Zitat von KaiS
Grisu,
nimms nicht ganz so ernst, was ich geschrieben habe.
Ernsthaft schöne Grüße.
... und das ist nicht ironisch gemeint.
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Alles gut, Kai . Ich verstehe ja auch, dass man sich aufregt, und wenn man betroffen ist bzw. dadurch selbst schon Geld verloren hat, darf man das durchaus.
Und jetzt das aber: Die von Dir aufgestellte Behautung ist so nicht richtig, §§ 38, 39 InsO. Das zu erläutern führe hier zu weit, wir sind ja auch nicht in einem juristischen Forum.
Ich tu mir halt immer etwas schwer damit, dass etwas als Tatsache hingestellt wird, was so nicht ist.
Was durchaus passend ist, ist die Aussage "Ich bin bereit Dir sieben Jahre nix zu zahlen und Du erlässt mir dafür meine Schulden".
Das meine ich so zynisch, wie es geschrieben ist. Dem kann man wohl auch entnehmen, dass ich kein großer Freund dieser "Entschuldungen" bin .
Grisu