Beiträge von soranex

    Ajajajaj... :think: Da habe ich mir was auferlegt. :doh:


    Meine Recherchen haben ergeben, dass der BGH seine Rechtssprechung von Fall zu Fall unterschiedlich auslegt. Somit hätte Didi Recht und man müsste sich sein Recht gegebenenfalls erstreiten.


    Mein Verständnis legt jedenfalls folgendes ans Tageslicht:
    Generell gilt, dass der Hersteller den Kunden nicht an seine Fachwerkstatt binden darf (Kartellamt). Man unterscheidet in erster Linie, ob der entstandene Garantiefall (also der Schaden) im Zusammenhang mit der Inspektion steht. Und an dieser Stelle fängt die Juristensprache an... wäre, hätte, wenn...


    Angenommen, die Kühlwasserpumpe geht kaputt und man machte die Inspektion in einer freien Werkstatt. Solange die Überprüfung dieses Teils kein Bestandteil der Inspektion ist, dann muss der Hersteller die Garantieleistung erbringen. Dabei bestimmt dieser, in welcher Werkstatt die Arbeiten durchgeführt werden. I.d.R. wird es ein HH sein. Wenn aber die Überprüfung der Kühlwasserpumpe Bestandteil der Inspektion ist, dann wird es schwammig und es öffnet sich ein großer Raum für juristische Auslegung.


    Des Weiteren gibt es nach Ablauf der Garantie gewisse Kulanzmöglichkeiten in der Fachwerkstatt. Wenn man aber seine Inspektion immer woanders gemacht hat, dann wird der :D bestimmt besonders kulant sein (ACHTUNG: Ironie).


    Letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, was ihm lieber ist. Ich für meinen Teil, werde die HH meiden.


    Da ich den Text nach besten Wissen und Gewissen und mit Hilfe des Internets niedergeschrieben habe, übernehme ich keinerlei Garantie für die Korrektheit der Inhalte.

    Hallo Didi,


    mein Kollege erwähnte damals einen Präzedenzfall. Somit stünde auch ein Aktenzeichen zur Verfügung und damit sollte es nicht mehr so schwer werden. Ich google mal danach und poste es hier.


    Beste Grüße
    Robert


    Die meisten Versicherungen bieten diese Leistung an. Kostet rund 10 Euro (plus/minus zwei, drei Euro) im Jahr. Es werden Apschleppkosten, eventuelle Übernachtungskosten usw... übernommen. Bei meiner Versicherung auch im Ausland. Muss aber jeder für sich entscheiden, ob er sowas haben möchte. Gilt aber nur für das versicherte Fahrzeug. Beim ADAC sind alle Fahrzeuge abgedeckt.

    So wie ich das verstehe, gilt es sowohl für die gesetzliche Gewährleistung, als auch für die Garantie des Herstellers.


    Leider habe ich auf die Schnelle keine verlässlichere Quelle gefunden...
    Quelle: Garantie-Gewährleistungsleitfaden

    Hallo Didi,


    da ich meine Informationen von einem Geschäftskollegen habe, kann ich es (noch) nicht verifizieren. Bin mir jedoch fast ganz sicher, dass es um die Garantie des Herstellers ging. Nicht die gesetzlich geregelte Gewährleistung. Aber ich google mal danach in einer freien Minute.


    Beste Grüße

    Hallo Zusammen,


    regt euch doch bitte nicht so auf. Ich habe vor kurzem 245 Euro für NUR Ölwechsel bei Audi bezahlt (das Altöl will ich dann wieder haben, damit ich das Gold daraus extrahieren kann ;)). Total angekotzt, habe ich mich etwas schlauer gemacht.


    Aus einem Urteil der EU-Komission geht hervor, dass die Garantie NICHT erlischt, wenn man die Arbeiten von einer freien Werkstatt machen lässt. ABER, diese müssen nach Vorgabe des Herstellers durchgeführt werden und man benötigt dafür einen Nachweis. In der Regel kein Problem. Man kann die freie Werkstatt zuvor fragen, ob dieses auf der Rechnung ausgewiesen werden kann.


    Wenn jetzt nur ich alleine so verfahre, wird es die :D nicht dazu bewegen nachzudenken. Aber wenn es mehrere machen, dann werden die Grinsebacken etwas nachdenken und Ihre Preise angleichen müssen.


    Wer meine Beiträge hier länger mitverfolgt, weiß welchen Sch... ich schon mit meinem :D mitmachen musste und wird einsehen, warum ich diesen Weg gehe.


    Beste Grüße

    Fett!!! Da bin ich mal gespannt...


    Wenn ich es noch richtig im Kopf habe, hast Du die Verkleidung um den Scheinwerfer nicht lackieren lassen, oder? Mich würde es interessieren, wieviel die Umlackierung des Teils kosten würde.


    Der "bubbi" hats nämlich gemacht. Sieht in meinen Augen viel schöner aus, als im Original:
    [album]1721[/album]


    Beste Grüße


    Das hast Du mit der NC (egal welche) sicherlich nicht. Das wird hier im Forum auch (hoffentlich) jeder bestätigen können.


    Dann bleibt nur noch viel Erfolg beim Führerschein machen zu wünschen! ;)


    Wo sie steht, spielt dabei weniger eine Rolle. Meine steht in der Garage und ich habe hin und wieder das gleiche Problem. :(