Beiträge von Peka


    Bei mir wurden vor vielen Jahren die Führerscheinklassen 5 und 3 (Erwerb: November 1984) umgewandelt. Seither sind in Spalte 12 die Kennziffern 171, 174, 175 und 79 (C1E>12000kg,L<=3) eingetragen. Beim Erwerb der Klasse A wurden die Kennziffern beibehalten, d. h. ich darf im Wesentlichen weiterhin das fahren, was ich zum Zeitpunkt des Erwerbs der jeweiligen Führerscheinklasse fahren durfte.


    Der Eintrag "79 (C1E>12000kg,L<=3)" bedeutet:
    "Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen."


    Ob sich beim Umtragen alter Führerscheinklassen in neue EU-Führerscheinklassen inzwischen etwas geändert hat, das weiß ich nicht. Ich gehe davon aus, dass weiterhin Besitzstandswahrung gilt. Irgendeine Kennziffer wird es schon geben, die das in Deinem Fall berücksichtigt.



    Sorry, falls ich falsche Angaben gemacht habe. Im noch aktuellen Fahrschulbuch steht an der Stelle "zulässige Gesamtmasse" - womit ich mich dank alter Führerscheinklassen 3 und 5 nicht näher befassen musste. Ich meine, der Fahrlehrer hat auch etwas von tatsächlicher Gesamtmasse erzählt. :oops:


    Mit netten Grüßen
    Karl

    Die Regeln zum Verwenden von Anhängern bei der Führerscheinklasse B sind tatsächlich etwas umständlich.
    Pkw und Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t dürfen einen Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen.
    Hat der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse, dann muss die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kleiner als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein,
    und die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger darf höchstens 3500 kg betragen.
    Und damit geht die Sucherei nach den Zahlen und die Rechnerei los, um herauszufinden, ob man eine Kombination mit B fahren darf oder BE braucht.


    Im nächsten Jahr sollen die Regeln für BE anders werden, was für die Fahrschulen bedeuten kann, dass sie mit größeren Anhängern und dementsprechenden Zugfahrzeugen ausbilden müssten. Die Fahrlehrerverbände versuchen sich dagegen zu wehren ...


    Mit netten Grüßen
    Karl

    Hallo Hondix,


    als Leser kann ich den Unterschied nicht nachvollziehen. Was steht denn dort bei NC700X-Fahrzeugen, die ab dem 18. 04. 2012 zugelassen worden sind?


    Bei unserer NC700SA steht im Fahrzeugbrief in den Feldern:
    I (Zulassungsdatum): 21.05.2012
    D.2 Typ: RC61
    D.2 Variante 3
    D.2 Version 1
    K Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE: e4*2002/24*2824*01
    (6) Datum zu K: 02.02.2012
    (24) Bescheinigung ausgegeben ... Datum: 19.04.2012


    Das Fahrzeug stand als unangemeldetes Neufahrzeug ein Weilchen beim Händler.


    Mit netten Grüßen
    Karl


    Das mag bei manchen Mechanikern bzw. Werkstätten zutreffen - ich weiß es nicht. Bei der Inspektion unserer NC700SA hat der Mechaniker genau das gemacht, was im Wartungsplan für die 1.000-km-Inspektion steht und vor der Probefahrt im Rahmen der Inspektion das, was vor jeder Fahrt geprüft werden soll. Klar kann Einem einiges unnütz erscheinen, vor allem wenn man nicht vor jeder Fahrt Licht/Hupe, Gasgriffspiel, Not-Aus-Schalter, Seitenständer etc. kontrolliert - so, wie es der im Fahrerhandbuch stehende Wartungsplan vorsieht. :whistle:


    Vielen Dank für die Listen!


    Es wäre nützlich, wenn die Links zu den Listen im Seitenkopf des Forums aufgeführt werden, so wie bei der Mitgliederkarte.


    Da später weitere Inspektionen (als die Erstinspektion) in die Liste eingetragen werden können, und mehr Kriterien für die Kosten relevant sind (z. B. bei DCT-Getriebe 2 Ölfilter), sind nun weitere Spalten hinzugefügt. Bei der Postleitzahl und der Ortsangabe schien mir unklar, ob damit die der Werkstatt oder die des Mitglieds (Users) gemeint sind. Deshalb sind die Spaltenköpfe nun ein wenig umbenannt.


    Mit netten Grüßen
    Karl


    Auf der Rechnung, die ich erhalten habe, steht keine Arbeitsdauer, sondern die Position "1. Insp. lt Honda Arbeitsplan durchgef.", Menge 1, Preis 53,55 €.
    Das sieht für mich so aus, als wenn Honda einen Festpreis für die 1. Inspektion vorsieht - so wie ich es von Autowerkstätten kenne, die ebenfalls für Originalteile und bestimmte Arbeiten vom Hersteller vorgegebene Festpreise auf ihre Rechnungen schreiben.


    Als Materialien stehen dort
    3,4 Liter Öl
    1 x Ölfilter
    1 x 12-mm-Scheibe
    Schmierst/Reinig.Mat.


    Das alles zusammen ergab brutto 115 €. Ein Leihfahrzeug hatte ich nicht, sondern dem routiniert wie gewissenhaft arbeitenden Mechaniker bei der Inspektion zugesehen.
    Bandit61 hat ebenfalls genau 115 € als Inspektionskosten - Zufall?


    Wisst Ihr, ob es eine vom Hersteller Honda vorgegebene Preisgestaltung gibt?


    Mit netten Grüßen
    Karl