Die gesetzliche Frist von 6 Wochen ist absichtlich kanpp gehalten, um den Schwebezustand zwischen "Soll ich" onder "Lieber doch nicht" kurz zu halten. Als vorläufiger (mit-) Erbe hast du umfangreiche Auskunftsansprüche. Der naheliegendste ist der gegen das Amtsgericht - Nachlassgericht - selbst. Denn wie Du schreibst, war der Erbfall bereits 2015, ggf. liegt ein Nachlassverzeichnis vor.
Wir bekommen ja nächste Woche tageweise zweistellige Temperaturen. Also Anruf in Riesa, Termin ausmachen und die NC ausführen ...
Der allernächste Erbe scheinst Du ja nicht zu sein, wenn sich das so ein paar Tage hingezogen hat. Oder die vor Dir haben ausgeschlagen
Wenn Du mit so naheliegenden Mittel wie Akteneinsicht nicht zeitnah weiterkommst, rate ich Dir - ebenso wie hasienda - den Gang zum Advokaten an. Der ist (sollte) in diesen Dingen routinierter sein, und die Werthaltigkeit des Nachlasses in Erfahrung bringen können.
BTW @ Ganimed: Eine gerichtliche Betreuerin gibt es nicht (auch wenn ich weiß, was Du meinst). Es bleibt eine rechtliche Betreuung. #Klugscheißmodus aus#