Hallo, zwei Wochen nach dem Kauf eintretende Mängel fallen unter die Gewährleistung des Händlers (Da Du ja vom Händler und nicht von privat gekauft hast). Verkäufer müssen für Mängel, welche bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorlagen und dem Käufer unbekannt waren, haften. Die Mängelansprüche verjähren nach 2 Jahren. Die Beweislast liegt i.d.R. im ersten Halbjahr beim Händler, danach beim Käufer (§476 BGB).
Ärger macht in der Regel die Unterscheidung zwischen Mängel und Verschleiß. Von Verschleiß bei Gebrauchtfahrzeugen wird in der Regel gesprochen, wenn ein Bauteil durch den Gebrauch abgenutzt wird und aus diesem Grund in regelmäßigen Abständen erneuert werden muss. Typisch wären z.B. Reifen, Bremsbeläge o.ä.
Da Du beim Händler gekauft hast sieht die Situation erstmal entspannt aus. Der Händler muss im Rahmen seiner Gewährleistung den Mangel abstellen. Behauptet er, dass es sich um Verschleiß handelt ist er erstmal in der Beweispflicht (da ja erst vor 2 Wochen gekauft).
Davon mal abgesehen... erstmal vom Händler Kupplung einstellen lassen. Dabei gleich mal schauen was für Öl da reingekippt wurde. Ursachensuche kommt vor Panik!
Gruß
Frank