Bandit61: Vielen Dank für die Angaben. Sie sind nun in die Liste übertragen.
Beiträge von Peka
-
-
Zitat von Jo60
Ich habe vor, meinen alten FS gegen der EU-FS umzutauschen.
Auf welche Klasse muss ich achten, um keine Einschränkungen bezüglich Anhängelast, max. Fahrzeugmasse usw. zu befürchten.
Ich darf ja mit dem alten 3er noch 7,5 t LKW und Züge bis 11 t oder so fahren.
Bei mir wurden vor vielen Jahren die Führerscheinklassen 5 und 3 (Erwerb: November 1984) umgewandelt. Seither sind in Spalte 12 die Kennziffern 171, 174, 175 und 79 (C1E>12000kg,L<=3) eingetragen. Beim Erwerb der Klasse A wurden die Kennziffern beibehalten, d. h. ich darf im Wesentlichen weiterhin das fahren, was ich zum Zeitpunkt des Erwerbs der jeweiligen Führerscheinklasse fahren durfte.Der Eintrag "79 (C1E>12000kg,L<=3)" bedeutet:
"Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen."Ob sich beim Umtragen alter Führerscheinklassen in neue EU-Führerscheinklassen inzwischen etwas geändert hat, das weiß ich nicht. Ich gehe davon aus, dass weiterhin Besitzstandswahrung gilt. Irgendeine Kennziffer wird es schon geben, die das in Deinem Fall berücksichtigt.
Zitat von NoOne
das stimmt so nicht.
Sorry, falls ich falsche Angaben gemacht habe. Im noch aktuellen Fahrschulbuch steht an der Stelle "zulässige Gesamtmasse" - womit ich mich dank alter Führerscheinklassen 3 und 5 nicht näher befassen musste. Ich meine, der Fahrlehrer hat auch etwas von tatsächlicher Gesamtmasse erzählt.Mit netten Grüßen
Karl -
Zitat von Hondix
Heute braucht man sogar einen extra Führerschein wenn hinter dem PKW ein Anhänger über glaube ? 500kg Last hängt.
Die Regeln zum Verwenden von Anhängern bei der Führerscheinklasse B sind tatsächlich etwas umständlich.
Pkw und Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t dürfen einen Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen.
Hat der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse, dann muss die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kleiner als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein,
und die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger darf höchstens 3500 kg betragen.
Und damit geht die Sucherei nach den Zahlen und die Rechnerei los, um herauszufinden, ob man eine Kombination mit B fahren darf oder BE braucht.Im nächsten Jahr sollen die Regeln für BE anders werden, was für die Fahrschulen bedeuten kann, dass sie mit größeren Anhängern und dementsprechenden Zugfahrzeugen ausbilden müssten. Die Fahrlehrerverbände versuchen sich dagegen zu wehren ...
Mit netten Grüßen
Karl -
Hallo Hondix,
als Leser kann ich den Unterschied nicht nachvollziehen. Was steht denn dort bei NC700X-Fahrzeugen, die ab dem 18. 04. 2012 zugelassen worden sind?
Bei unserer NC700SA steht im Fahrzeugbrief in den Feldern:
I (Zulassungsdatum): 21.05.2012
D.2 Typ: RC61
D.2 Variante 3
D.2 Version 1
K Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE: e4*2002/24*2824*01
(6) Datum zu K: 02.02.2012
(24) Bescheinigung ausgegeben ... Datum: 19.04.2012Das Fahrzeug stand als unangemeldetes Neufahrzeug ein Weilchen beim Händler.
Mit netten Grüßen
Karl -
Monifuzzy: Ist geschehen.
-
Zitat von soranex
Bei meiner Inspektion hatte ich übrigens das gleiche Gefühl, nämlich dass alles "möchte gern" gecheckt worden ist.
Das mag bei manchen Mechanikern bzw. Werkstätten zutreffen - ich weiß es nicht. Bei der Inspektion unserer NC700SA hat der Mechaniker genau das gemacht, was im Wartungsplan für die 1.000-km-Inspektion steht und vor der Probefahrt im Rahmen der Inspektion das, was vor jeder Fahrt geprüft werden soll. Klar kann Einem einiges unnütz erscheinen, vor allem wenn man nicht vor jeder Fahrt Licht/Hupe, Gasgriffspiel, Not-Aus-Schalter, Seitenständer etc. kontrolliert - so, wie es der im Fahrerhandbuch stehende Wartungsplan vorsieht. -
Zitat von olovenet
Hallo,
ich habe die hier geposteten Zahlen mal in einer Liste zusammengetippt.
Die sollte jeder bearbeiten können (und vielleicht die PLZ und das verwendete Öl nachtragen), dann kann man das auch schön sehen und sogar auf ner Karte visualisieren), eventuell mag sie ja ein Moderator im ersten Posting verlinken, dann muss man nicht so suchen.
Vielen Dank für die Listen!
Es wäre nützlich, wenn die Links zu den Listen im Seitenkopf des Forums aufgeführt werden, so wie bei der Mitgliederkarte.
Da später weitere Inspektionen (als die Erstinspektion) in die Liste eingetragen werden können, und mehr Kriterien für die Kosten relevant sind (z. B. bei DCT-Getriebe 2 Ölfilter), sind nun weitere Spalten hinzugefügt. Bei der Postleitzahl und der Ortsangabe schien mir unklar, ob damit die der Werkstatt oder die des Mitglieds (Users) gemeint sind. Deshalb sind die Spaltenköpfe nun ein wenig umbenannt.
Mit netten Grüßen
Karl -
sorry, ich hatte übersehen, dass es um den Integra geht.
-
Zitat von integrajo48
hattest du das Handbuch denn nicht dazu bekommen
Stefan meint nicht das Faherhandbuch, sondern das zweibändige Werkstatthandbuch.
Eine Teileliste mit Teilenummern scheint auch im Werkstatthandbuch nicht zu stehen. Ein Protokoll der elektronischen Signale zum Display ebenfalls nicht.Dort ist es ebenfalls erhältlich:
http://www.axo-shop.de/shop/ar…3D1%26aid%3DHOWHBNC700%26 -
Zitat von Xlight
In meiner Rechnung steht zur Arbeitszeit:
Arbeitswert Mechaniker 12.70 x 8.87 =112.70 netto und Arbeitswert Endkontrolle/Probefahrt 2.26 x 8.88 = 20.06 netto
Auf der Rechnung, die ich erhalten habe, steht keine Arbeitsdauer, sondern die Position "1. Insp. lt Honda Arbeitsplan durchgef.", Menge 1, Preis 53,55 €.
Das sieht für mich so aus, als wenn Honda einen Festpreis für die 1. Inspektion vorsieht - so wie ich es von Autowerkstätten kenne, die ebenfalls für Originalteile und bestimmte Arbeiten vom Hersteller vorgegebene Festpreise auf ihre Rechnungen schreiben.Als Materialien stehen dort
3,4 Liter Öl
1 x Ölfilter
1 x 12-mm-Scheibe
Schmierst/Reinig.Mat.Das alles zusammen ergab brutto 115 €. Ein Leihfahrzeug hatte ich nicht, sondern dem routiniert wie gewissenhaft arbeitenden Mechaniker bei der Inspektion zugesehen.
Bandit61 hat ebenfalls genau 115 € als Inspektionskosten - Zufall?Wisst Ihr, ob es eine vom Hersteller Honda vorgegebene Preisgestaltung gibt?
Mit netten Grüßen
Karl