Beiträge von Ulrich


    Stimmt, schlaues Mädel ... :mrgreen:

    Die Wahrheit liegt wohl auch hier, wie fast immer, irgendwo in der Mitte. Die Kosten für die 35kW-Drossel sehe ich allerdings, zumindest bei Neukauf, bei der 750er nicht so sehr als Ausschlusskriterium bei der Auswahl. Insbesondere dann nicht, wenn der Führerscheinzuschuss gewährt wird, was gerade bei vielen A2-Auf- und Einsteigern der Fall sein wird. Ich musste beim Neukauf der 750S für Griffheizung (Oxford) und Drossel (mechanisch) insgesamt, nach Abzug des Führerscheinzuschusses (als A2-Aufsteiger), noch 200 EUR aufrechnen. Dann mit den Papieren zur Zulassungsstelle, Nummernschild besorgt, zurück zum Händler und das Moped mitgenommen, alles kein Problem! Die NC hat mich neu letztlich - mit Griffheizung und Drossel - 5.800 EUR gekostet, zuzüglich Gebühren für die Zulassung. Jetzt fahre ich ein Motorrad, das zwar "nur" ca. 48PS Leistung bringt, aber mit einem Drehmoment und einem Durchscnittsverbrauch aufwartet, die kaum Wünsche offen lassen (im Verhältnis zu den 35kW). Ob die 200 EUR für die "Extras" hier stark ins Gewicht fallen? Was wird nicht alles noch im Nachhinein ins Moped an Geld gesteckt ... für optische und/oder akustische Gimmicks, die man eigentlich nicht benötigt! :whistle:


    Nach 2 Jahren werde ich den Aufstieg zum A machen. Was ich dann mit der NC tun werde, das macht mir jetzt noch keinerlei Kopfzerbrechen. Ich schaue mir aber immer wieder mal die CB1100ex an, denn erstens, gefällt sie mir optisch sehr gut und zweitens, sind 90PS und 90Nm bei einem Ausritt mit Sozia im Schwarzwald möglicherweise ein positiver Zugewinn im Vergleich zur NC750, ob offen oder gedrosselt. Will damit sagen, dass es ganz normal ist, wenn man mit dem A auch mal über mehr Leistung nachdenkt, mit oder ohne konkreten Gründen dafür ... :)


    Das sind "ideologische" Gründe, hat nix mit der technischen Qualität der Fahrzeuge zu tun ...
    ... würde auch keinen BO$$-Anzug tragen! :naughty:
    :obscene-smokingweed:


    Im Gutachten weist der Sachverständige i.d.R. einen Betrag aus, der für das unreparierte Fahrzeug noch zu erzielen ist (mit mindestens einem Angebot eines Händlers als Nachweis) ...

    Jeder Fall ist anders ... aber die Versicherer werden immer versuchen, die Schadenssumme zu minimieren, so oder so, ob Du einen Anwalt beauftragst oder nicht. Kein Laie kann die Rechtslage umfassend durchschauen und im Detail kennen. Das nutzen die Versicherer aus, die ihre Rechtsabteilungen auch mit den Beiträgen der Versicherten finanzieren. In meinem Fall musste der Anwalt erst Klage bei Gericht einreichen(!), bis die Versicherung alle zu Recht geforderten Posten beglichen hat. Ansonsten wäre ich auf mindestens 400 EUR sitzen geblieben ...
    ... ist ja auch nur ein gut gemeinter Rat! :chores-chopwood: