Beiträge von Ulrich
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Glückwunsch zum A ...
... und viel Spaß mit dem neuen Bike ...
... ich würde aber aus Prinzip keine BMW kaufen ...

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Zitat von baptismAlles anzeigen
Was passiert eigentlich mit dem verunfallten Moped, behält es die Versicherung? Wenn nein, würde es bei einem Verkauf noch Geld einbringen. Dann wäre doch locker eine neue NC 750x DCT drinne..
Mfg
Im Gutachten weist der Sachverständige i.d.R. einen Betrag aus, der für das unreparierte Fahrzeug noch zu erzielen ist (mit mindestens einem Angebot eines Händlers als Nachweis) ... -
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Jeder Fall ist anders ... aber die Versicherer werden immer versuchen, die Schadenssumme zu minimieren, so oder so, ob Du einen Anwalt beauftragst oder nicht. Kein Laie kann die Rechtslage umfassend durchschauen und im Detail kennen. Das nutzen die Versicherer aus, die ihre Rechtsabteilungen auch mit den Beiträgen der Versicherten finanzieren. In meinem Fall musste der Anwalt erst Klage bei Gericht einreichen(!), bis die Versicherung alle zu Recht geforderten Posten beglichen hat. Ansonsten wäre ich auf mindestens 400 EUR sitzen geblieben ...
... ist ja auch nur ein gut gemeinter Rat!
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Zitat von hansholgerAlles anzeigen
Der Händler muß ja auch zu seinem Geld kommen, was glaubt ihr von wem, vom Motorradhimmel?
Das eine (einem Fachanwalt das Mandat erteilen) schließt ja das andere (Umsatz des Fachhändlers) nicht aus. Die Frage ist, wer am Ende wieviel bezahlt und/oder ob Wertverlust zu beklagen ist ...

Meine persönlichen Erfahrungen sprechen alle für einen Fachanwalt, leider ...
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Zitat von FrakerAlles anzeigen
Update...
...heute kam das Gutachten ins Haus
rund 7320,-€ Instandsetzungskosten ===>>> sprich: Totalschaden.Widerbeschaffungswert, ca 9 Monate alt 5700km: 6500,- €
Nun bin ich noch am Grübeln. Entweder knapp 1300,- € Draufzahlen für eine Neue, oder habe das Angebot, eine Vorführer aus 03/2014 mit etwa 1300 km im Tausch 1:1.
(alle Preise beziehen sich auf das DCT-Modell)
Erst mal eine Nacht drüber schlafen...LG Frank
Hallo Frank,
ich rate Dir auf jeden Fall zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Den muss der Versicherer des Verursachers ohnehin bezahlen und ist ab Schäden über 1.000 EUR kaum verzichtbar. Die Kosten der Reparatur liegen also mit 1.300 EUR über dem Wiederbeschaffungswert, das ist ein Mehrbetrag von 20 Prozent, also im Rahmen dessen, was rechtlich noch Spielraum für eine Forderung des vollständigen Ausgleichs lässt. Bei dem Alter des Fahrzeugs und der zu erwartenden Kilometerleistung des Motors und dem Schrottwert, könnte es durchaus sein, dass Du die volle Reparatur erstattet bekommst.
Wie weiter oben von mir berichtet, hatte ich letztes Jahr auch eine Reparatur, die ca. 20 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert lag und die wurde voll vom Versicherer des Unfallverursachers erstattet. Der Rahmen war so knapp, dass der Gutachter das große Givi-Topcase aus der Schadenssumme für das Fahrzeug heraushalten musste. Das Topcase konnte ich dann aber mit Helm, Schuhe, Hose, Kosten für Ersatzfahrzeug bzw. Nutzungsausfallsentschädigung extra ansetzen. Ohne sachkundigen Anwalt hätte ich das so optimal nicht hinbekommen.
Egal wie Du Dich entscheidest, den Rat des Fachanwaltes würde ich einholen, bei solchen Schadenssummen. Ich wünsche Dir jedenfalls, dass Du am Ende nix draufzahen musst ...
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Schnee?!? Der würde, noch ehe er sich legen könnte, einfach weggeblasen!
