind melde- und genehmigungspflichtig.
Gruß Michael
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Vielen Dank für den Hinweis, das wusste ich ebenfalls nicht.
Melde- und Genehmigungspflicht kenne ich für sogenannte Kolonnenfahrten, die auch als solche gekennzeichnet werden, z.B. Signalisierung beim ersten und letzen in der Gruppe. Nach erfolgter Genehmigung darf dann aber auch gegen einzelnen Bestimmungen der StVO verstoßen werden, z.B. bei Rot über die Ampel zu fahren, um die Kolonne zusammen zu halten - bei gleichzeitig zusätzlichen Pflichten, z.B. durch Absicherung besagter Kreuzungen.
Ab wann ist eine Gruppe eine Kolonne? Wie ist überhaupt eine Gruppe bzw. Gruppenfahrt definiert? Grund meiner Frage: vor ein paar Wochenenden hatte ich an einer Gruppenausfahrt eines größeren Motoradhändlers teilgenommen. Die etwa 50 Fahrer wurden in 5 Gruppen aufgeteilt (von schnell nach langsam, ich war in der langsamsten Gruppe), man unterschrieb vorher eine Vereinbarung, die u.a. einen gegenseitigen Haftungsverzicht beinhaltete. Ich weiß nicht, ob die Veranstalter diese Gruppenfahrt angemeldet und sich genehmigen lassen haben. Ist man als Teilnehmer verpflichtet, sich davon zu überzeugen? Welche Konsequenzen "drohen" dem Veranstalter und den Teilnehmern, wenn der gegen Melde- und Genehmigungspflicht verstößt?
Greeetz, Thomas