Keine Chance. Die Kette gehört zum Motorrad wie das Amen in die Kirche. Das ist meine Meinung, welche sich aber im Laufe der Jahre ändern könnte. Sowie das Fahren mit 48 PS.
Beiträge von soranex
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Zitat von wehrisch
Mensch ....
um ein Weizen zu trinken (0,5 Lieter Bier) solltest du 2 Stunden dafür brauchen und 1,75 Meter groß sein und knapp 100 KG wiegen ... dann, aber nur dann hast du nach 2 Stunden ,29 Promille ....
mutig
Joerg
Hallo Joerg,
wieso werden immer wichtige Sätze überlesen?
Zitat von soranex
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Je nach Aufenthaltsdauer!
...Beruhigt es Dich wenn ich sage, dass die Aufenthaltsdauer im Biergarten, Wirtschaft usw. i.d.R. um die vier Stunden bei zwei Weizen beträgt? Ich bin weitaus größer als die genannten 175cm, wiege jedoch weniger als 100Kg :o. Gott sei Dank.
Abgesehen davon kommt es auf die individulle Alkoholverträglichkeit drauf an. Das muss jeder für sich wissen. Und damit meine ich nicht die Testosteron gesteuerte Überschätzung sich selbst. Sondern eine "nüchterne" Einschätzung der Fahrtüchtigkeit.
Beste Grüße
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Zitat von dude1972
Leben und leben lassen ist schon richtig, aber wie oft werden unschuldige im strassenverkehr von alkoholisierten fahrern schwer verletzt oder sogar getötet!
sorry D.W.A.I.N. aber da hört meine toleranz auf.dude1972,
ohne Dir zu Nahe treten zu wollen, aber das ist eine Argumentation ala Unterschichtenfernsehen (Explosiv und was es da sonst noch alles gibt). Das ist so, als würde ich jetzt sagen, dass alle Motorradfahrer im Straßenverkehr nichts zu suchen haben, da sie eine potentielle Gefahr darstellen. Und wenn ich mit den Motorradfahrern fertig bin, dann sind LKW's und PKW's dran. Und wenn ich das durchgesetzt habe, dann mache ich mich an die Fahrradfahrer ran. Am Ende geht jeder von uns zu Fuß (Back to the roots). Lass uns die Welt schöner und bunter machen...
Ich stimme Dir aber vollkommen zu, dass auch absolute Vollpfosten im Straßenverkehr zu finden sind die ohne jegliche Grenzen (Alkohol und Geschwindigkeit) unterwegs sind. Dass so jemand für längere Zeit aus dem Verkehr, wenn nicht sogar Dauerhaft, gezogen wird, steht ausser Frage. Hierfür gibt es aber (aus meiner Sicht faires) Regelwerk, welches absolute Übertreibung unterbinden soll.
Beste Grüße
PS: Deine Meinung respektire ich trotzdem!
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Alkoholfreies Bier? No way! Dann lieber ein Softdrink.
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Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin, trinke ich gerne 1-2 Weizen. Je nach Aufenthaltsdauer! Auf dem Zweirad gilt bei mir jedoch die strikte 0,0 Promille. Die einzige Ausnahme ist ein einziges Feierabendweizen beim Kumpel ein Ort von zu Hause entfernt. Das kommt natürlich auch sehr selten vor, da man sich i.d.R. irgendwo verabredet, so dass dann doch das Auto gefahren wird.
Wie sind so Eure Meinungen?
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Mir ist noch ein dritter Punkt eingefallen der mich ärgert. Und das sind die Vollpfosten von Dosenfahrern (i.d.R. die mit dem Stern) die die Rettungsgasse versperren, sobald sie ein Mopped im Rückspiegel sehen. Frei nach dem Motto: wenn ich nicht voran komme, dann sollen es die Anderen auch nicht.
Ein Kollege hat mir mal die Geschichte erzählt, dass sich einer im Stau nach Unfall sogar mittig positioniert hat. Dumm nur, dass gerade auch die Polizei (mit Blaulicht aber ohne Horn) zum Unfall vorfahren wollte. Gemütlich seien die Polizisten ausgestiegen und das Geschehen fotografisch dokumentiert. Da es sich dabei um einen leichten Auffahrunfall gehandelt, könnte man ja noch ein Auge zudrücken. Aber wenn man bedenkt, dass es sich oft um Sekunden handelt die über Leben und Tod entscheiden, habe ich für solche Vollpfosten NULL Verständnis. Meiner Meinung nach kommen sie (wenn sie erwischt werden) in Deutschland viel zu glimplich weg. Rund 20 Euro.
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Und irgendwann hat der Knut die einzige Originale!
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Alles was Geld macht.
... Aber die Idee ist gut.
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meinen Einspruch muss ich zurücknehmen. Hab's gegoogelt und Du hast tatsächtlich Recht.
Quelle: AvD
ZitatGemäß § 8 Absatz 1a Satz 2 StVO darf bei Einfahrt in den Kreisverkehr nicht geblinkt werden. Bei Ausfahrt aus dem Kreisverkehr muss allerdings der Blinker - nun nach § 9 Absatz 1 StVO - gesetzt werden. Ein Verstoß kann mit 10 Euro geahndet werden.
Ich kann mich aber recht gut erinnern, dass der Fahrlehrer es mich so gelehrt hat. Vielleicht trifft das auch nur für die "kleinen" Kreisverkehre zu, die hier in Deutschland in letzter Zeit wie Pilze aus dem Boden kamen. Deswegen machte es für mich immer Sinn den Blinker kurz vor dem Kreisverkehr "rechts" zu setzen. Weil bevor man überhaupt richtig drin ist, ist man auch schon wieder draußen. Und die anderen Teilnehmer bekommen von meiner Aktion nichts mit und ärgern sich entsprechend.
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Zitat von Hinti
Falsch!1) Man darf nicht blinken wenn man in den Kreisverkehr einfährt, und muss blinken beim verlassen von diesem.
2) Die innere Spur muss der äußeren Spur (bei mehrspurigen Kreisverkehr) Vorang geben. Wer innen ist muss blinken wenn er auf die äußere Spur wechselt. Wer in der äußeren Spur ist, muss nicht den Kreisverkehr bei der nächsten Ausfahrt verlassen. Die Innere Spur hat diesem Vorang zu geben!
MfG Hinti
Zu 1)
Einspruch Hinti. Man "soll" vor dem Einfahren in den Kreisverkehr "rechts" blinken, wenn man gleich die erste Ausfahrt nimmt. Das Linksblinken ist beim Einfahren in den Kreisverkehr allerdings verboten. Da haste Recht.Möglicherweise ist es in Österreich etwas anders geregelt? Das weiß ich natürlich nicht.