Beiträge von Anon

    War das hier von ruthe eigentlich schonmal?


    Lügenpresse:

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    Und ein paar Worte u.a. zum IS:

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    Hab ich gerade gesehen und ich fand's großartig. Ich glaube, die ganze Serie "nachrichten" ist großartig.

    @ Vorposter: Ich bin ganz klar dafür, dass man sich vermummen darf!!!! Nur, weil von einem zigstel Promille der Bevölkerung evtl. eine Gefahr ausgehen könnte, darf das nicht die 99,999 % restliche Bevölkerung betreffen!


    Wer so argumentiert, der muss auch strikt für das Anti-Korruptionsverbot im Bundestag, die vollständige Internet- und Telefonüberwachung und das anlasslose Durchsuchen von Personen und Wohnungen eintreten. Denn von überall geht Gefahr aus.
    Und die meisten Attentate werden unvermummt durchgeführt. Die wenigsten Verbrecher vermummen sich bei der Vorbereitung der Tat. Vermummung geschieht erst bei der direkten Durchführung der Tat. Ich weiß also nicht, was so ein Verbot bringen sollte.. Und wir als Motorradfahrer habe die zigtausend höhere Wahrscheinlichkeit, im Straßenverkehr zu sterben... Man darf sich aus Angst nicht verrückt machen.


    Meiner Meinung nach ist das Burka- bzw. Vermummungsverbot nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar.
    Ein Vermummungsverbot auf Demonstrationen finde ich schon krass, anhand der auf solchen Veranstaltungen auftretenden Gewalt aber vertretbar.


    Auf der anderen Seite ist mit dem Burka-Verbot ja kein Vermummungsverbot gemeint. Es geht hier um die Wahrung der Rechte der Frau, was ganz klar mit unserem Grundgesetz vereinbar ist. Außerdem soll dieses Verbot die Integration erleichtern, bzw. eine wichtige und notwendige Integrationsvoraussetzung sein.


    Von daher bin ich recht zwiegespalten, was das Burka-Verbot angeht. Meiner Meinung nach ist jeder seines eigenen Glückes Schmied und mir sollte es eigentlich ganz egal sein, ob nun jemand eine Burka trägt oder nicht.


    In diesem Fall könnte aber die Integration gefährdet sein.


    Wie ihr merkt, bin ich in diesem Punkt zwigespalten, werde also für keine der beiden Seiten eintreten. "Die werden das schon machen", sage ich mir =D


    Grüße,


    Anon

    Ach Leute, das ist von den Dosenfahrern doch gar nicht böse gemeint!
    Die wollen sich nur schützen!


    Wir haben überall Protektoren und die Dosenfahrer haben eben Augenprotektoren, so what?


    b2t: Ich hatte in 2 Jahren, in denen ich einen 250ccm Roller gefahren bin (Piaggio X9) keine einzige brenzlige Situation, an die ich mich erinnere.


    Mit der NC, die ich seit März fahre und schon jetzt mehr km gefahren habe, als mit dem Roller in 2 Jahren (6tkm) - aber meist Stadtverkehr, Hambrug eben, bereits 3 brenzlige Situationen, von denen eine in einem - zum Glück leichten - Unfall mündete (siehe Thread Wertminderung und Nutzungsausfall).


    Wahrscheinlich habe ich aber auch nur so wenige, weil ich schon oft vorher weiß, was die anderen da gleich machen werden. Aber alles in allem finde ich den Verkehr in HH ganz ok, es gibt wenig schwarze Schafe.


    Vielleicht liegt das daran, dass HH ein sehr hohes Verkehrsaufkommen, riesige Kreuzungen und 4- oder 5-spurige Straßen je Richtung hat. Leute von Auswärts trauen sich oft nicht, hier überhaupt zu fahren.


    Das heißt, wer in Hamburg fahren kann, der passt auch gut auf Zweiräder auf. Unnötig zu erwähnen, dass mein Unfall natürlich von einer Dame von außerhalb verursacht wurde, die nur übers Wochenende nach HH wollte....


    So weit meine Theorie.


    Grüße,


    Anon


    Hey Andy, danke für Deine Antwort!


    Ich habe etwas recherchiert und einige Urteile - teilweise auch im Volltext gelesen.
    Nach der Studie bin ich wirklich zu dem Schluss gekommen, dass es nicht so einfach ist.


    1.) Kein NfA-Abzug wird von den Gerichten in der Regel immer entschieden, wenn die Schutzkleidung nicht älter als 1 Jahr ist und beim Unfall in Mitleidenschaft gezogen wurde.


