
wenn einem die Fahrerlaubnis z.B. wegen Trunkenheit am Steuer oder Unfallflucht usw. entzogen wird, kann man die Fahrerlaubnis nach der Sperre neu beantragen. Wenn man sie neu bekommt gilt das als Neuerwerb. Man bekommt ein neues Dokument (=Führerschein) mit neuem Erteilungsdatum und allen Konsequenzen, die sich daraus ergeben. Z.B. die alten Bestandsschutzbestimmungen sind dann weg. Man muss auch nicht alle Klassen, die man mal hatte, wieder beantragen. Viele verzichten bei der Neuerteilung aus Kostengründen auf den LKW-Schein.
Es kann also durchaus sein, dass der Fahrerlaubniserteilung der über 75jährigen ein Fahrerlaubnisentzug vorangegangen war.
Lorenz