Zitat von Fraker
Update...
...heute kam das Gutachten ins Haus rund 7320,-€ Instandsetzungskosten ===>>> sprich: Totalschaden.
Widerbeschaffungswert, ca 9 Monate alt 5700km: 6500,- €
Nun bin ich noch am Grübeln. Entweder knapp 1300,- € Draufzahlen für eine Neue, oder habe das Angebot, eine Vorführer aus 03/2014 mit etwa 1300 km im Tausch 1:1.
(alle Preise beziehen sich auf das DCT-Modell)
Erst mal eine Nacht drüber schlafen...LG Frank
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Hallo Frank,
ich rate Dir auf jeden Fall zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Den muss der Versicherer des Verursachers ohnehin bezahlen und ist ab Schäden über 1.000 EUR kaum verzichtbar. Die Kosten der Reparatur liegen also mit 1.300 EUR über dem Wiederbeschaffungswert, das ist ein Mehrbetrag von 20 Prozent, also im Rahmen dessen, was rechtlich noch Spielraum für eine Forderung des vollständigen Ausgleichs lässt. Bei dem Alter des Fahrzeugs und der zu erwartenden Kilometerleistung des Motors und dem Schrottwert, könnte es durchaus sein, dass Du die volle Reparatur erstattet bekommst.
Wie weiter oben von mir berichtet, hatte ich letztes Jahr auch eine Reparatur, die ca. 20 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert lag und die wurde voll vom Versicherer des Unfallverursachers erstattet. Der Rahmen war so knapp, dass der Gutachter das große Givi-Topcase aus der Schadenssumme für das Fahrzeug heraushalten musste. Das Topcase konnte ich dann aber mit Helm, Schuhe, Hose, Kosten für Ersatzfahrzeug bzw. Nutzungsausfallsentschädigung extra ansetzen. Ohne sachkundigen Anwalt hätte ich das so optimal nicht hinbekommen.
Egal wie Du Dich entscheidest, den Rat des Fachanwaltes würde ich einholen, bei solchen Schadenssummen. Ich wünsche Dir jedenfalls, dass Du am Ende nix draufzahen musst ...