    2.) In einigen Urteilen war die Schutzkleidung nicht älter als 6 Monate und die Gerichte entschieden, dass die Schutzkleidung vollständig zum Neupreis zu ersetzen ist, unabhängig von ihrer Beschädigung.


    3.) Bei älterer Schutzkleidung gewähren auch Gerichte teilweise einen Abzug NfA. Bei Helmen haben Gerichte teilweise eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 8 Jahren festgelegt, über die dann NfA berechnet wird.


    4.) Von Gerichten wird flächendeckend geurteilt, dass Schutzkleidung nur ersetzt wird, wenn die alte auch entsorgt wird (also eine Neuanschaffung muss stattfinden). Ansonsten sieht das Gericht hier eine Bereicherungsabsicht. Da mir die Kratzer egal sind, habe ich lieber 20% für den Wertverlust als neue Schutzkleidung. Die Schutzkleidung ist auch nicht in ihrer Schutzfunktion beeinträchtigt.


    5.) Landet so ein Fall vor Gericht, passiert es meistens, dass - auch wenn nur wegen Schutzkleidung geklagt wird - beide Unfallgegner eine Teilschuld kriegen. Ja, und das auch, wenn einer an einer gelben oder roten Ampel hinten drauf fährt.


    Auf Grund dieser Risiken folge ich der Einschätzung meines Anwalts. Dies ist übrigens der zweite Verkehrsunfall, den ich von diesem Anwalt bearbeiten lasse. Ich gehe nicht davon aus, dass dieser eine Vergütung von Versicherern erhält. Dafür sind seine restlichen Argumentationen zu gut. Ich warte jetzt darauf, wie hoch er das Schmerzensgeld beziffert, mal sehen. Aber auch hier habe ich in den Volltexturteilen bei leichten Schäden auch nur geringe Summen gesehen (um die 500 Euro). Ich bin gespannt.



    So ist das auch noch in den südlicheren Ländern. Dort haben fast alle Autos Beulen und Kratzer. Diese Autos haben aber auch nicht mit einem so hohen Wertverlust zu kämpfen. Hat hier in DE ein Neuwagen auch nur einen kleinen Kratzer, kann das einen Wertverlust von 5 % bis 10 % bedeuten.


    Daraus folgend will man natürlich so viel wie möglich wieder haben. Für mein Moped würde ich jetzt nur mit Schwierigkeiten 2000 Euro bekommen, so wie es ist (höchstes Restwertangebot war 1280 Euro). Die Summe, die ich jetzt als Reparaturkosten laut Gutachten bekomme, fängt die Lücke zum aktuellen Gebrauchtpreis ohne Unfallschaden (ca. 3850 Euro) auf.


    Bei meinem bald 10 Jahre alten Auto Daihatsu Cuore L251, in denen schon mehrere Leute reingefahren sind, sehe ich das auch nicht so streng. Der ist jetzt nicht mal mehr 2.000 Euro wert. Dort mache ich das nur über Gutachter und Anwalt, wenn der Unfallverursacher das über die Versicherung regeln lassen möchte.


    Ich hatte einmal den Fall, dass der Unfallverursacher ALG2-Empfänger war (wechselte plötzlich vom Linksabbieger zurück auf den linken Fahrstreifen, den ich befuhr. Es kam zu einer leichten Berührung an meinem linken Außenspiegel. Die lackierte Spiegelabdeckung hatte ein paar Kratzer. zu dem Zeitpunkt war mein Auto wahrscheinlich noch ~3.500 Euro wert).


    Der Verursacher bat mich darum, den Schaden nicht der Versicherung zu melden und bot mir an, am nächsten Monatsanfang 150,00 Euro zu überweisen. Da der Verursacher sehr nett war und ich seine Situation natürlich voll verstehen konnte, nahm ich das Angebot an. Auch, weil der Schaden aus meiner Sicht nur sehr gering war. Ein hier beauftragter Gutachter hätte nach meiner Schätzung dafür wahrshceinlich auch direkt 1.000 Euro angesetzt.


