Ich lasse ein nasses Papiertuch einfach während der Fahrt schon auf dem Visir, damit es nicht verunreinigt.
Beiträge von Anon
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Danke für den Thread, total super =D
Die sind ja echt lustig drauf dadrüben beim MT07 Forum -
Trotzdem lohnt es sich dort am ehesten, es mal zu versuchen und anzufragen. Ob der Verkäufer dann innerhalb des ersten GEwährlesitungsjahres wirklich auf den Beweis pocht, dass der Schaden schon beim Verkauf vorlag, dann hat man eben Pech gehabt. ABer in dem Fall müsste man sowieso die Reparatur bezahlen.
Also schlimmer wird es dadurch nicht mehr.
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Hi,
ich rede nicht von einer GebracuhtfahrzeugGARANTIE, sondern von der gesetzlichen Gewährleistung, also die Mängelhaftung. Wenn dieser Fehler nun schon beim Kauf des Gebrauchtfahrzeugs vorlag, dann muss der Verkäufer nachbessern oder wandeln.
Soweit ich weiß, liegt auch die Beweislast bei dem Verkäufer. -
Garantie von Honda kriegst Du dafür jetzt nicht nochmal drauf, aber wann hast Du die denn gekauft? Du hast nach dem Gebrauchtfahrzeugkauf vom Händler ja 1 Jahr Mängelhaftung.
Da würde ich mich also melden bei dem in Frankfurt. -
Ich weiß jetzt nicht, ob andere Hersteller da besser sind. Aber bei so einem Hersteller würde ich eigentlich nciht kaufen wollen. Höchstens über Amazon, wo Amazon auch ohne irgendetwas beweisen zu müssen alles anstandslos abwickelt.
Ich bin zwar mit meinen H&B Royster-Taschen wirklich zufrieden, aber wenn ich das nicht gewesen wäre, hätte ich wohl auch sehr schlechte Karten.
Da sollte man eigentlich mal bei H&B nachfragen, ob die Qualität der Produkte und der Garantieabwicklung wirklich so gewünscht ist....
Vielleicht schreibe ich denen mal mit Verweis auf diesen Thread, dass ich besorgt bin und ob ich denn noch H&B kaufen kann, wenn das so ist. Bin gespannt, was da als Antwort kommt.P.S.: Klar gilt nach 6 Monaten theoretisch die Beweislastumkehr. Aber das hat bis jetzt noch nie ein Verkäufer von mir verlangt.
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Hey,
in der Theorie hat er den. Da er aber kaum eine wertige und korrekte Reparatur bei den Taschen machen kann, muss er de facto umtauschen.
Er kann ja nicht einfach irgendwie reparieren, sondern muss den Zustand der Ware erreichen, die sie auch sonst ohne den Defekt hätte. Und das kann ich mir nicht vorstellen, dass der Händler das kann. -
Also hier liegt ganz offensichtlich ein Defekt vor. Und du hast Gewährleistungsansprüche beim Verkäufer. Der muss die Taschen umtauschen.
Das hat mit 14 Tagen Rücktrittsrecht bei FernAbsVerträgen gar nichts zu tun.Nur ob der Händler eine kundenfreundliche Lösung, also den vorabaustausch, anbietet, das ist hier die Frage.
Grüße,
Anon
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Also eine kundenfreundliche Lösung ist das ja nicht gerade. Da kauft man teure Koffer und die sind kaputt und man bekommt die nicht einfach umgetauscht?
Hast Du das mal über den Händler versucht? Eigentlich muss der die doch sofort umtauschen! Oder wie lange hast Du die Koffer schon? -
Hey,
die Schelle zum Befestigen des Behälters am Lenker ist bei dem Nemo 2 ja nicht dabei und kostet 40 Euro extra.
Hast Du die oder hast Du Dir da etwas anderes gebaut? Gibt's da günstige Alternativen?Grüße,
Anon