Hallo Zusammen,
@mot-teile: Ja ok, wenn das Licht heller strahlt als Original, trotz Tönung - Wunderbar.
nelso
Du meinst die verzierungen in der Kabine, hinter der Scheibe und knallbunt an der Rückwand der Kabine?
Ja, das ist zum Großen Teil nicht Gesetzeskonform.
Scheinwerferapplikationen jeglicher art in der Regel schon.
Viele Grüße, Alex