Beiträge von M0wltier

    TFL ist seit 2013 nicht mehr verboten. Es muss nur entsprechend geprüft sein, richtig angebaut und muss zusammen mit dem Rücklicht (vorderes Positionslicht darf auch an sein, genauso dke Kennzeichenbeleuchtung) geschaltet sein. Beim Einschalten des Abblendlichts muss es aus sein.


    Gute Besserung und hoffentlich kannst du bald wieder fahren.

    Ich habe dich schon richtig verstanden, widerspreche dir aber. Kleine, aber helle Leuchtpunkte sind meiner Ansicht nach eben nicht sehr gut zu sehen, sondern eher große Leuchtflächen. Tagfahrlicht wird ja zunehmend auch als Leuchtband entwickelt und man sieht keine einzelnen Punkte mehr, sodass die Sichtbarkeit sich erhöht und gleichzeitig die Blendwirkung verringert wird.


    Tagfahrlicht streut in alle Richtungen, deshalb sieht man keine Ausleuchtung auf der Straße. Das ist einfach eine konzeptionelle Ausrichtung. Das Abblendlicht der NC hat 6,8 W, eine Tagfahrleuchte hat im Allgemeinen auch um die 7 W. Es kommt eben nur darauf an wohin das Licht gesendet wird.


    Das ist so nicht korrekt. Mit LEDs kann man viele Funktionen abdecken, viel besser als mit Glühlampen.


    Als Tagfahrlicht benötigt man große Flächen mit viel Streuung, deshalb werden mittlerweile auch oft Streuscheiben vor den LEDs verwendet. Dadurch kann man gleichmäßig beleuchtete Leuchtflächen mit völlig freien Formen schaffen und dabei sehr wenig Abwärme erzeugen. Kleine Leuchtpunkte sind entweder schlecht zu sehen oder blenden.


    Als Abblendlicht dagegen ist Streuung unerwünscht, damit das gesamte Licht dorthin kommt, wo es gewünscht ist: die Fahrbahn. Gleiches gilt für Fernlicht.


    Dank der punktuellen Leuchtfläche kann man Reflektoren perfekt ausrichten und somit die gewünschte Ausleuchtung erreichen.


    Leider sieht man bei Tageslicht mangels Streuung das Licht als entgegenkommendes Fahrzeug nicht mehr so gut, echtes Tagfahrlicht hat hier eben Vorteile.


    Es gibt kein Tagfahrlicht, das Abblendlicht und Positionslicht ist immer an.

    Steuern sparst du keine, es wird rein nach Hubraum besteuert.


    Den Auspuff bräuchtest du wegen der Zulassung für Euro 4, die hat der alte logischerweise nicht. Ob der alte lautstärkemäßig auch Euro 4 schaffen würde weiß ich nicht, ein Einzelgutachten könnte das zeigen. Da es aber steuerlich nichts bringt ist selbst dieses Gedankenspiel schwachsinnig. :mrgreen:


    Motor mit maximal 250 W und eine Unterstützung bis maximal 25 km/h.


    Die E-Bikes mit bis zu 45 km/h benötigen dann ein Versicherungskennzeichen.