Beiträge von Grisu
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Ich bin der Meinung, dass eine einfache Blackbox schon ausreichend ist. Das mag - insbesondere am Anfang der Verpflichtung - noch keine Änderung bewirken. Spätestens aber, wenn die ersten zivil- und strafrechtlichen Urteile gesprochen sind, wird sich man einer (auch Motorradfahrer!) überlegen, ob er sich auf das eine oder andere gewagte Manöver einlässt.
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Ich bin technischer Laie und durch das viele Lesen inzwischen mehr als verwirrt. Wenn ich das, was ich verstanden habe, versuche auf den Punkt zu bringen, dann bleibt:
10W40
- ist etwas dünnflüssiger als 10W30
- erreicht dadurch schneller "Betriebstemperatur"
- und kann höhere (wohl tatsächlich nicht benötigte) Temperaturen ab.Hab ich das richtig verstanden?
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Ich war bei meinem anderen Hobby (mein Nickname ist Programm) schon bei unzähligen Verkehrsunfällen mit Schwerverletzten und Toten dabei. Es wird immer Bilder geben, die man nie mehr weg bekommt. Man wird es immer mit sich selbst ausmachen müssen - andere können einen nur unterstützen.
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Nein, es ist auch kein Formfehler. Das wäre wieder was anderes.
Es spricht auch nichts dagegen, einen geöffneten Brief zurückzuschicken mit der Bemerkung, man sei es nicht.
Nur weil ich einen an Maike Müller gerichteten Brief geöffnet habe, werde ich weder zur Frau noch zu Maike Müller. Plump das Beispiel, ich weiß, aber es verdeutlicht den Sachverhalt. -
Hab von der auch gelesen. Allerdings auch, dass die Lebensdauer unter 200 h liegen soll. Finde ich nicht gerade oppulent.
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Zitat von Shorty
isserley: Ob du nun das Risiko eingehen sollst und mit einem Anwalt dagegen vorgehen sollst is ne gute Frage. Kosten kommen in jedem Fall auf dich zu, kann dann auch ohne die Busse schnell mal noch teurer werden.... Ich glaube ich würde bei dem Betrag Zähne knirschend bezahlen....
isserley: Die Frage ist, ob Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast und die bei Deiner Sachverhaltsdarstellung entsprechend eintritt. Dann kannst Du das ausfechten. Wenn nicht ist es eine "einfache" Rechnung: 400 € und Ruhe gegen 60 € (die Du ja anerkennst) zzgl. Kosten des Rechtsanwaltes zzgl. dem Risiko doch alles zahlen(und sei es nach gerichtlichem Entscheid ggf. noch mit diesen weiteren Kosten) zu müssen.
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Zitat von wehrisch
Hi,
da du den Brief aufgemacht hast, ist das erledigt .... wenn so etwas ist kann man den ungeöffneten (!!) Brief wieder mit dem Vermerk 'Empänger unbekannt' zurückgehen lassen.
Entschuldige - aber woher hast Du diesen Schmus?
Das ist juristisch weder in Deutschland noch in der Schweiz haltbar. Und mit juristischen Halbwahrheiten sollte man sich bekanntlich sehr zurückhalten.