Beiträge von holding_off

    Die 1050 ist für mich (auf dem Papier - bin sie zugegegbenermassen noch nicht gefahren) ein deutlicher Rückschritt zur 990. 20 KG mehr, 20 PS weniger (wäre egal), aber die Highlights wie das wirklich herausragende, vielfach einstellbare Fahrwerk und die Schmiedefelgen durch Standardteile ersetzt. Finde ich nicht so attraktiv.


    VG h_o

    Ein wesentliches Problem mit dem Blutalkohol ist, dass die Leistungsfähigkeit individuell unterschiedlich beeinflußt wird. Ein echter Alkoholiker fährt tatsächlich besser, wenn er auf Betriebstemperatur ist, als ganz ohne. Ein Alkohol nicht gewöhnte Person wird bei 0,5%o in der Anflutungsphase typischweise das Gefühl haben, stockbesoffen zu sein, und entsprechende Ausfallerscheinungen haben. Eine Alkohol gewöhnte Person kann bei 0,8 %o in der Eliminationsphase voll fahrtauglich sein. Nicht umsonst wird die absolute Fahruntüchtigkeit erst ab 1,1 %o angenommen.


    Auf einem Seminar (vor > 20Jahren ...) hat ein Staatsanwalt von Fällen berichtet, in denen Leute mit 2,5%o erst in der AAK aufgefallen sind. Bei dem dazu gehörigen Eichtrinken mit einem Alkomaten stellte sich heraus, dass die meisten Männer in der Runde ab (Anflutung) 0,5 deutlichen Einfluß gemerkt haben, und ab 0,8 sich ziemlich betrunken fühlten. Die meisten Frauen fanden sich mit 0,3 betrunken und hörten bei 0,5 auf weiterzutrinken. Eine zierliche Blondine packte 1,1 weg. In der Abbauphase (dem Zeitpunkt, ab dem der Pegel anfängt zu fallen) fühlten sich die meisten Teilnehmer wieder ziemlich nüchtern, und wiesen auch wesentlich bessere Reaktionsfähigkeit auf. Insofern sind die unterschiedlichen Standpunkte wenig überraschend.


    Es ist aber schon fragwürdig, anderen Verkehrsteilnehmern das Risiko aufzubürden, dass man sich hinsichtlich der eigenen Fahrtauglichkeit verschätzt haben könnte.


    VG h_o

    Vereinfacht gesagt, bei mehr als 1,1 0/00 eine Straftat § 316 StGB, verjährt in drei Jahren. Darunter Owi, verjährt in 6 Monaten. Man muss aber berücksichtigen, dass es diverse Ermittlungshandlungen gibt, die die Verjährung unterbrechen, und die ihm nicht mitgeteilt werden müssen. Ist einfach so, was soll man darüber meckern. Soll er halt nicht saufen, bevor er Auto fährt.


    Dann dürfte diese Video Dir auch gefallen. Und ganz ohne hysterischen Vierzylinder.


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