    Aber als mich der LKW streifte und mein Sohn hinten drin saß, auf den dann das zersplitterte Fensterglas niederprasselte, der LKW-Fahrer nicht mit mir sprechen wollte, sich nicht entschuldigte und nicht einmal fragte, ob alles okay sei, habe ich alle Register gezogen (außer Strafanzeige). Da dieser Fall von der Axa-Versicherung damals bearbeitet wurde, benötigte ich nicht einmal einen Anwalt, da die Axa-Versicherung innerhalb kürzester Zeit den Schaden ohne Abzug am Gutachten und nur mit moderatem, von mir erwartetem Abzug beim Schmerzensgeld (ich hatte extra 50% mehr angegeben, als ich aus Referenzurteilen erwartet hatte; genau diese 50% zog die Axa ab) regulierte. Hier ein Lob an die Axa-Versicherung. Denn ich habe schon erlebt, dass sich ein einfacher Unfall über Monate hinziehen kann und einige Versicherer einen Dreck auf die vom Anwalt gesetzten Fristen geben und erst reagieren, wenn sie die Klageschrift erhalten.


    Es kommt mir also immer darauf an, wie sich der Verursacher verhält und wie hoch der geschätzte Schaden ist. Bei hohem wertverlust will ich natürlich einen Ausgleich haben. Bei einem Motorradunfall soll der Dosenfahrer auch merken, dass er da auch sehr leicht hätte jemanden töten können, damit er ab jetzt besser aufpasst.


    Ich finde die Entwicklung, dass jeder kleine Schaden so hohe Reparaturkosten mit sich bringt, auch nicht so schön. Gerade, weil ich an meinem Auto vorne und hinten iinzwischen mehrere Anstoßbereiche habe, die von anderen Autos beim aus- oder einparken verursacht worden sind, und die dann einfach weggefahren sind.
    In diesen Situationen freue ich mich, dass mein Auto kaum etwas wert ist und mir das daher auch egal ist.


    Stellt euch mal vor, ihr hättet nen neues Auto, parkt es und am nächsten morgen habt ihr Spiderman hinten drauf und der Verursacher ist auf und davon... Bei so einem kleinen Schaden habt ihr schnell einen Wertverlust, der in die tausende Euro geht. Auf dem bleibt ihr sitzen, wenn ihr das Auto irgendwann wieder verkauft.


    Und seit hier mal ehrlich: Irgendwann werdet ihr es verkaufen, um euch einen neuen zu holen. Und dann zahlt ihr drauf. Das finde ich gelinde gesagt einfach doof.
    Genau deshalb mache ich, wenn eine Versicherung involviert ist, immer ein Gutachten, um genau so etwas auszugleichen.


    Ich weiß, too long to read, sorry, aber das wollte ich mal gesagt haben.


    Grüße,


    Anon

    Hey,


    danke für den Beitrag.
    Habe das auch so gefunden: http://www.motorrad-recht.de/2…r-alt-bei-schutzkleidung/


    [update] Habe bei meinem Anwalt jetzt nochmal nachgefragt und er meint, dass Versicherer hier gerne streiten und im Extremfall die kleidung begutachten wollen, um dann festzustellen, ob sie noch ihre Schutzfunktion erfüllt. Nur wenn sie wirklich nicht mehr tragbar ist, dann wird natürlich der Neupreis ersetzt.
    Daher hat er nun die 20 % veranschlagt, um diesem Streitpunkt aus dem Weg zu gehen.


    Grüße,


    Anon

    Kurzes Update:


    Mein Anwalt hat nun den Helm als vollpreis (200) und die restliche Schutzkleidung, die lediglich verkratzt ist, zu 20% angesetzt. In meiner Berechnung oben bin ich auch hier von 100% ausgegangen, was wahrscheinlich nicht haltbar ist, da sie nur Kratzer aufweist.


    Außerdem gibt's keinen Nutzungsausfall, den ich mit 100 Euro angesetzt hatte, während der Krankschreibung und der in diesem Zeitraum durchgeführten Vermessung.


    Ich bin trotzdem gespannt, was die Versicherung nun dazu sagt, und wie hoch das Schmerzensgeld am Ende ausfällt. Ich gehe zur Zeit von ca. 500 euro aus. Aber mal sehen.


    Grüße,


    Pascal

    Hm,


    ja, er hat auf jeden Fall etwas. Aber eigentlich mag ich ihn von vorne wirklich nicht leiden.
    Ich finde, er hat irgendwie so etwas möchtegern-futurisitsches wie der BMW i3.


    Und das sieht total bescheuert aus.
    Natürlich lange nicht so schlimm wie bei dem i3, dieser futuristische Koloss mit den Mini-Reifen =D


    Also ist ok, aber so wirklich schön finde ich ihn nicht.


    Und das sage ich, der eher den neuartigen, sportlichen Look von Motorrädern toll findet, also sowas wie die neue V Storm oder die neue Honda CBR250RR.


    Was sollen da erst die Rundscheinwerfer-verliebten zu sagen?