Beiträge von sundog

    Mir ist vor ein paar Monaten im Stand ne CB500X mit Sturzbügeln auf die Seite gekippt. Ausser ein paar kratzern am Sturzbügel war überhaupt nichts kaputt oder verkratzt.

    Alleine schon der Aspekt, dass ein ganz erheblicher Teil der Ingenieur-Aufwandes für die Entwicklung der Auspuffanlage draufgeht, sollte einem zu denken geben. Die Zeiten, in denen ein Auspuff nur für den Sound notwendig war sind längst vorbei. Der Motor benötigt eine genau abgestimmte Auspuffanlage um die geplante Leistung zu erreichen. Darüber hinaus ist auch die Abgasreinigung verbaut. Bestenfalls kann man heute noch über eine Slip-on Anlage nachdenken, die aber bezüglich der Leistung bestenfalls die Ergebnisse der Originalanlage erreicht. Die Originale sind aufwendig entwickelt und es ist kaum zu erwarten, dass ein Dritthersteller ohne die Entwicklungsabteilung des Herstellers bessere Ergebnisse erzielt.


    ...aber dafür sehen die Carbontüten halt nett aus (so für 300 - 400 Euronen).... :doh:

    Die Diskussion entfernt sich ein wenig von dem, was Wossi hier offensichtlich versucht klar zu machen.


    Die Rechtslage bei Gruppenfahrten ist nach den Ausführungen des Anwalts anders als bei einer Alleinfahrt.
    Leider führt dies dazu, dass bei Unfällen bei Gruppenfahrten kaum die Möglichkeit besteht, den Verursacher haftbar zu machen, weil die Gerichte davon ausgehen, dass ein stillschweigendes Einverständnis zum Brechen von üblichen Regeln innerhalb der Gruppe vorliegt.


    Das ganze wird richtig kritisch, wenn bei einem Unfall Personenschäden mit Langzeitfolgen auftreten und sich die Versicherungen versuchen auf der Basis der Zahlungsverpflichtung zu entziehen.


    Betrachtet man die rechtliche Situation, so sollte es entweder die vom Anwalt empfohlene schriftliche Vereinbarung geben... oder aber im Falle eines Unfalles sollten alle dafür sorgen, dass es sich nicht um eine "Gruppenfahrt" gehandelt hat. D.h. alle nicht direkt am Unfall beteiligten sind nur zufällige Zeugen oder später zu dem Unfall hinzu gekommen und gehören nicht zu einer gemeinsam fahrenden Gruppe.


    Im wesentlichen geht es dabei nicht einmal darum einen Unfallverursacher persönlich in Haftung zu nehmen, sondern darum, dafür zu sorgen, dass sich die Versicherung des Unfallverursachers nicht auf "Gruppenfahrt" berufen kann.


    Im Prinzip sollten sich die Unfallbeteiligten im Fall der Fälle einfach nicht kennen.